Zwei Hauptmieter - einer zieht aus - Neuvertrag

  • Hallo Liebes Forum,

    ich habe zwar die Suchfunktion genutzt, aber dennoch nicht exakt meinen Fall wiederfinden können. Daher eröffne ich einen neues Thema.

    Mein Fall:

    Ich bin in eine zweier WG gezogen und war erst nur Untermieterin. Meine Mitbewohnerin wollte dann ausziehen und hat den Mietvertrag (ohne mich vorher darüber zu informieren gekündigt). Die Kündigung hat sie dann wieder zurück gezogen. Wir haben mich dann mit als Hauptmieterin eintragen lassen, weil wir dachten, dass sie dann Kündigen und ich weiter als alleinige Hauptmieterin bestehen kann. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass sie auszieht und sie, nachdem etwas Zeit verstrichen ist, erneut die Kündigung einreicht. Wir haben ein Jahr vergehen lassen. Jetzt hat sie die Kündigung abgeschickt und beantragt dass ich alleine weiter in der Wohnung bleibe. Das wurde abgelehnt. Wir hatten uns im Vorfeld nicht erkundigt, wie hier die Lage ist.

    Nun habe ich bei meiner Vermietung angerufen und mich nach den Möglichkeiten erkundigt.

    a) ich suche mir einen Nachmieter, sodass weiterhin zwei Leute auf diese Wohnung gemeldet sind -> das wurde abgelehnt, weil es sich wohl um eine illegale Weitervermietung o.ä (der Wortlaut ist mir entfallen) handelt

    b) Wir kündigen beide, ich bewerbe mich gleichzeitig neu auf die Wohnung -> hier wurde mir gesagt, dass meine Unterlagen dann geprüft werden und falls dies abgelehnt werden sollte, dann kann ich die Kündigung wieder zurück ziehen.

    Meine Fragen zu b sind:

    1)

    In meinem Verständnis handelt es sich hier dann um einen Neuvertrag, somit gehe ich davon aus, dass die Miete erhöht wird. Es handelt sich um eine Wohnung in 10409 Berlin Prenzlauerberg. Ich zahle jetzt für eine zweiraum Wohnung von 55qm ca. 600€ warm exkl. Strom. Der Mietspiegel liegt derzeit bei 13,13€ pro qm (laut wohnpreis.de). Wenn der Vermieter 10% über dem Mietspiegel liegen darf, dann liege ich bei 14,63€ pro qm. Dies ergäbe eine Kaltmiete von 789€.

    - Darf der Vermieter eine so hohe Miete ansetzen ?

    - Wenn ich die Wohnung bekommen würde, mir aber die Neumiete zu hoch ist, darf ich dann trotzdem die Kündigung wieder zurück ziehen und wird dies auch gewährt, sodass alles beim alten bleibt ?


    2) Gibt es noch weitere Möglichkeiten, dass ich alleine in der Wohnung bleiben kann ?

    Vielen Dank im voraus.

    Liebe Grüße,

    Steffi

  • das wurde abgelehnt, weil es sich wohl um eine illegale Weitervermietung o.ä (der Wortlaut ist mir entfallen) handelt

    Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. Erstens ist es keine Weitervermietung, denn Weitervermietung bedeutet, dass du die ganze Wohnung an jemanden vermietest. Und für eine Untervermietung eines Zimmers bedarf es einer Genehmigung des Vermieters, aber mit dieser ist es dann legal. Da liegt ein Mißverständnis vor.

    hier wurde mir gesagt, dass meine Unterlagen dann geprüft werden und falls dies abgelehnt werden sollte, dann kann ich die Kündigung wieder zurück ziehen.

    Das ist zu riskant. Das sagt die Hausverwaltung jetzt so. Aber rechtlich gesehen ist eine Kündigung eine endgültige Willenserklärung, die man nicht zurück ziehen kann. Du würdest dann ohne Wohnung da stehen, wenn sich die Hausverwaltung nachher an die Aussage nicht mehr erinnern will.

    In meinem Verständnis handelt es sich hier dann um einen Neuvertrag, somit gehe ich davon aus, dass die Miete erhöht wird.

    Das kann theoretisch passieren, dass die Miete dann erhöht wird. Kann man aber nicht wissen, ist Spekulation.

    Darf der Vermieter eine so hohe Miete ansetzen ?

    Ja, der Vermieter darf die Miete erhöhen, es besteht Vertragsfreiheit.

    Es gibt zwar die Mietpreisbremse, die in einigen Großstädten gilt. Aber ich persönlich bin nicht der Meinung, dass die greift. Denn wenn es zu wenig Wohnungen gibt, dann ist jeder froh, eine gefunden zu haben, auch wenn er mehr bezahlt als er müßte.

    Wenn ich die Wohnung bekommen würde, mir aber die Neumiete zu hoch ist, darf ich dann trotzdem die Kündigung wieder zurück ziehen und wird dies auch gewährt, sodass alles beim alten bleibt ?

    Wie oben schon gesagt, solltest du dich nicht darauf verlassen, die Kündigung zurück ziehen zu können. Der Plan kann schief gehen. Besser wäre es, mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung über das Vorgehen zu treffen.

    Gibt es noch weitere Möglichkeiten, dass ich alleine in der Wohnung bleiben kann ?

    Lass den Vertrag mit deiner bisherigen Mitbewohnerin einfach weiter laufen wie er ist, auch wenn sie auszieht, nicht kündigen, keine Änderung machen. Sie bleibt zwar rechtlich dem Vermieter weiterhin verpflichtet, aber du kannst mit ihr intern vereinbaren, dass du dich um alle Pflichten des Vertrags kümmerst und diese erfüllst.