Nebenkosten Abrechnung und Fragen

  • Hallo alle zusammen

    Ich bin neu hier und weiß mir grad nicht zu helfen.

    Wir sind am 15.10.2017 in eine ddh gezogen am 20.01.2018 haben wir die Nebenkosten Abrechnung bekommen mit einer Gutschrift von knapp 20 Euro. Ab dem 01.01.2018 haben wir eine neue Vermieterin bekommen die Tochter von den vorherigen Vermieter. So jetzt mein Problem ich hab heute die Nebenkosten Abrechnung erhalten und wir sollen satte 905 € nachzahlen. Die neue Vermieterin hat in der neuen Abrechnung die Grundsteuer und die Gebäude Versicherung sowie die Heizungs Überprüfung mit rein getan. Ohne uns in Kenntnissen zusetzen oder zu informieren im Miet Vertrag steht darüber auch nichts. Jetzt meine Frage darf sie einfach nach so vielen Jahren (Vormieter hatten Grundsteuer und Gebäude Versicherung auch nicht in den Nebenkosten drin) das da so rein setzten und wir sollen das jetzt einfach zahlen. Das kann doch nicht rechtens sein. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Vielen Dank im voraus.

    LG

    Karina

  • im Miet Vertrag steht darüber auch nichts

    Nunja, irgend etwas muss ja zu den Betriebskosten im Vertrag stehen, auch wenn nur allgemein und nicht speziell auf Heizungswartung und Grundsteuer bezogen. Das wäre nun wichtig zu wissen für deine Frage.

    Sofern die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist, dass dürfen diese auch abgerechnet werden. Ihr seid sozusagen jetzt nicht benachteiligt durch die Tochter, sondern umgekehrt ist es, ihr hattet bisher einen Bonus bei den bisherigen Vermietern.

    Vielleicht stimmt ja aber auch irgend etwas anderes an der Abrechnung nicht. Wenn du magst, lade die Abrechnung im PDF Format hier als Dateianhang im Forum hoch, dass wir einen Blick darauf werfen können.

  • Wie Fruggel schon schrieb, muss hierzu etwas im Mietvertrag vereinbart sein.

    Grundsätzlich sind Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Heizungswartungen schon mal umlagefähige Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKV, können aber nur dann umgelegt werden, wenn dies in irgend einer Form vertraglich vereinbart ist.

    Hier ist ein einfacher Satz, wie "der Mieter trägt die Betriebskosten" schon ausreichend.

    Da solltet Ihr nochmal genau den Mietvertrag prüfen und im Zweifel anonymisiert und als pdf hier hochladen. Das gleiche gilt für die Betriebskostenabrechnung.

    Ansonsten würde ich mich aber auch wundern, wenn diese 3 Kostenpositionen fast 1.000 € ausmachen sollen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nunja, irgend etwas muss ja zu den Betriebskosten im Vertrag stehen, auch wenn nur allgemein und nicht speziell auf Heizungswartung und Grundsteuer bezogen. Das wäre nun wichtig zu wissen für deine Frage.

    Sofern die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist, dass dürfen diese auch abgerechnet werden. Ihr seid sozusagen jetzt nicht benachteiligt durch die Tochter, sondern umgekehrt ist es, ihr hattet bisher einen Bonus bei den bisherigen Vermietern.

    Vielleicht stimmt ja aber auch irgend etwas anderes an der Abrechnung nicht. Wenn du magst, lade die Abrechnung im PDF Format hier als Dateianhang im Forum hoch, dass wir einen Blick darauf werfen können.

    Wie Fruggel schon schrieb, muss hierzu etwas im Mietvertrag vereinbart sein.

    Grundsätzlich sind Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Heizungswartungen schon mal umlagefähige Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKV, können aber nur dann umgelegt werden, wenn dies in irgend einer Form vertraglich vereinbart ist.

    Hier ist ein einfacher Satz, wie "der Mieter trägt die Betriebskosten" schon ausreichend.

    Da solltet Ihr nochmal genau den Mietvertrag prüfen und im Zweifel anonymisiert und als pdf hier hochladen. Das gleiche gilt für die Betriebskostenabrechnung.

    Ansonsten würde ich mich aber auch wundern, wenn diese 3 Kostenpositionen fast 1.000 € ausmachen sollen.

