Kündigung weil Vermieter die Heizungsanlage nicht erneuern kann

  • Hallo, ich habe folgendes Problem, dass ich euch kurz schildern möchte. Ich bin im November 2018 in eine Doppelhaushälfte zur Miete eingezogen. Mit der Absicht auf ein langfristiges Mietverhältnis habe ich entsprechende Aufwendungen für die Renovierung erbracht. Nun hat sich nach dreimaliger Reparatur der sehr alten Heizung herausgestellt, dass es keine Ersatzteile mehr gibt und eine neue Anlage her muss. Meine Vermieterin hat mir nun am Montag mitgeteilt, dass sie das nicht bezahlen kann. Entweder könnte ich da wohnen bleiben und mich damit abfinden, dass die Heizung alle paar Stunden ausfällt oder sie bezahlt mir für ca. 3 Monate ein Zimmer, so dass ich mir was neues suchen kann. Wenn ich ausziehen würde, dann würde sie das Haus auch verkaufen.

    Meine Frage nun an euch. Was kann ich machen? Bin gerade echt fertig deswegen!;(

  • Das ist eine sehr unschöne Situation.

    Das Problem ist hier einfach, das der Vermieter zwar willig ist, aber kein Geld hat und so eine Heizungsanlage für ein ganzes Haus schon eine Investition ist, die eine gewisse Größenordnung hat. Wahrscheinlich könnte die Vermieterin dir sogar aus diesem Grund kündigen, wenn sie zeigt, dass eine Mangelbehebung für sie wirtschaftlich unmöglich ist und so das Haus nicht vermietet werden kann.

    Die einfachste Lösung sehe ich wirklich in einem Umzug, denn niemand kann hier garantieren, wie lange die Heizung denn überhaupt noch hält, eventuell fällt sie bald komplett aus. Daher sollte man ein Aufhebungsvertrag schließen, wo du eine Entschädigung raushandeln könntest.

    Hier jetzt zwanghaft versuchen in dem Haus zu bleiben und eine neue Heizungsanlage die unbezahlbar für die Vermieterin ist, könnte sogar in der Zwangsvollstreckung des Hauses enden, wenn man das bis zum Ende durchspielt.

  • Das habe ich schon befürchtet. Wenn die Vermieterin mir kündigt, habe ich dann 3 oder 6 Monate Kündigungsfrist? Alternativ habe ich auch schon überlegt, ob ich das Haus kaufen soll, da ich eh schon viel Geld reingesteckt habe. Eine Entschädigung von der Vermieterin kann ich sicherlich nicht erwarten, wenn sie Pleite ist.

    Mich ärgert halt, dass die Vermieterin doch schon wusste als ich eingezogen bin, dass sie kommende Reparaturen und/oder Erneuerungen nicht zahlen kann. Hätte ich das gewusst wäre ich nicht eingezogen.

  • Ich schließe mich @darkshadow an. Wenn die Vermieterin kein Geld hat, kann man sie auch nicht zwingen, die Heizungsanlage zu erneuern.

    bei dieser Problematik wäre zwar ggfs. eine Mietminderung denkbar, allerdings wird die Wohnung davon auch nicht warm.

    Ich würde vermutlich aber mal das Gespräch mit der Vermieterin suchen und hier ggfs. auch einen Heizungsplaner hinzuziehen.

    Wenn man auf eine Energieeffiziente Anlage umsteigt, gibt es diverse Fördermöglichkeiten, wie zinsverbilligte Darlehen oder sogar Zuschüsse durch KfW oder das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (Kesselaustauschbonus).

    Die Tilgungsraten wären dann im übrigen zumindest teilweise umlagefähige Modernisierungskosten.

    Hier würde dann zwar deine Miete steigen, allerdings holst du das dann wieder durch geringere Heizkosten rein.

    Die Vermieterin müsste wiederum nicht auf einen Schlag > 10.000 EUR auf den Tisch legen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wie wäre es, wenn der Mieter die Heizung auf seine Kosten einbauen lässt und die Kosten mit der Miete verrechnet, oder er kauft das Haus, Kaufpreis abzüglich aller Kosten, die vom Mieter, einschließlich der neuen Heizung, geleistet wurden. Diese Überlegung war ja

    bereits anfangs im Raum.

  • Wenn die Vermieterin mir kündigt, habe ich dann 3 oder 6 Monate Kündigungsfrist?

    Je nach Begründung, wenn man durch die fehlende Mangelbehebung ein berechtigtes Interesse herleiten kann 3 Monate, falls auf das erleichterte Kündigungsrecht zurückgreift 6 Monate. Sicherer wäre dann sicherlich die 6 Monate für die Vermieterin. Da auch der Sommer vor der Tür steht, wäre ein Mietausfall aufgrund höhere Temperaturen nicht zu befürchten.

  • Für Heizungaustausch gibt es heute schon Möglichkeiten, z.B. über Contracting. Unser Gasnetzbetreiber macht dafür auch aktuell mal wieder viel Werbung, von wegen neue Heizung - keine Investitionskosten. Dafür ist man dann für 10 Jahre an ihn als Gaslieferant gebunden und zahlt natürlich entsprechend hohe Aufschläge auf die Brennstoffkosten. Bevor das Contracting für unsere aktuelle Heizung ausgelaufen ist, lagen die Gaskosten etwa beim 3-fachen der aktuellen Kosten. Bei uns war auch das Risiko von Reparaturen abgewältzt auf den Contracting-Geber.

    Gleiches geht oft auch für Ölheizungen, die man (bzw. der Mieter) über die Jahre über die Brennstoffkosten abbezahlt. Für Vermieter ist das eigentlich eine sehr geschickte Lösung, denn die erhöhten Kosten trägt der Mieter und als Vermieter muss man nichts investieren. Ob du das wirklich willst, ist die andere Frage.

    Wenn du die Möglichkeit hast, das Haus zu kaufen, würde ich da ernsthaft drüber nachdenken und das Gespräch suchen. Solange du keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnest und eine Kündigung noch unsicher ist, dürfte das Haus nur mit deutlichen Abschlägen zu verkaufen sein. Vermietet ist bei Einfamilienhäusern und der aktuellen Marktlage, bei der viele Selbstnutzer suchen, kein gutes Verkaufsargument. Da besteht die Chance, dass ihr euch auf einen guten Preis einigen könnt. Alternativ natürlich eine ordentliche Entschädigung, die die Vermieterin ja aus dem Verkaufserlös bestreiten können müsste, wenn du selbst nicht kaufen willst oder kannst.

  • Die Sache mit dem Contracting wollte ich auch schon anbringen. Da kommt es aber immer auf den Standort und das Objekt an.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich ein Contractor für kleinere Objekte, sprich Zweifamilienhaus, eher selten interessiert. Das ist in der Regel dann unwirtschaftlich.

    Ansprechen sollte man das aber, bzw. kann der Fragesteller hier unverbindlich selbst beim lokalen Versorger anfragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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