Gerichtstermin Räumungsklage und Fragen

  • Hallo Guten Tag:

    Ich brauche Hilfe und bitte die Experten um Hilfe.

    Ich habe heute eine Vorladung vom Gericht bekommen, es geht um Räumungsklage.

    Das könnte die mündliche Verhandlung sein. Der Termin ist in 6 Wochen.

    Eine frage:

    Muss man auf diese Vorladung vom Gericht innerhalb von 2 Wochen antworten oder reicht es wenn man zu dem festgesetzten Termin geht?

    Wenn ja, wie muss man antworten?

    Dann eine andere Frage:

    Wie lange dauert es von diesem Gerichtstermin bis zum Titel für Räumung der Wohnung?

    Vielen Dank

    Susanne

  • Muss man auf diese Vorladung vom Gericht innerhalb von 2Wochen antworten oder reicht es wenn man zu dem festgesetzten Termin geht?

    Das steht alles in der Ladung.

    Man hat zu erscheinen, das kann man sich nicht aussuchen. Sollte das erscheinen nicht möglich sein aus wichtigen Gründen, so muss man sich abmelden. Man braucht seine Teilnahme also nicht bestätigen.

    Wie lange dauert es von diesem Gerichtstermin bis zum Titelfür Räumung der Wohnung?

    Das kann man nicht sagen. Denn zu viel kann passieren. Woher sollen wir wissen, ob der Termin ausreicht oder weitere Beweise erhoben werden müssen. Aber das Urteil muss geschrieben werden, dann muss die Frist ablaufen für die formelle Rechtskraft, dann wird der Gerichtsvollzieher beauftragt und dieser muss erneut eine Frist setzen.

    Es zieht sich also noch ein wenig

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das steht alles in der Ladung.

    Man hat zu erscheinen, das kann man sich nicht aussuchen. Sollte das erscheinen nicht möglich sein aus wichtigen Gründen, so muss man sich abmelden. Man braucht seine Teilnahme also nicht bestätigen.

    Das kann man nicht sagen. Denn zu viel kann passieren. Woher sollen wir wissen, ob der Termin ausreicht oder weitere Beweise erhoben werden müssen. Aber das Urteil muss geschrieben werden, dann muss die Frist ablaufen für die formelle Rechtskraft, dann wird der Gerichtsvollzieher beauftragt und dieser muss erneut eine Frist setzen.

    Es zieht sich also noch ein wenig

    Vielen dank für Antwort.

    Es steht in der Landung, dass man zum Termin erscheinen muss.

    Aber es steht in der Ladung zustätzlich das hier:

    2. An die beklagte Partei erghehen gemäß

    § 271 ZPO, § 275 ZPO, § 277 ZPO, § 495 ZPO, § 496 ZPO die folgende Aufforderungen:

    2.1. Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieser Vergügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

    Danach wollte ich fragen.

    Eine zusätzliche Frage:

    Wie kann man das Gerichtsverfahren verhindern?

    Kann man es verhindern, wenn man die Mietschulden, in meinem Fall 3 Monate, zahlt?

    Das steht auch hier in der Ladung, dass man den Vermieter zufriedenstellen soll.

    Bei mir sind aber leider auch Nebenkosten und Betriebkosten offen. Oder bleiben Nebenkosten und Betriebkosten außer Betracht?

    Zum besseren Verständnis Paragraphen der ZPO erstellt

    Grace

  • Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieser Vergügung schriftlich zu erwidern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

    Ich denke, dieser Satz ist selbsterklärend. Du musst dich innerhalb dr Frist schriftlich äußern. Verpasst du die Frist, hat das zur Folge, dass ein Säumnisurteil gegen dich ergeht und du somit den Prozess verloren hast.

    Kann man es verhindern, wenn man die Mietschulden, in meinem Fall 3 Monate, zahlt?

    Ja. Es gibt ein Gesetz, laut dem man innerhalb von 2 Monaten ab Klageeinreichung Zeit hat, die Schulden zu begleichen (Schonfrist) und damit die Kündgung zu heilen. Das gelingt aber nur, wenn man nicht schon innerhalb der letzten 2 Jahre von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat.

    Der Vermieter wird dann die Hauptsache für erledigt erklären, was praktisch zur Folge hast, dass du die Gerichtskosten zahlen musst.

    Bei mir sind aber leider auch Nebenkosten und Betriebkosten offen.

    Die monatliche Vorauszahlung für die Betriebskosten gehört auch mit zu den Schulden, die du jetzt zu begleichen hättest, um die Räumung zu vermeiden. Was nicht dazu gehört, sind Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Diese würdest du natürlich auch schulden, aber haben jetzt mit der Räumung nichts zu tun.

  • Danke Fruggel:

    Die monatliche Vorauszahlung für die Betriebskosten gehört auch mit zu den Schulden, die du jetzt zu begleichen hättest, um die Räumung zu vermeiden

    Das ist ja dann die normale WARME Miete ohne Stromkosten. Hoffentlich habe ich das richtig verstanden.

