Vermieter baut Carport und verlangt Mieterhöhung

  • Hallo,

    wir wohnen in einer Einliegerwohnung im OG. Zur Wohnung gehört eine Terrasse und ein Teil vom Garten. In diesen Teil vom Garten baut unser Vermieter gerade ein Carport. Gestern hat er uns mitgeteilt, dass wir ab Fertigstellung de Carports durch eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag 50,00 € mehr Miete zahlen sollen. Generell kein Problem. Ein Problem ist für uns aber, dass das Carport auf ca. 30 Meter Abstand zur Straße gebaut wird. Auf einer Rasenfläche! Auf Nachfrage, ob er eine Auffahrt pflastern würde, antwortete er, das könnten wir machen wie wir wollen. Er würde die Steine bezahlen, wenn wir sie einbauen. Das sehe ich aber nicht ein. Entweder macht er die Sache ordentlich, oder er verlangt keine Mieterhöhung. Sollte man keine Platten verlegen, würde nach kurzer Zeit eine Matschgrube entstehen. nichtmal im Carport will er Platten verlegen. Meiner Meinung nach baut er dieses Carport nur aus einem Grund. Er hat uns gesagt, dass auf dem Dach Solarplatten instaliert werden. Für mich sieht es so aus als würde er ein Solargerüst in unseren Garten stellen und fertig. Wir müssen dann sehen wie wir damit klar kommen und auch noch mehr Miete zahlen.

    Meine Frage ist jetzt: Müssen wir die Erhöhung zahlen wenn wir gar nicht in dem Carport (auf dem Rasen) parken wollen? Zumal fehlt uns jetzt ja auch ein stück Garten.

  • laut Mietvertrag:

    Ferner werden vermietet Garten siehe §27

    §27: Die regelmäßig erforderliche Gartenpflege für folgende Grundstücksteile übernimmt der Mieter. Alle Beete links vom Haus (ab eingangstür) bis zur eigenen Terrasse sowie Pflege der Kirschlooberhecke+ Rasenpflege Rasenstreifen vorne + links vom Haus.

    Betroffen ist hier die Rasenfläche und ein Teil vom Beet links vom Haus.

  • laut Mietvertrag:
    Ferner werden vermietet Garten siehe §27
    §27: Die regelmäßig erforderliche Gartenpflege für folgende Grundstücksteile übernimmt der Mieter. Alle Beete links vom Haus (ab eingangstür) bis zur eigenen Terrasse sowie Pflege der Kirschlooberhecke+ Rasenpflege Rasenstreifen vorne + links vom Haus.
    Betroffen ist hier die Rasenfläche und ein Teil vom Beet links vom Haus.


    Wenn der VM seinem Mieter einen Teil der Mietsache wegnimmt, hat die Angelegenheit schon eine ganz andere Qualität. Hier wäre auf jeden Fall m.M. Mietminderung angebracht.

  • Danke! Das sehe ich auch so. Vorallem weil das Carport nicht so gebaut wird wie mann es kennt sondern in Form von einem Pultdach. Sieht auch noch bescheiden aus! Und steht dann genau da, wo wir immer abends gesessen haben, weil die Sonne dort abends auch noch scheint. Zeigt wieder dass die Solarplatten im Vordergrund stehen...

  • Danke! Das sehe ich auch so. Vor allem weil das Carport nicht so gebaut wird wie mann es kennt sondern in Form von einem Pultdach. Sieht auch noch bescheiden aus! Und steht dann genau da, wo wir immer abends gesessen haben, weil die Sonne dort abends auch noch scheint. Zeigt wieder dass die Solarplatten im Vordergrund stehen...


    Nein, Stefanie, sondern falls der Carport tatsächlich auf die Mietsache gebaut werden würde.
    Du solltest mal einen Mieterbund befragen, e.F. einen auf Mietrecht spezialisierten RA.

  • Einen Anspruch auf eine Mieterhöhung hat der Vermieter schon deshalb nicht, da er die vorgesehene Mietanpassung sowie die Durchführung der Arbeiten vorher hätte ankündigen müssen.

    Und wie Berny bereits geschrieben hat: Wenn sich das jetzt als Carport deklarierte Bauwerk auf der Rasenfläche befindet, die aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von Ihnen genutzt werden kann, so wäre tatsächlich zu prüfen, inwieweit die Gartennutzung und auch von Ihnen geforderte Pflege durch das Bauwerk beeinträchtigt wird.