Hallo liebe Community,
ich habe letztes Jahr eine Wohnung in München gemietet, welche ich aktuell beziehe.
Da ich zum damaligen Zeitpunkt dringend zwecks Arbeit eine Wohnung gebraucht habe, habe ich den Vertrag mangels alternativen zugestimmt.
Aktuell frage ich mich aber ob eine bestehende und sehr unbequeme Sondervereinbarung überhaupt rechtlich wirksam ist, denn es ist mir nur gestattet zu einem fixem Zeitpunkt im Jahr zu kündigen
§16 Sonstige Vereinbarungen
(1) Die Vertragsparteien einigen sich darauf dass das Mietverhältnis erstmals mit Wirkung zum 15.09.2019
unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar ist.
In den Folgejahren ist die Kündigung stets mit Wirkung zum 15.09. möglich.
Die Kündigung bedarf der
Schriftform
Gibt es für mich wirklich keine Möglichkeit aufgrund dieser Klausel vorher auszuziehen?