Hallo, ich habe eine Frage. Ich wohne in einem 3 Parteienhaus zur Miete. Der Hauptzähler für das Kaltwasser ist in der Wohnung unter uns. (Wir haben noch eigene Zähler in den Wohnungen, aber irgendwie ist es nicht möglich für jede Wohnung einen Vertrag abzuschließen) Der Vertrag mit den Stadtwerken läuft auch über die Nachbarin von unten. Wir haben uns darauf geeinigt dass die monatlichen Abschläge an sie überwiesen werden und sie es dann an die Stadtwerke überweist. Ich bin diesen Monat etwas in Verzug geraten. Heute schreibt sie mir dass sie morgen um 14 Uhr einen Termin bei einem Anwalt hat. Wenn das Geld bis morgen um 10 Uhr nicht auf ihrem Konto ist wird sie mir die Anwaltskosten (250 €) in die Rechnung stellen. Ich muss an dieser Stelle anmerken dass die Abschlagszahlungen jeden Monat regelmäßig auf ihr Konto eingegangen sind, ich aber bisher (4 Jahre) keine einzige Abrechnung bekommen habe. Ich spreche mit dieser Frau nicht mehr, da sie letztes Jahr im Januar behauptet hat dass ich 900 Euro nachzahlen muss weil unser Wasserverbrauch ernorm hoch war. Habe daraufhin die Stadtwerke angerufen und über 10 Ecken herausgefunden dass sie sehr hohe Zahlungsrückstände hat. Es hat mich sehr stutzig gemacht und ich denke dass sie die Abschläge garnicht an die Stadtwerke weiterleitet.
Das Wichtigste für mich ist zu wissen, ob sie mir die Anwaltskosten anhängen kann. Ich überweise das Geld auch morgen, aber möchte mich so nicht von ihr einschüchtern lassen, zumal die ganze Situation mit der Abschlagszahlung an die Stadtwerke für mich sehr unübersichtlich ist. Vielen lieben Dank im Voraus.