Hauswart!

  • guten tag,
    ich wohne in einem altbau aus dem jahr 1950! gemeindewohnung, keine heizung, alte elektrik, alte haustür (es schneit und regnet rein), alte wohnungseingangstür, haus feucht u.s.w.

    die mieter die hier von anfang an wohnen haben sich von je her alles selbst gemacht, weil die gemeinde immer kein geld hat u.s.w....

    naja das ist eigentlich nicht mein anliegen. ich möchte wissen in wie weit darf man hauswartkosten umlegen. der hauswart wurde jetzt eingeführt weil die neue verwaltung mit dem eigentümer des hauses einen verwaltervertrag und eben das mit drin steht. so wurde mir das gesagt. die verwaltung wurde ab dem 01.01.2010 übernommen, weil wir eingemeindet wurden, und es wird eben auch ab dem 01.01.2010 hauswartkosten mit anfallen.

    darauf hin schrieb ich einen brief an die neue verwaltung was denn genau der hauswart alles macht. mh..nun ja habe eine beispielliste mitgeschickt bekommen. also heißt das jetzt er kontrolliert uns ob wir denn die grünanlagen und das ganze außen drumherum und den hausflur, keller, dachboden...ob das eben alles in ordnung gehalten wird und er wechselt glühbirnen aus...u.s.w.
    wir mieter hier sind sprachlos, denn jeder baum jeder grashalm der hier vorm haus wächst, dass haben sich die alteingesessenen mieter selbst aufgebaut und angepflanzt. die glühbirnen werden ebenfalls von uns ausgewechselt.

    ich könnte einen roman schreiben. es hat sich nie jemand drum geschert, wenn was defekt war haben die mieter nicht ewig lang rumbettelt und haben es irgendwie auf eigene kosten selbst repariert und jetzt...

    wir verstehen das eben nicht. in meinem mietvertrag steht eben drin das betriebskosten anfallen und welche das ist eben noch genau angekreuzt, hauswart war damals nicht angekreuzt, aber es steht eben geschrieben wenn es denn mal dazu kommt oder so kann es eben mit abgerechnet werden.

    wie ist da die sachlage? habe etwas wirr geschrieben, hoffe ihr versteht mich trotzdem. danke!

    ach mir ist noch eingefallen, 3 Mietparteien haben noch einen alten DDR Mietvertrag, da steht nicht mal was von Betriebskosten drin und 3 Mietparteien hier im haus, haben einen null acht fuffzehn mietvertrag aus dem laden, wo eben die betriebskosten angekreuzt sind die auch bisher hier angefallen sind (hauswart eben nicht)! und von der neuen verwaltung wurde mir mitgeteilt das hasuwart nicht hasumeister bedeutet, aber in der letzten betriebskostenabrechnung gleich die einzelnen umlageschlüssel aufgelistet sind und unter hasuwart stand zu 90% kann der umgelegt werden!

  • Ich bin ja der Meinung, wenn im Mietvertrag eine Liste mit möglichen Betriebskosten steht, bei welchen man ankreuzen kann, welche abgerechnet werden sollen, dann sind auch nur diese vereinbart, wo das Kreuzchen dran ist.
    Zumal ich die Kosten des Hauswarts auf der Betriebskostenabrechnung immer überprüfen würde, wenn ich der Meinung wäre, dass eine solche Tätigkeit garnicht stattgefunden hat.

  • Wenn in den bestehenden Mietverträgen, egal wie alt diese sind, die Umlage von Hauswartkosten nicht vereinbart wurde, und das scheint mit hier Fall, so kann der Vermieter diese auch nicht abrechnen.

    Zitat

    in meinem mietvertrag steht eben drin das betriebskosten anfallen und welche das ist eben noch genau angekreuzt, hauswart war damals nicht angekreuzt, aber es steht eben geschrieben wenn es denn mal dazu kommt oder so kann es eben mit abgerechnet werden

    Würde mich interessieren, wie das formuliert wurde. Denn die in den mir bekannten Standardmietverträgen enthaltene Passage bezieht sich nur auf neu eingeführte öffentliche Lasten und Abgaben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht existent waren.

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