Verzicht auf Kündigungssperre seitens Vermieters

  • Hallo,

    meine Freundin und ich möchten zusammen ziehen und haben eine Wohnung (vermietet wird eine Eigentumswohnung) bekommen, bzw in Aussicht. Der Vertrag ist an sich auch sehr schlüssig und verständlich, allerdings habe ich den folgenden Satz so noch nirgends online finden können, daher bin ich lieber etwas vorsichtiger, wir möchten uns nicht für 4 Jahre an die Wohnung binden lassen. Es wäre sehr nett wenn mir jemand erklären könnte was der Satz bedeutet und welche Folgen es für uns haben kann.:

    "Es gelten die jeweils gesetzlichen Kündigungsfristen. Der Vermieter verzichtet ausdrücklich auf eine Kündigungssperre während der ersten 4 Jahre."

    Vielen lieben Dank vorab! :)

  • Es bedeutet, dass der Vermieter innerhalb der nächsten 4 Jahre auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Ist ja für Euch ein Vorteil, denn Euer Kündigungsrecht wurde damit nicht beschnitten, also die 3monatige Kündigung.

    So hat es der VM wohl nicht gemeint, aber eben so geschrieben, was auch gilt.

  • Eigentlich kann man sich den Satz sparen. Wichtig ist nur, es gelten die gesetzlichen Fristen für beide Seiten. Es können also beide Seiten auch innerhalb der ersten 4 Jahre kündigen. Also könnte auch der Vermieter Recht zeitnah z.B. wegen Eigenbedarf kündigen.

  • Es bedeutet, dass der Vermieter innerhalb der nächsten 4 Jahre auf sein Kündigungsrecht verzichtet

    Nein, das bedeutet es nicht.

    Dort steht ja geschrieben, dass der Vermieter auf eine Kündigungssperre verzichtet. Dahingehend hat Schweinchenfan also Recht. Der Satz ist unnütz.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Selbst wenn der VM einen gegenseitigen Kündigungsverzicht gemeint hätte, wäre dies ebenso

    ungültig. siehe nachfolgendes:

    Nicht jeder Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit (sog. Kündigungssperre) ist rechtlich zulässig. Bei Mietverträgen über Wohnraum hat der BGH entschieden, dass der formularmäßige Kündigungsverzicht von mehr als vier Jahren unwirksam ist

    Ich darf mich korrigieren! Es heißt, der VM verzichtet auf eine Kündigungssperre.

    Jede Partei kann demnach kündigen, der Mieter ohne Grund mit 3monatiger Frist und ggfs

    fristlos mit driftigem Grund , der VM nur mit driftigem Grund.

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    Grace

  • Danke euch! Das macht die ganze Angelegenheit ja wirklich etwas sinnfrei, bleibt zu spekulieren, warum es diesen Satz überhaupt mit eingebracht hat und dazu noch "fett" markiert hat, evtl. hat er ja etwas anderes beabsichtigt oder es ist ein Überbleibsel eines alten Vertrages. Jedenfalls darf ich mich nochmals bedanken für die schnellen Antworten!

  • Du siehst, dass wir hier im Forum auch nicht so genau wissen, welchen Sinn der Satz haben soll. Mir geht es ähnlich. Ich möchte dir daher den Vorschlag machen, den Vermieter doch mal ganz direkt drauf anzusprechen, was der Satz bedeutet. Es ist etwas ganz Normales, Vertragsinhalte verstehen zu wollen. Daher darf man da gern fragen.

    Teile uns dann bitte mit, was dir geantwortet wurde. Vielleicht ergeben sich dann weitere Aspekte.

    Wenn es später irgend wann Streit geben sollte und etwas vor Gericht entschieden werden muss, dann schaut sich ein Richter an, was denn eigentlich die Absicht einer unklar formulierten Klausel bei Abschluss gewesen ist. Das nennt man nachträgliche Vertragsauslegung §133 BGB. Daher wäre die Information hilfreich.

  • In Bezug auf die Auslegung gilt folgendes:

    - Verträge werden nach§ 133 BGB, § 157 BGB ausgelegt. Also grundsätzlich objektiv aus der Sicht des Empfängers nach der Verkehrssitte, dabei sind auch persönliche Umstände zu beachten, soweit bekannt.

    - Sollte das hier eine AGB sein, gilt das nicht, denn AGB werden immer objektiv und generalisiert ausgelegt. Man fragt also wie kann diese Klausel verstanden werden ohne weitere Kenntnisse. Dabei wird auch immer die kundenfeindlichste Möglichkeit gewählt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Alles klar, ich habe nachher die Übergabe bzw. den Vertragsschluss, dort werde ich nochmals nachfragen. Und werde euch auch nochmal die Antwort hier mitteilen. Danke an alle!