Was ist Anerkenntnisurteil - die Folgen und Räumungsklage Gerichtstermin

  • Hallo Guten Tag:

    Ich habe nach Hilfe und Forum für Mietrecht gesucht. Die Suchmaschine brachte mich hierher.

    Es geht um Folgendes:

    Wegen einer Räumungsklage bekam ich Post von Anwälten der Vermieterseite.

    In dem Schreiben steht: wenn ich die Mietschulden begleiche, dann wird die Räumungsklage zurückgenommen.

    Weiter steht in dem Schreiben, wenn ich mich dazu bekenne, dass ich weiterhin nach Wohnung suche, dann wird ein Anerkenntnisurteil ergehen.

    Also aufgrund der Zahlung der Mietrückstände und mein Bekenntnis, dass ich weiterhin nach Wohnung suche, wird ein Anerkenntnisurteil ergehen und der Gerichtstermin entfällt.

    Was ist ein Anerkenntnisurteil? Welche Folgen hätte ein Anerkenntnisurteil für mich als Mieter?

    Hier Zitat aus dem Schreiben:

    Wenn Sie alle offenen Gelder zahlen, gilt der Hinweis des Gerichts in der Verfügung vom xx.xx.

    Günstig wäre auch, wenn Sie den Anspruch anerkennen, da Sie ohnehin ausziehen wollen bzw. zumindest eine Wohnung noch suchen.

    Dann könnte der Gerichtstermin am xx.xx.2019 entfallen und Anerkenntnisurteil ergehen. Erhebliche Kosten würden eingespart.

    Grüße

    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von Peter67 (24. März 2019 um 16:56)

  • Mit der Unterschrift erkennst du an, dass du Mietschulden hast, die du aber schnellstens begleichen willst. Auch gibst du bekannt, dass du ernsthaft nach einer anderen Wohnung suchst.

    Mit dieser Unterschrift ersparst du dir die hohen Gerichtskosten. Klappt aber nur, wenn du Mietschulden und Wohnungssuche tatsächlich packst.

    Was ist ein Anerkenntnis.

  • Mit der Unterschrift erkennst du an, dass du Mietschulden hast, die du aber schnellstens begleichen willst. Auch gibst du bekannt, dass du ernsthaft nach einer anderen Wohnung suchst.

    Nein, das würde er nicht tun. Er würde anerkennen, dass die Kündigung wirksam ist und das geräumt werden darf.

    Mit einem Anerkenntnisurteil wird dem Antrag der Gegenpartei entsprochen. Bei der Räumungsklage wäre das der Anspruch auf die Räumung. Damit würde der Klage stattgegeben und du müsstest die Wohnung räumen, innerhalb einer recht kurzen Frist und danach kann sofort vollstreckt werden.

    Jedoch solltest du dir einen Rechtsbeistand suchen, falls du dir Unsicher bist, hier geht es um Kosten und maßgebliche Folgen. Jeder kleine Fehler kann hier fatal sein.

    Bei Anerkenntnis trägst du die Kosten und auch eine nachträgliche Zahlung ist nicht mehr möglich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Dann sollte die Klage unbegründet sein, aber die Kosten muss du trotzdem für das Verfahren tragen müssen, soweit mir bekannt. Sobald die Ausgleichung erfolgt ist, das Gericht darüber informieren mit den entsprechenden Zahlungsbelegen.

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  • Bei Anerkenntnis trägst du die Kosten

    Da ist meine eigene Aussage nicht unbedingt richtig, ich bitte das zu entschuldigen.

    Die Kostenstragung ergibt esich aus § 93 ZPO, § 93b IV ZPO. Man muss schauen, was bei dir zutrifft. Ich ginge davon aus, das du im Verzug mit der Räumung warst. Da muss man schauen, die das Gericht entscheidet.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo Guten Abend:

    Eine höfliche Frage:

    Wir haben alle Mietrückstände nach der Kündigungsklage gezahlt und beglichen.

    Müssen wir trotzdem vor Gericht erscheinen?

    Das Gericht hat einen Termin festgesetzt.

    Die Quittungen haben wir vor wenigen Tagen eingereicht, könnte es also vielleicht zu früh sein, ob es den Termin geben soll oder nicht?

    Danke

  • Müssen wir trotzdem vor Gericht erscheinen?

    Wenn das Gericht ein Termin festsetzt, müsst ihr auch erscheinen, sonst droht weiterhin ein Anerkenntnisurteil.

    Normalerweise wird bei Zahlung die Klage dann zurückgenommen vom Kläger, weil diese unbegründet wird und im Falle eines Urteiles dann abgewiesen wird. Solltet ihr das Schreiben nur bei Gericht eingereicht haben, so wird es also noch ein wenig Dauern, bis der Kläger davon eine Kopie bekommt. Man sollte also überlegen, dem Kläger ebenfalls eine Kopie zu übersenden oder zumindest telefonisch davon Unterrichten. Beachte aber, dass du den Prozessbevollmächtigten informieren solltest, ergo den Anwalt.

    Aber es kann auch Gründe geben, warum die Klage trotz Zahlung weitergeführt wird. Es wurde Hilfweise die ordentliche Kündigung erklärt (diese kann nicht geheilt werden), es wurde nicht sämtliche Schulden aus dem Mietverhältnis beglichen, wie etwa Nebenkosten, die Heilung wurde bereits in den letzten zwei Jahren genutzt usw.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!