Kündigung und Nachmieterin akzeptiert - und dann doch nicht

  • Hallo,

    diesen Monat ist ein neuer Mitbewohner (nennen wir ihn Otto) in meine WG eingezogen, der nun etwas in der Klemme steckt. Ich kann die Situation nicht beurteilen, deshalb wäre ich bzw. wir über Eure Meinungen dankbar! xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Otto lebte bis letzten Monat noch in einer anderen, kleinen, überteuerten Wohnung und hat den Vermieter in dem Zeitraum kein einziges Mal zu Gesicht bekommen.

    - Leider lief die Kündigung seitens Otto per WhatsApp ab - dass das ein Fehler war, wurde ihm mittlerweile auch klar. Tatsächlich wusste er es einfach nicht besser, niemand hat ihn je darüber aufgeklärt, wie das abzulaufen hat und anscheinend hatte er keine Zweifel an dem rechtens-Sein seiner Kündigung, sonst hätte er wohl gegoogled (er ist Immigrant und lebt erst seit einem oder zwei Jahren in Deutschland).
    - Der Vermieter sagt dem Hausmeister, der im selben Haus wohnt, dass er Ottos Kündigung akzeptiert und der Hausmeister das an Otto weiterleiten soll, was er tut.
    - Otto hat mehrere Telefonate mit dem Vermieter. Sie sprechen telefonisch ab, wann das Mietverhältnis endet, worauf Otto achten soll, wenn er einen Nachmieter sucht etcpp.
    - Zwei Monate lang reißt Otto sich XXXXXXXXX, um einen passenden Nachmieter für die überteuerte Wohnung zu finden, der den Ansprüchen des Vermieters entspricht und findet tatsächlich eine junge Dame, die gerne einziehen möchte. Er spricht dies mit Hausmeister und Vermieter ab.
    - Otto gibt der jungen Dame den zu unterschreibenden Mietvertrag und weist sie darauf hin, dass sie diesen an den Vermieter schicken soll. Er zieht aus der Wohnung aus, übergibt seine Schlüssel an die Nachmieterin und den Hausmeister und zieht bei mir ein.
    - Die Nachmieterin schickt den Mietvertrag erst relativ spät ab (die Unterschrift des Vermieters fehlt noch). Außerdem versetzt sie den Vermieter beim ersten abgesprochenen Telefonat, sie begründet es mit unvorhergesehenen Überstunden. Sie versucht am nächsten Tag mehrfach, den Vermieter zu erreichen, aber dieser ignoriert sie. Außerdem überweist sie die Miete für den Monat erst verspätet.
    - Der Vermieter erklärt, er wolle die Nachmieterin nun doch nicht mehr, sie müsse wieder ausziehen. Außerdem weist er Otto darauf hin, dass er bis jetzt noch keine schriftliche Kündigung von ihm erhalten hat und er somit verpflichtet ist, die Miete zu bezahlen. Wenn er ausziehen wolle, so müsse er erst ein mal kündigen.


    Ist Otto, auf gut Deutsch gesagt, komplett XXXXXXX, oder seht ihr eine Möglichkeit für ihn, seine Situation zu bessern? Wie verhält er sich bestmöglich? Kann er irgendetwas tun, um nun nicht in Schulden zu versinken, weil er zwei Wohnungen bezahlen muss? Es ist recht offensichtlich, dass der Vermieter sich freudig der Unwissenheit von Otto bedient hat. Das ist zwar moralisch XXXXX, aber rechtlich, soweit ich weiß, leider korrekt...

    Kann Otto den Vermieter dazu auffordern, seine bezahlte Kaution in Höhe von 3 KM als Mietzahlung zu verwenden? Aus irgendeinem Grund möchte der Vermieter diese Idee nicht akzeptieren. Warum, verstehen Otto und ich nicht, aber vielleicht wisst Ihr ja mehr.

    Danke für Eure Zeit und Gedanken,

    nZan

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    und sachlich bleiben

    Grace

  • Vieles ist hier eine Frage der Beweislast. Kann Otto beweisen, das es eine mündliche Absprache gab, das die Kündigung so hingenommen wird (wäre dann als Aufhebungsvertrag zu deuten). Kann Otto beweisen, das die Nachmieterin akzeptiert worden ist?

    Es erscheint jedoch etwas zweifelhaft, ob ein Mietvertrag zwischen dem Nachmieter und dem Vermieter zustande gekommen ist. Man müsste klären, ob der schriftliche Mietvertrag als Angebot vom Vermieter zuverstehen ist, was fraglich erscheint aufgrund der fehlender Unterschrift, selbst wenn, erscheint fraglich ob dieses rechtzeitig angenommen worden ist.

    Die Kaution kann nicht einfach so zur Aufrechnung von Mietzahlungen genutzt werden, besonders wenn dieses noch nicht beendet ist.

    Zur Kündigung und der Schriftform gibt es eine Ausnahme. Eine Partei kann sich nicht auf den Verstoß gegen die Schriftform berufen, wenn er damit rechtsmissbräuchlich handeln würde. Die Grenzen sind hier sehr eng und die Ausnahme nur sehr selten einschlägig. Ob es hier zutreffend ist, muss genauesten geprüft werden.

    Insgesamt kann man nur sagen, dass der gesamte Sachverhalt juristisch sehr problematisch und mit vielen Unsicherheiten behaftet ist. Eine eindeutige Antwort ist hier einfach nicht möglich. Darum ist die beste Lösung hier eine juristische Prüfung vom Anwalt (mit Beratungsschein für 15€) oder vom Mietverein einzuholen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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