    Im Mietvertrag steht :

    Die Betriebskosten Vorauszahlung gemäß §7 Ziffer 2 stellt sich auf 50 €

    §7 Betriebskosten sind vollgegende Dinge angekreuzt :

    Die Kosten der Wasserversorgung

    Die Kosten der Entwässerung

    Die Kosten der Straßenreinigung

    Die Kosten der Schornsteinfeger

    Grundsteuer und Versicherung sind aufgeschrieben aber nicht angekreuzt.

    Ich kann leider keine Bilder hinzufügen weil die Daten zu groß sind. :(

  • Okay. Es gibt im Vertrag also eine Liste von verschiedenen Betriebskostenarten. Einige sind angekreuzt, Grundsteuer und Versicherung nicht.

    In diesem Fall ist es so, dass tatsächlich nur die angekreuzten Betriebskostenarten vertraglich vereinbart sind, alle anderen nicht. Du kannst die Abrechnung in dem Punkt monieren mit der Begründung fehlender Vertragsvereinbarung.

  • Okay. Es gibt im Vertrag also eine Liste von verschiedenen Betriebskostenarten. Einige sind angekreuzt, Grundsteuer und Versicherung nicht.

    In diesem Fall ist es so, dass tatsächlich nur die angekreuzten Betriebskostenarten vertraglich vereinbart sind, alle anderen nicht. Du kannst die Abrechnung in dem Punkt monieren mit der Begründung fehlender Vertragsvereinbarung.

    Ja genau

    Mit Vertrag steht es

    Bilder gelöscht! Bitte Dateien als PDF über Dateianhänge

    des Forum hochladen

    Grace

  • Hallo!

    Beim Lesen des Thema entstanden Fragen.

    Wir sind am 15.10.2017 in eine ddh gezogen am 20.01.2018 haben wir die Nebenkosten Abrechnung bekommen mit einer Gutschrift von knapp 20 Euro.

    Eine ddh = Doppelhaushälfte, oder ?

    Das sind nur noch zwei Monate für 2017 Betriebskosten. Da ist die Gutschrift

    möglich, wenn die Vorauszahlungen ausreichend waren.

    Ab dem 01.01.2018 haben wir eine neue Vermieterin bekommen die Tochter von den vorherigen Vermieter.

    Wurde euch der Eigentümer-Wechsel schriftlich mitgeteilt?

    Die neue Vermieterin hat in der neuen Abrechnung die Grundsteuer und die Gebäude Versicherung sowie die Heizungs Überprüfung mit rein getan. Ohne uns in Kenntnissen zusetzen oder zu informieren im Miet Vertrag steht darüber auch nichts

    Zitiere hier Leipziger82 , weil hier was unterzugehen droht:

    Wie Fruggel schon schrieb, muss hierzu etwas im Mietvertrag vereinbart sein.


    Grundsätzlich sind Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Heizungswartungen schon mal umlagefähige Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKV, können aber nur dann umgelegt werden, wenn dies in irgend einer Form vertraglich vereinbart ist.


    Hier ist ein einfacher Satz, wie "der Mieter trägt die Betriebskosten" schon ausreichend.

    Da solltet Ihr nochmal genau den Mietvertrag prüfen und im Zweifel anonymisiert und als pdf hier hochladen. Das gleiche gilt für die Betriebskostenabrechnung.

    Rot markiert von mir, ist ausreichend, um die Betriebskosten umlegen zu können.

    Aber dieser Satz muss so nicht im Mietvertrag stehen. Es gibt hier zum Nachlesen

    Informationen: Können neue Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden

    Öffnungsklausel nennt man so einen Satz und dazu findet sich auch hier eine

    Information: Betriebskosten müssen zur Umlage im Mietvertrag vereinbart werden

    Deshalb ist eine sichere Aussage, ob die Betriebskosten umgelegt werden können,

    oder auch nicht, aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht möglich

    Schließe mich hier Leipziger82 an und es wäre gut den Mietvertrag und die

    Betriebskostenabrechnung als PDF ausreichend anonymisiert über Dateianhänge

    des Forum hochzuladen, damit sie geprüft werden können.

