Mieter fordern Beweis der Schäden

  • Ich habe eine 3-Zimmer Wohnung an ausländische Zeitarbeiterfirma über 3,5 Monate durch XXXXXXXX vermietet. Der Vertrag hatte das Format „Wohnen auf Zeit“. Die Kaution betrug 1700 Euro. Es wurden 4 Mieter eingetragen, Gastarbeiter bei Autoproduktion.

    Die Mieter haben sich über die Mietzeit nie gemeldet. Wir hatten eine Beschwerde über massive Ruhestörung (Waschmaschine Nachts laufen lassen, Schlägerei und Blutspuren an der Eingangstür, lautes Zuschlagen der Fenster und Türen usw.) von den Nachbarn erhalten und per Email aufgefordert, sich an die Hausordnung zu halten. Man teilte uns mit, dass sich 5 Personen, statt 4 in der Wohnung einquartierten.

    Die Mieter sind 1 Woche vor Ablauf der Mietzeit ausgezogen. Ich hatte bereits eine negative Erfahrung, wo bei der Wohnungsübergabe die Schäden von dem Makler ignoriert wurden. Darum hatte ich XXXXXXXX im voraus darum gebeten, kein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, sondern nur die Schlüsselübergabe durchzuführen.

    Bei der Wohnungsbegehung habe ich mit meiner Familie (2 Eltern und erwachsenes Kind) zahlreiche Schäden festgestellt. 4 kaputte Stühle, neue Teppichfliesen nur Austauschfähig, Fensterbank durchgeknickt, Bettwäsche nicht weiter zu gebrauchen, vergilbte Tapetten, Brandloch im Sofa, Aschereste – im Vertrag stand ein Rauchverbot, Matratze verdreckt untauglich (Nachmieter fordern Umtausch), allgemeine Verdreckung der Teppiche, Küchengeräte, Badezimmers usw. Meiner Meinung nach zählt all dies nicht zu der „natürlichen Abnutzung“Ich gehe davon aus, dass ausländische Mieter sich wie aufgeführt haben.

    Nach 2 Monaten Funkstille wollen die Vorgesetzen der Mieter die Kaution zurück und haben eine Auflistung der Schäden erhalten. Diese meinen ebenfalls, wir hätten Kontakt aufnehmen sollen.

    Die Mieter haben die Schäden nicht gemeldet (im Vertrag festgeschrieben) und keine Instandsetzung während der Mietzeit durchgeführt. Der Bundesgerichtshof hat am 28.02.2018, Az. VIII ZR 157/17, entschieden, dass der Vermieter dem Mieter nach Auszug aus der Wohnung keine Gelegenheit zur Schadensbeseitigung geben muss. Sprich, geht es hier nicht um die Schönheitsreparaturen und Fristsetzung.

    Nun wollen die Vorgesetzten der Mieter ein „Beweis“ der Schäden. Ich habe einiges an Schäden abfotografiert, aber befürchte Manipulationen mit den Fotos, falls ich diese über Email übersende.

    Die Schäden haben wir meist eigenhändig behoben und gründlich gereinigt. Fensterbrüstung wird Profileistung erfordern. Meine Kostenschätzung bezüglich der Reparaturen durch Firmen basierend auf den Ortsüblichen Preisen, ergab, dass alleine der Anstrich der Wohnung an die 1200 Euro betragen würde. Alles zusammengerechnet übersteigt die Kaution.

    Wie soll ich vorgehen?

    Firmenname gelöscht

    Datenschutz

    Grace

  • Ich muss dir leider mitteilen, dass deine Situation nicht besonders gut ist. Die Hoffnungen, dass du Geld bekommen wirst, ist nicht sehr hoch.

    Fotos zu machen ist gut als Ergänzung. Aber diese reichen als Beweis bei weitem nicht aus. Diese werden bei Gericht regelmäßig nicht anerkannt, weil sie tatsächlich manipuliert sein könnten. Damit kannst du nicht punkten.

    Sofern es kein Übergabeprotokoll gibt, wie es hier der Fall ist, bleibt nur die Bestätigung durch einen Zeugen, der den Zustand bei deiner Erstbegehung der Wohnung nach Rückgabe bezeugen kann. Jedoch hast du nicht wirklich einen Zeugen. Familienangehörige sind parteiisch, da Familienangehörige natürlich nur für dich sprechen würden. Die Eltern werden also auch nicht anerkannt.

    Wenn du nicht noch was anderes als Beweis der Schäden hast, dann sieht es sehr schlecht aus. Aufgrund dieser Situation empfehle ich dir, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Es ist kompliziert, wenigstens noch einen Teil des Schadens heraus zu holen. Und vergiss nicht, dass dein Vertragspartner eine Firma war. Die haben sicherlich auch Anwälte. Du wirst der Gegenseite ohne einen Anwalt an deiner Seite nicht auf Augenhöhe begegnen können.

  • Familienangehörige sind parteiisch, da Familienangehörige natürlich nur für dich sprechen würden. Die Eltern werden also auch nicht anerkannt.

    Das ist ein allgemeiner Irrtum. Auch Familienangehörige können als Zeugen benannt werden und haben auch eine gewisse Beweiskraft. Ob man denen die Aussage glaubt kann nur der Richter beurteilen. Der pauschale Ausschluss wird der Realität nicht gerecht. Am Ende hätte sonst nie ein Zeuge Beweiskraft, außer er ist ein Dritter, der nur zufällig was gesehen hat. Solange die Aussagen glaubwürdig sind, spricht absolut nichts gegen die Verwertung von diesen Aussagen.

    Man darf nicht vergessen, die Falschaussage ist strafbar und es gibt die Möglichkeit einer Vereidigung und auch Richter sind darin geschult Aussagen bewerten und beurteilen zu können, dafür gibt es direkte Fortbildungen.

    Wie soll ichvorgehen?

    Hier geht es um viel Geld, daher sollte ein Jurist beauftragt werden. Fruggel hat Recht mit der deiner Beweispflicht und auch den Aussagen zu den Fotos. Bei Familienmitglieder ist es schwieriger, auch trotzdem möglich. Dann noch das Zusammenspiel von Fotos und Zeugenaussagen, kann man eventuell auch genug zusammenbekommen, für einen Anscheinsbeweis, so dass sich die Gegenseitige entlasten muss. Aber das kann nur in einer umfänglichen Beratung ausgelotet werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!