Heizungsausfall angekündigt und Minderung

  • Guten Tag,

    In unserem Mietshaus (Altbau ) in Berlin soll Ende März die undichte Gasleitung instand gesetzt werden. Vom Vermieter wurde angekündigt, dass die Leitung für 5 Tage komplett gesperrt sein wird. Wir erwarten Außentemperaturen von 8 Grad am Tage. Wir heizen und kochen mit Gas. Andere Mietparteien haben auch warmes Wasser über Gas laufen. Der Vermieter zieht die Miete für diesen Monat nicht ein, wir sollen nach „angemessener Minderung“ selber überweisen. Erfahrungsgemäß wird spätestens am 2. Tag die Raumtemperatur keine 15 Grad mehr erreichen. Ist eine Minderung um 100% für die 5 Tage angemessen? Oder geht das nur wenn auch das warme Wasser ausfällt? Wieviel ist angemessen? Eine alternative Heizung kann der Vermieter leider nicht anbieten, da die Stromversorgung bei ca. 30 Wohnungen dafür nicht ausgelegt ist.

    Das Verhältnis zum Vermieter ist recht gut, es geht also nicht darum per Gericht das Maximum „rauszuschlagen“ sondern einen fairen Abschlag zu finden.

    Herzlichen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten

    Leonard

  • Herzlichen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten

    Die aber wahrscheinlich nicht kommen werden, denn das wäre eine nicht erlaubte Rechtsberatung. Die kann dir aber ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht geben, oder du suchst im Internet nach Urteilen zu ähnlichen Mängeln. Stichwort: Mietminderungstabellen.