    Es gab eine solche "Heilung" in den letzten 2 Jahren nicht, sie gab es niemals.

    Wenn ich das etwas direkter fragen darf, muss man zu dem Gerichtstermin auch dann, wenn man krank ist (mit ärztlichen Bescheinigungen).

    Zitat erstellt und Benutzer zugeordnet

    Bitte Zitat-Funktion nutzen

    Grace

  • muss man zu dem Gerichtstermin auch dann, wenn man krank ist (mit ärztlichen Bescheinigungen)

    Krankheit mit arztlichem Nachweis ist ein Grund. Aber dann wird die Verhandlung nur verschoben. Du kommst um die Verhandlung also nicht herum. Bemühe dich lieber, das Geld aufzubringen und innerhalb der 2 Monate Schonfrist zu zahlen. Es geht nicht zuletzt auch um weitere Kosten.

    In der schriftlichen Stellungnahme kannst du dann auch erklären, dass du die Zahlung leisten wirst.

  • Ja, das mit der Zahlung ist gute Idee. Ich bin mittellos und kann die Gerichtskosten

    nicht tragen . Muss man zu dem Gerichtstermin auch dann erscheinen, wenn

    man die Mietrückstände gezahlt hat?

    Drei Sätze zu einem Beitrag zusammengefügt

    Zwei Beiträge gelöscht! Bitte den Editor nutzen

    und nicht einen Beitrag nach dem Anderen erstellen.

    Antwort bitte abwarten!

    Grace

  • Krankheit mit arztlichem Nachweis ist ein Grund.

    Nicht unbedingt. Nicht jede Krankheit entschuldigt vor den Gerichtstermin. Die Hürden daran sind nicht ganz unbedeutend.

    Eine bloße AU Bescheinigung muss nicht ausreichend sein, es muss vom Arzt festgestellt werden, das du Verhandlungsunfähig bist! Ich kenne Fälle, wo auch bei einer vorliegenden AU Bescheinigung es dann zu einer polizeilichen Zuführung kam. Da du Beklagter bist. würde ein Versäumnisurteil ergehen. Wenn du dich also gesundheitlich nicht dazu in der Lage fühlst, dann sage dem Arzt auch direkt worum es geht, nämlich um die Wahrnehmung eines Gerichtstermines.

    Muss man zu dem Gerichtstermin auch dann erscheinen, wenn

    man die Mietrückstände gezahlt hat?

    In der Regel wird die Klage dann als erledigt eingestuft, so dass kein weiterer Termin angesetzt wird. Jedoch ergeht ein Kostenurteil zu deinen Lasten. Das umfasst die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite soweit vorhanden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Herzlichen Dank .

    Ich möchte zu diesem Termin nicht, weil ich Opfer von Übergriffen geworden bin und ich habe Atteste, die besagen, dass Zitat "mehrfache Traumatisierungen vorliegen"

    Ich möchte nicht in der Verhandlung über die Übergriffe reden müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von SusanneL (15. März 2019 um 09:28)

  • Diese Atteste sind ziemlich schwammig, in meinen Augen werden diese nicht ausreichen, weil nur weil man Traumatisiert ist, ist man per se nicht verhandlungsunfähig.

    Jedoch kann man den Gericht diese Vorfälle schildern, dann kann ein Zeugenschutzzimmer genutzt werden, Justizbeamte können während der Verhandlung anwesend sein.

    Wenn diese Übergriffe mit der Klage zusammenhängen, so wird man darüber auch sprechen müssen, wenn man diese als Verteidigungsmittel einbringen möchte. Denn die andere Partei muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

    Du solltest einen Anwalt beauftragen mit der Prozesskostenhilfe, nur so kann dir adäquat geholfen werden. Dieser kann Verfahrenshandlungen besser vornehmen und auch dich im Prozess vertreten, du muss soweit nicht anwesend sein, außer es geht um die Übergriffe.

    Ich kann deine Lage verstehen und dein Unwillen den Täter gegenüber zutreten, jedoch ist dieses Forum hier der falsche Ansprechspartner, denn das alles sind Fragen zum Prozessrecht. Auch wird dir niemand sagen können womit du genau eine Verhandlung verschieben kannst, denn die Gründe unterliegen immer der Einzelfallwertung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • In der Regel wird die Klage dann als erledigt eingestuft, so dass kein weiterer Termin angesetzt wird. Jedoch ergeht ein Kostenurteil zu deinen Lasten. Das umfasst die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite soweit vorhanden.

    Ist das weiterhin richtig, wenn man die Rückstände zahlt, dass man dann nicht zu dem Gerichtstermin muss? Gilt das weiterhin?

  • Hallo!

    Ein Forum darf keine Rechtsberatung leisten und in diese Richtung

    geht das jetzt. Zitat darkshadow

    Du solltest einen Anwalt beauftragen mit der Prozesskostenhilfe, nur so kann dir adäquat geholfen werden. Dieser kann Verfahrenshandlungen besser vornehmen und auch dich im Prozess vertreten, du muss soweit nicht anwesend sein, außer es geht um die Übergriffe.


