Hauptwasserzähler bei der Nachbarin - Keine Abrechnung

  • Hallo, ich habe eine Frage. Ich wohne in einem 3 Parteienhaus zur Miete. Der Hauptzähler für das Kaltwasser ist in der Wohnung unter uns. (Wir haben noch eigene Zähler in den Wohnungen, aber irgendwie ist es nicht möglich für jede Wohnung einen Vertrag abzuschließen) Der Vertrag mit den Stadtwerken läuft auch über die Nachbarin von unten. Wir haben uns darauf geeinigt dass die monatlichen Abschläge an sie überwiesen werden und sie es dann an die Stadtwerke überweist. Ich bin diesen Monat etwas in Verzug geraten. Heute schreibt sie mir dass sie morgen um 14 Uhr einen Termin bei einem Anwalt hat. Wenn das Geld bis morgen um 10 Uhr nicht auf ihrem Konto ist wird sie mir die Anwaltskosten (250 €) in die Rechnung stellen. Ich muss an dieser Stelle anmerken dass die Abschlagszahlungen jeden Monat regelmäßig auf ihr Konto eingegangen sind, ich aber bisher (4 Jahre) keine einzige Abrechnung bekommen habe. Ich spreche mit dieser Frau nicht mehr, da sie letztes Jahr im Januar behauptet hat dass ich 900 Euro nachzahlen muss weil unser Wasserverbrauch ernorm hoch war. Habe daraufhin die Stadtwerke angerufen und über 10 Ecken herausgefunden dass sie sehr hohe Zahlungsrückstände hat. Es hat mich sehr stutzig gemacht und ich denke dass sie die Abschläge garnicht an die Stadtwerke weiterleitet.

    Das Wichtigste für mich ist zu wissen, ob sie mir die Anwaltskosten anhängen kann. Ich überweise das Geld auch morgen, aber möchte mich so nicht von ihr einschüchtern lassen, zumal die ganze Situation mit der Abschlagszahlung an die Stadtwerke für mich sehr unübersichtlich ist. Vielen lieben Dank im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von Pauleenes (11. März 2019 um 14:29)

  • Du kannst die Zahlung mit "Vorbehalt" leisten. Lasse Dir nach Abrechnung die Belege/Rechnung zeigen aufgrund Du Zahlungen geleistet hast.

  • So wie es bei dir läuft, ist das gegen jede Vernunft und widerspricht einer ordnungsgemäßen Abrechnung der Kosten für Wasser (und Abwasser). Mich würde in diesem Fall aber sehr stark interessieren, warum die Wohnungszähler nicht zur Abrechnung heran gezogen werden, denn wenn in den 3 Wohnungen Zähler vorhanden sind, müssen die auch abgerechnet werden.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe schon mehrfach bei dem Vermieter nachgefragt. Mir wurde gesagt dass es nur einen Hauptwasserzähler gibt. Die Zähler in den einzelnen Wohnungen werden von der Nachbarin jedes Jahr abgelesen und mit dem Hauptwasserzähler abgerechnet. (Würde angeblich nur so funktionieren). So sollte es zumindest sein. Eine Abrechnung gab es bisher aber kein einziges mal. In dem Haus sind 3 Wohnungen. Jede gehört einem anderen Eigentümer. Sie hat letztes Jahr einen riesen Aufstand wegen der Nachzahlung gemacht. Ich habe letztendlich gesagt dass ich nichts mehr bezahlen werde, solange ich keine Abrechnung bekomme. Seit dem ist nichts mehr gekommen. Ich habe die Abschläge dann doch wieder eingezahlt um im schlimmsten Falle einen Nachweis zu haben dass ich sie auch regelmäßig getätigt habe. Wegen ein paar Tagen Verspätung droht sie mir jetzt mit einem Anwalt. Ich bin auch nicht auf den Mund gefallen, möchte aber nicht antworten bevor ich mir nicht sicher bin dass ich auf der sicheren Seite bin. Ich weiß nicht wie ich an die Abrechnungen komme und ob sie die Abschläge überhaupt weiterleitet.

  • Muss ich das schriftlich machen?

    Ja, und zwar per Einwurfeinschreiben deinem Vermieter gegenüber, denn nur der ist dein Vertragspartner, die Nachbarin nicht. Lass dich von deiner Mitmieterin nicht einschüchtern, denn du trägst keine Schuld an dem Durcheinander. Korrekt wäre es, wenn die Eigentümer der Wohnungen die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren übernehmen und anschließend bei den Betriebskosten umlegen würden.

    Bitte hole dir Hilfe beim örtlichen Mieterverein, oder einem Anwalt für Mietrecht, denn deine Probleme können in einem Forum nicht gelöst werden.

  • Ist eine Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu leisten gerät man automatisch in Verzug ohne das eine zusätzliche Fristsetzung erforderlich wäre. Wenn also vereinbart worden wäre, dass die Zahlung immer zum 1. zu leisten wäre, dann ist man am zweiten bereits im Verzug. Es zählt auch der Geldeingang, nicht die Auftragserteilung.

