Hallo Guten Tag:
Ich brauche Hilfe und bitte die Experten um Hilfe.
Ich habe heute eine Vorladung vom Gericht bekommen, es geht um Räumungsklage.
Das könnte die mündliche Verhandlung sein. Der Termin ist in 6 Wochen.
Eine frage:
Muss man auf diese Vorladung vom Gericht innerhalb von 2 Wochen antworten oder reicht es wenn man zu dem festgesetzten Termin geht?
Wenn ja, wie muss man antworten?
Dann eine andere Frage:
Wie lange dauert es von diesem Gerichtstermin bis zum Titel für Räumung der Wohnung?
Vielen Dank
Susanne