Fäkaliengeruch aufgrund falscher Montag der Wohnraumlüftung Neubau

  • Guten Tag Mietrecht-Forum,

    vor zwei Jahren sind wir als erster Mieter in unsere neue Wohnung gezogen. Direkt von Anfang an bestand in der Wohnung ein seltsamer Geruch und nach etwas detektivischer Arbeit konnten wir feststellen, dass der Geruch aus den Lüftungsschlitzen der Wohnraumlüftung kam.

    Die kontaktierte Hausverwaltung verwies uns auf den Kundendienst, der uns erstmals Kosten von über 200 € für die reine Sichtung in Aussicht stellte. Da die Gerüche aber völlig unregelmäßig auftraten, konnten wir keinen Termin vereinbaren.

    Zusätzlich dürfen wir die Wohnraumlüftung nicht abschalten, da sonst Schimmelgefahr besteht. Uns blieb nichts anderes übrig, als die Lüftung im schwächsten Modus laufen zu lassen, bei dem der Geruch nicht angenehm, aber gerade so erträglich war.

    Nach zwei Jahren waren nun zum ersten mal aufgrund eines Defekts Installateure da und haben sofort erkannt, dass der Einbau unsachgemäß erfolgte und die Gerüche durch ein fehlendes Siphon entstanden sind. Kurzum: Unsere Lüftung zieht die gesamten Fäkalgerüche aus dem restlichen Haus in die Wohnung und das seit zwei Jahren. <X

    Können wir hier im nachhinein gegen den Vermierter auf Mietminderung pochen? Unabhängig von unserem Ausatusch hier sind unsere nächsten Schritte:

    Ein Austausch mit einem Anwalt für Mietrecht

    Das Durchführen einer Luftmessung

    Habt ihr noch andere Tipps zum Vorgehen?

    vg

    Martin

    PS: Ich war mir nicht sicher, in welches Unterforum ich posten soll (irgendwie betrifft das Thema ja viele Bereiche) und bitte die Admins den Post einfach zu verschieben, falls ich hier falsch bin. Dankesehr ;)

  • Können wir hier im nachhinein gegen den Vermierter auf Mietminderung pochen?

    Wahrscheinlich nicht. Ihr habt im Bewusstsein des Mangels bezahlt, daher kann die Miete nicht zurückgefordert werden. Außer ihr habt 2 Jahre lang die Miete unter Vorbehalt geleistet.

    Warum denn Luftmessungen, bestreitet der Vermieter bzw. die Hausverwaltung den Mangel? Gab es einen weiteren Austausch außer die einmalige Mängelmitteilung? Was sagen die denn dazu?

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Die Luftmessung ist nicht nötig, wenn ein Fachbetrieb (!) den Mangel festgestellt hat. Hier wird es ja einen entsprechenden Arbeitsbericht geben, auf dem geschrieben steht, wo die Ursache der Beeinträchtigung liegt.

    Diesen Bericht würde ich dem Vermieter zukommen lassen und ihn gleichzeitig auffordern, den Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen.

    Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich. Zusätzlich behaupte ich auch, dass aufgrund der vorbehaltlosen (?) Zahlung der gesamten Miete ein künftiges Minderungsrecht verwirkt ist.

    Ansonsten kann ich mir nicht so recht erklären, inwiefern eine Lüftungsanlage aufgrund eines fehlenden Syphons Fäkaliengerüche anziehen soll. Das sind ja eigentlich zwei getrennte Kreisläufe.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo und danke für eure Antworten,

    [...]

    Warum denn Luftmessungen, bestreitet der Vermieter bzw. die Hausverwaltung den Mangel? Gab es einen weiteren Austausch außer die einmalige Mängelmitteilung? Was sagen die denn dazu?

    Wir machen uns nun über den gesundheitlichen Aspekt sorgen. Wenn wir über einen längeren Zeitraum dieser "Abluft" ausgesetzt waren. Darüber hätten wir gerne Klarheit.

    Die Luftmessung ist nicht nötig, wenn ein Fachbetrieb (!) den Mangel festgestellt hat. Hier wird es ja einen entsprechenden Arbeitsbericht geben, auf dem geschrieben steht, wo die Ursache der Beeinträchtigung liegt.

    Der Fachbetrieb, der für den Einbau verantwortlich war, hat den Mangel festgestellt (für den Einbau war ein anderer Mitarbeiter verantwortlich). Allerdings wurde uns dazu kein Bericht ausgehändigt.


    Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich. Zusätzlich behaupte ich auch, dass aufgrund der vorbehaltlosen (?) Zahlung der gesamten Miete ein künftiges Minderungsrecht verwirkt ist.

    Ja, leider haben wir die Miete vorbehaltlos gezahlt.


    Ansonsten kann ich mir nicht so recht erklären, inwiefern eine Lüftungsanlage aufgrund eines fehlenden Syphons Fäkaliengerüche anziehen soll. Das sind ja eigentlich zwei getrennte Kreisläufe.

    Dieses Verbindungsrohr dient wohl als möglicher Ablfuss für Kondensationswasser - dieses führt in den Ablaufschacht mit allen anderen Abwässern. Hier wurde ein unzureichender Syphon eingebaut, der sporadisch den Luftzug vermieden hat.


    Primär geht es uns wie gesagt um potentielle gesundheitliche Folgen die für uns auch erstmal unabhängig von einer (nach euren Worten eher unmöglichen) Mietminderung wären.

  • Wir machen uns nun über den gesundheitlichen Aspekt sorgen. Wenn wir über einen längeren Zeitraum dieser "Abluft" ausgesetzt waren. Darüber hätten wir gerne Klarheit.

    Das Bedarf dann einen Sachverständigen, der im medizinischen Bereich tätig ist, nur so kann ein aussagekräftiges Gutachten zu Gesundheitsgefahren abgeben werden. Das dürfte aber nicht wahrscheinlich sein, weil diese Gase ja bereits mit Frischluft vermischt werden und die Konzentration so stark sinkt. Aber ich bin kein Arzt, ist nur eine Vermutung.

    Ich meine ihr habt damit jetzt auch zwei Jahre gelebt, sind denn irgendwelche gesundheitlichen Schäden aufgefallen?

    Primär geht es uns wie gesagt um potentielle gesundheitliche Folgen die für uns auch erstmal unabhängig von einer (nach euren Worten eher unmöglichen) Mietminderung wären.

    Primär sollte es um die Behebung des Mangels gehen, ist das nicht mehr möglich technisch bedingt? Ich kenne mich da nicht aus.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!