    Gruß



  • Öffnungsklausel nennt man so einen Satz und dazu findet sich auch hier eine

    Information: Betriebskosten müssen zur Umlage im Mietvertrag vereinbart werden

    Noch der Hinweis von mir, dass die Öffnungsklausel nur neue Betriebskosten erfasst, es müssen also zwei Sachen geprüft werden.

    1. Ist eine Öffnungsklausel im Mietvertrag enthalten

    2. Sind die neue Posten in der Abrechnung neu entstanden oder gab es die auch bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Zumindest die Grundsteuer kann mit Sicherheit nicht durch eine Öffnungsklausel nachträglich umgelegt werden. Die Wartung der Heizung ist auch unwahrscheinlich, außer es wurde eine neue Heizung eingebaut. Was unwahrscheinlich ist aufgrund der kurzen Mietdauer. Bei der Gebäudeversicherung müsste man dann schauen, wie lange die bereits existiert und ob neue Kosten durch eine Modifizierung des Vertrages entstanden ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • So hab jetzt alles hochgeladen

    Wo ich nicht weiter komme

    Es steht einmal betriebskostenvorrauszahlung da neben wurde vom Vermieter Nebenkosten pauschale geschrieben was ist nur rechtens.

    Dann dann darunter :

    Mietanpassungsvereinbarung wurde nicht an gekreuzt wenn ich es richtig verstand hab dürfen die auch die Miete nicht erhöhen bzw die Nebenkosten

    Und die Betriebskosten sind aufgelistet.

    Ich danke euch schon mal für eurer Hilfe

    LG karina

    Die Erhöhung der Nebenkostenabrechnung war nicht ausreichen anonymisiert, aber spielt hier eh keine Rolle.

    darkshadow

  • Da hier keine Öffnungsklausel erkennbar ist, können die Kosten sowieso nicht umgelegt werden.

    Auch würde ich den Vertrag soweit verstehen, das hier eine Nebenkostenpauschale vereinbart worden ist. Die Kreuze sagen was in der Pauschale alles enthalten ist. Für mich wäre nicht erkennbar, dass alle anderen Kosten über eine normale Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden können, das hätte eine weitere Vereinbarung bedarf.

    Du solltest also der Vermieterin schreiben, dass eine Nebenkostenpauschale vereinbart worden ist und darum keine weiteren Kosten geltend gemacht werden können. Sollte die Vermieterin weiterhin darauf bestehen, solltest du dich juristisch beraten lassen, entweder beim Mieterverbund oder beim Anwalt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Da hier keine Öffnungsklausel erkennbar ist, können die Kosten sowieso nicht umgelegt werden.

    Auch würde ich den Vertrag soweit verstehen, das hier eine Nebenkostenpauschale vereinbart worden ist. Die Kreuze sagen was in der Pauschale alles enthalten ist. Für mich wäre nicht erkennbar, dass alle anderen Kosten über eine normale Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden können, das hätte eine weitere Vereinbarung bedarf.

    Du solltest also der Vermieterin schreiben, dass eine Nebenkostenpauschale vereinbart worden ist und darum keine weiteren Kosten geltend gemacht werden können. Sollte die Vermieterin weiterhin darauf bestehen, solltest du dich juristisch beraten lassen, entweder beim Mieterverbund oder beim Anwalt.

    Wie formuliere ich das am besten und was ist mit der Erhöhung der nebenkosten pauschale ist die den möglich?

    Wie schreib ich es rechtlich alles auf?

  • Hallo!

    Wie formuliere ich das am besten und was ist mit der Erhöhung der nebenkosten pauschale ist die den möglich? Wie schreib ich es rechtlich alles auf?

    Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein. Hast du
    eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen. Dort wird man

    dir gerne ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.

    Gruß



  • Hallo!


    Wende dich für eine Rechtsberatung an den ortsansässigen Mieterverein. Hast du
    eine Rechtsschutzversicherung, bitte einen Anwalt aufsuchen. Dort wird man

    dir gerne ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.

    Gruß

    Mietsverein hab ich nur schlechtes gehört und Anwalt ist teuer. Muss den ja selbst bezahlen.

  • Wie formuliere ich das am besten und was ist mit der Erhöhung der nebenkosten pauschale ist die den möglich?

    Wie schreib ich es rechtlich alles auf?

    Wir dürfen dir keine Formulierungen geben, uns sind da die Hände gebunden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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