Hallo,
wir wohnen in einer Einliegerwohnung im OG. Zur Wohnung gehört eine Terrasse und ein Teil vom Garten. In diesen Teil vom Garten baut unser Vermieter gerade ein Carport. Gestern hat er uns mitgeteilt, dass wir ab Fertigstellung de Carports durch eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag 50,00 € mehr Miete zahlen sollen. Generell kein Problem. Ein Problem ist für uns aber, dass das Carport auf ca. 30 Meter Abstand zur Straße gebaut wird. Auf einer Rasenfläche! Auf Nachfrage, ob er eine Auffahrt pflastern würde, antwortete er, das könnten wir machen wie wir wollen. Er würde die Steine bezahlen, wenn wir sie einbauen. Das sehe ich aber nicht ein. Entweder macht er die Sache ordentlich, oder er verlangt keine Mieterhöhung. Sollte man keine Platten verlegen, würde nach kurzer Zeit eine Matschgrube entstehen. nichtmal im Carport will er Platten verlegen. Meiner Meinung nach baut er dieses Carport nur aus einem Grund. Er hat uns gesagt, dass auf dem Dach Solarplatten instaliert werden. Für mich sieht es so aus als würde er ein Solargerüst in unseren Garten stellen und fertig. Wir müssen dann sehen wie wir damit klar kommen und auch noch mehr Miete zahlen.
Meine Frage ist jetzt: Müssen wir die Erhöhung zahlen wenn wir gar nicht in dem Carport (auf dem Rasen) parken wollen? Zumal fehlt uns jetzt ja auch ein stück Garten.