    Ich kann deine Lage verstehen und dein Unwillen den Täter gegenüber zutreten, jedoch ist dieses Forum hier der falsche Ansprechspartner, denn das alles sind Fragen zum Prozessrecht. Auch wird dir niemand sagen können womit du genau eine Verhandlung verschieben kannst, denn die Gründe unterliegen immer der Einzelfallwertung.

    Hier noch Informationen und wende dich bitte umgehend an das Gericht.

    Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben - unabhängig von Vermögen und Einkommen.


    Beratungshilfe

    Beratungshilfegesetz (BerHG) - Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

    Das ist eine Team-Entscheidung nach interne Beratung.

    Gruß



  • Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern eine Verwirrung. Ich bin total verwirrt.

    Rechtsberatung ist einfach falsch und übertrieben. Ich halte mich an die Antworten von Fruggel.

    Sonst habe ich Nichts zu sagen.

    Einen Beitrag gelöscht! Bitte den Editor nutzen

    und nicht einen Beitrag nach dem Anderen erstellen.

    Grace

  • Hallo!

    Wende dich bitte umgehend an das Gericht. Du läufst Gefahr,

    dass gegen dich ein Versäumnisurteil ergeht, weil das Gericht

    das Attest nicht akzeptiert. Ich zitiere erneut darkshadow

    und schließe damit das Thema.

    Diese Atteste sind ziemlich schwammig, in meinen Augen werden diese nicht ausreichen, weil nur weil man Traumatisiert ist, ist man per se nicht verhandlungsunfähig.

    Jedoch kann man den Gericht diese Vorfälle schildern, dann kann ein Zeugenschutzzimmer genutzt werden, Justizbeamte können während der Verhandlung anwesend sein.

    Wenn diese Übergriffe mit der Klage zusammenhängen, so wird man darüber auch sprechen müssen, wenn man diese als Verteidigungsmittel einbringen möchte. Denn die andere Partei muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

    Du solltest einen Anwalt beauftragen mit der Prozesskostenhilfe, nur so kann dir adäquat geholfen werden. Dieser kann Verfahrenshandlungen besser vornehmen und auch dich im Prozess vertreten, du muss soweit nicht anwesend sein, außer es geht um die Übergriffe.

    Ich kann deine Lage verstehen und dein Unwillen den Täter gegenüber zutreten, jedoch ist dieses Forum hier der falsche Ansprechspartner, denn das alles sind Fragen zum Prozessrecht. Auch wird dir niemand sagen können womit du genau eine Verhandlung verschieben kannst, denn die Gründe unterliegen immer der Einzelfallwertung.

    Gruß



  • Hallo Guten Abend:

    Soweit ich hier verstanden habe und mir darkshadow und Fruggel erläutert haben, ist der Gerichtstermin zur Verhandlung erledigt, wenn man die Mietrückstände begleicht.

    Wie ist es, wenn neben der fristlosen Kündigung auch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde?

    Wird es dann für die fristgerechte Kündigung einen Termin zur Verhandlung später geben?

    Übrigens: Die Mieten für 01.2019 und 02.2019 sind vom Vermieter in der Klageschrift erwähnt, diese sind bereits pünktlich bezahlt worden.

    Danke

  • Hallo!


    Bitte suche dir eine Rechtsberatung dringend! und umgehend! Auch erneut

    eröffnete Themen von dir werden in dieses Thema verschoben.


    Gruß



  • Ich möchte noch gerne folgendes zum Thema sagen.

    Dein Thema wurde geschlossen, weil deine Fragen im Schwerpunkt Prozessrecht und nicht Mietrecht behandeln. Außerdem bist du verständlicherweise bei diesem Thema sehr emotional, was man nachvollziehbar ist bei deinen Schilderungen. Diese Emotionalität macht eine Beratung durch Foren sehr viel schwieriger, weil darunter die Objektivität leidet und nur diese ermöglicht aber eine halbwegs präzise Antwort auf die Fragestellung.

    Dieses Nachschieben von weiteren Fakten macht es nicht möglich hier adäquat zu Antworten. Darum ist man bei einer persönlichen Rechtsberatung sehr viel besser aufgehoben, weil ein Forum weder die Unterlagen hat, noch Rechtsberatung in diesem Sinne leisten kann und der persönliche Austausch fehlt. Darum haben wir als Team entschieden, dass es besser ist dich an eine Rechtsberatung zu verweisen, nur die kann dir die notwendige Hilfeleistung stellen.

    Hier geht es nicht um rechtlich allgemeine Fragen, sondern um eine komplexe Problemstellung, die bei einem Fehler bereits ein Versäumnisurteil zur Folge haben kann. Etwa wenn das Attest unzureichend ist oder die Stellungnahme unterbleibt oder Formfehler enthält usw.

    Darum bitte respektiere unsere Entscheidung das Thema zu schließen, dass geschieht hier nur in deinem Sinne.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!