Liebes Forum,
folgende Situation:
In einem Mietvertrag ist die Umlage der Kosten für die Öltankreinigung auf den Mieter im Turnus von ca. 6 Jahren rechtlich einwandfrei geregelt.
Nun zieht der Mieter aus. Im Mietzeitraum hat keine Reinigung stattgefunden.
Sie wird kurz später vom Vermieter veranlasst.
Kann der Vermieter die Kosten noch (anteilig?) auf den bisherigen Mieter im Rahmen der letzten Betriebskostenabrechnung umlegen?