    Das ist auch erstmal unabhängig davon, ob der Vermieter das so machen durfte, denn das berührt die Wirksamkeit des Vertrages zwischen dir und der Nachbarin zunächst nicht. Immerhin wurde diese Praxis 4 Jahre lang getätigt und es betrifft nur Kaltwasser. Also auch kein Raum für die Heizkostenverordnung.

    Ich will damit nicht sagen, das du die Kosten übernehmen musst. Es ist die Frage, ob ein Fall von § 286 II Nr. 1 BGB vorliegt. Dann darf kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bestehen, in Betracht kommt hier eventuell die Einsicht in die Belege und Rechnungen. Auch kann hier ein Fall vorliegen, wo es noch nicht notwendig gewesen wäre zum Anwalt zu gehen, sondern eine Mahnung ausreicht ect. Auch die Mahnung mit extrem kurzer Frist (innerhalb eines Tages was kaum möglich ist) könnte den Verzug verschoben haben. Das ist alles nicht so einfach. Sicherlich gibt es da sogar noch mehr zu beachten, mehr mag mir aber gerade nicht einfallen.

  • Ich habe keinen Vertrag mit der Nachbarin. Bin mir nicht mal sicher ob der Vermieter einen Vertrag mit ihr hat, falls das relevant ist. Und sie hat es alles per Whatsapp geschrieben. Soweit ich weiß muss eine Mahnung schriftlich sein. Ich überweise es ja sowieso morgen, her aber davon aus dass sie aus trotz zu dem Anwalt geht und mir dann eine schöne Rechnung dafür stellt.

    Das ist auch erstmal unabhängig davon, ob der Vermieter das so machen durfte, denn das berührt die Wirksamkeit des Vertrages zwischen dir und der Nachbarin zunächst nicht. Immerhin wurde diese Praxis 4 Jahre lang getätigt und es betrifft nur Kaltwasser. Also auch kein Raum für die Heizkostenverordnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Pauleenes (11. März 2019 um 18:27)

  • Ich habe ihr gesagt dass ich das Geld diese Woche überweise. Sie sagt jetzt dass sie die Abrechnung für 2017 machen will am Wochenden und ich jetzt mehrere 100 Euro nachzahlen muss. Also mittlerweile ist es einfach nur noch Schikane. Ich weiß dass die Frist für 2017 schon abgelaufen ist. Eine Verrückte Frau. Ich werde es morgen mit meinem Vermieter klären.

  • Die Sache sollte für die Zukunft mal von Grund auf mithilfe des Vermieters geklärt werden, was das Problem ist. Ich meine, es ergibt keinen Sinn, dass 2 der 3 Wohnungen einen direkten Vertrag mit dem Versorger machen können und die dritte Partei nicht. Das muss einen Grund haben, der sich beheben lässt. Beispielsweise kann es sein, dass der Versorger einen offiziellen Zähler einbauen muss, was der Eigentümer bisher vermieden hat.

    Schön und gut wenn die Nachbarin meint, dass du noch etwas nachzahlen musst. Dann muss sie aber eine ordentliche und nachvollziehbare Abrechnung geben. Und dazu gehört dann selbstverständlich auch, dass sie dir die Versorger Abrechnung zeigen muss. Du brauchst nicht darauf vertrauen, dass es stimmt was sie dir vorlegt. Offenbar ist sie in Geldnot, und da sollte man, ohne was unterstellen zu wollen, dann doch genauer hin schauen.

    Es ist nicht schlimm, dass man mal irgend eine Vereinbarung mit einem Nachbarn treffen muss aufgrund der Gegebenheiten im Haus. Das kommt immer mal wieder vor in so manchen Häusern. Aber der Vermieter ist durchaus in der Pflicht, die Sache zu vermitteln, zumindest dann wenn es Komplikationen gibt. Mit dem Vermieter hast du einen Vertrag, und durch diesen ist er in der Mitverantwortung. Daher sprich ihn an und bitte ihn um Hilfe, das Sache endlich mal für die Zukunft besser zu regeln.

  • Mir wurde gesagt dass es nur einen Hauptwasserzähler gibt. Die Zähler in den einzelnen Wohnungen werden von der Nachbarin jedes Jahr abgelesen und mit dem Hauptwasserzähler abgerechnet

    Dieser Hinweis im Eingangsthread hätte meine Antwort anders ausfallen lassen. Mit 1 Haupt

    zähler und für jede Wohnung ein Zwischenzähler ist doch eine korrekte Abrechnung möglich.

    Den Betrag für das Wasser kannst Du Dir sogar selbst ausrechnen. Frage beim Wasseramt was der cbm kostet, oder lasse Dir die Rechnung vom Wasserlieferant an die VM zeigen, das sind alle Daten/Zahlen ablesbar.

    Du kannst die Zahlung mit "Vorbehalt" leisten. Lasse Dir nach Abrechnung die Belege/Rechnung zeigen aufgrund Du Zahlungen geleistet hast.

  • Ich habe keinen Vertrag mit der Nachbarin.

    Habt ihr keine Einigung darüber, das du Wasser beziehen kannst und du dafür die Abschläge bezahlst? Sowas nennt man einen Vertrag, dieser muss nicht schriftlich sein, auch muss eine Mahnung nicht schriftlich erfolgen.

    Ich werde es morgen mit meinem Vermieter klären.

    Halte uns auf den laufenden.

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