Neuer Eigentümer möchte Betriebskostenpauschale durch Vorrauszahlung ersetzen

  • Hallo zusammen, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit drei Parteien das jetzt Verkauft wurde.

    In unserem alten Mietvertrag wurde eine Betriebskostenpauschale mit den alten Eigentümern vereinbart.

    Der neue Eigentümer möchte jetzt die neuen Mietverträge so gestallten das wir eine Vorrauszahlung anstatt einer Pauschale zahlen. sowie die Miete den Mietspiegel anpassen.

    Also Kaltmiete + Betriebskosten

    Zur Info wir Zahlen für eine 120 m2 Wohnung 450,00€ inkl Betriebskosten 4 Personen. Bei uns liegen die Mieten bei ca 4,5 - 6 € den m2

    Ich weiss wir wohnen recht günstig :-C

    Ist das so zulässig vom Vermieter ?


    Vielen dank

  • Es ist natürlich zulässig, dass der Vermieter euch ein Angebot für einen neuen Mietvertrag macht.

    Aber dieses Angebot braucht ihr keinesfalls annehmen. Und da der neue Vertrag eine Verschlechterung wäre, wollt ihr das vermutlich auch gar nicht annhemen.

    Es ist im Gesetz in §566 BGB klar geregelt, dass ein neuer Eigentümer einen Mietvertrag so übernehmen muss wie er ist. Es ist nicht erforderlich, einen neuen Vertrag abzuschließen, nur weil der Name des Vermieters auf dem Vertrag nicht mehr stimmt. Euer Vertrag muss weiter gelten.

    Es steht dem Vermieter natürlich zu, die Miete erhöhen zu wollen und euch dafür ein Mieterhöhungsverlangen zuzuschicken. Das kann durchaus passieren. Jedoch muss man dann separat prüfen, ob dieses gerechtfertigt und ausreichend begründet ist. Das können wir an dieser Stelle nicht weiter besprechen, ohne dass ein Mieterhöhungsverlangen vorliegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (14. März 2019 um 11:59)

  • Der neue Eigentümer möchte jetzt die neuen Mietverträge so gestallten das wir eine Vorrauszahlung anstatt einer Pauschale zahlen. sowie die Miete den Mietspiegel anpassen.

    Dieser Mietvertrag ist nur in beiderseitigem Einverständnis zu ändern.

    Wort-Korrektur und Beitrag gelöscht

    Grace