Sperrmüll von alten Mietern - Brandschutz und Fragen

  • Hallo zusammen,

    wir haben ein ähnliches Problem wie bei einem anderem Thema hier. Ähnlich dem mit den Autoreifen im Vorgarten.

    Bei uns ist es allerdings so das wir wissen von wem der Müll ist. Es ist von ehemaligen Mietern. Jetzt haben wir hier auch einen Zettel hängen das es bis zum Zeitraum x entsorgt werden muss, sonst wird es auf alle jetzigen Mieter umgelegt. Die Frage ist ob das rechtens ist, da wir wissen das es von ehemaligen Mietern ist.

    Muss nicht der Vermieter hier aufpassen das alles weg ist nach dem Auszug. Die anderen können ja nichts dafür. Des weiteren wird auch verlangt das Holz entsorgt wird, welches durch den Vermieter überhaupt erst entstanden ist, da dieser Bäume gefällt hat und dies nun seit Monaten hier rumliegt.

    Könnt Ihr uns da vielleicht weiterhelfen? Vielen Dank schon Mal.

  • Auch hier geht es um die Umlagefähigkeit und diese richtet sich danach, ob diese Arten von Müll regelmäßig entstehen.

    Das dürfte beim Baum nicht der Fall sein, außer er rodet immer wieder welche. Beim Müll vom Vormieter gilt in meinen Augen das selbe. Man könnte hier natürlich Fragen, ob der ehemalige Mieter in Regress genommen werden kann. Dies muss aber von einem Juristen geprüft werden.

  • Der Müll entsteht natürlich nicht regelmäßig. Wie auch, ist ja Sperrmüll.

    So ganz verstehe ich das auch nicht mit der Umlage. Vorallem, wenn diejenigen bezahlen müssen, die offensichtlich nichts dafür können. Da kann man doch seinen Müll immer direkt im Nachbargrundstück abstellen. Einer dort muss es ja dann zahlen.

    Und wenn selbst das mit dem Baum nicht sicher ist, wird es ja noch verrückter. Das hat der Vermieter selbst in Auftrag gegeben. Und wir müssen dann die Entsorgung zahlen? Das ist in meinen Augen, sorry, totaler Schwachsinn.

  • Wenn Ihr wisst, von wem der Müll ist, dann teilt dies gemeinschaftlich dem Vermieter mit und widersprecht bereits jetzt einer Kostenumlage.

    Die Sache mit dem Baum ist kurios. Wurde dies schon mal beim Vermieter angesprochen? Wenn er einen Baum fällen lässt (das sind auch keine Betriebskosten), dann muss er auch auf seine Kosten das Holz entsorgen.

    Im Übrigen gibt es vermutlich genügend Personen, die das Holz kostenlos abholen würden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo zusammen,

    Ich hatte letztens schon ein Thema eröffnet, weil die wir Mieter bei uns den kompletten Außenbereich räumen sollten. Da war das Problem das davon nichts den derzeitigen Mietern gehört und teilweise sogar vom Vermieter selbst verursacht wurde.

    Jetzt ist die Räumung durch, wir haben sehr viel trotzdem auf eigene Kosten entsorgt, und der Vermieter tickt voll aus. Er hat jetzt alles, wirklich alles entsorgt. Nicht nur der im Schreiben angesprochene Außenbereich, sondern auch das Treppenhaus. Es wurde alles weggeschmissen. Komplette Schuhschränke mit Inhalt.

    Zudem wurde der Gartenbereich abgesperrt, weil Rasen gesät wurde. Der allerdings auf harte Erde, bei 5 Grad ohne Wasser. Einfach um das Unkraut herum. Es wurde ja nie was vom Vermieter gemacht in den letzten Jahren.

    Spielzeug oder Spielmöglichkeiten gibt es jetzt keine mehr und das ist auch nicht gewünscht. Die letzten 8 Jahre war das kein Problem und der Vermieter hat sich auch nie sehen lassen bzw. nur einer der Vermieter, und der hat es genehmigt.

    Können wir Mieter hier irgendwas machen? Wir sind alle total sauer und können diese Aktion gar nicht verstehen. Zumal einigen Mietern sogar vorgeschrieben wurde was sie auf ihrer Terrasse stehen haben dürfen.

    Für Hilfe sind wir sehr dankbar.

    Danke

  • Hallo!

    sondern auch das Treppenhaus. Es wurde alles weggeschmissen. Komplette Schuhschränke mit Inhalt.

    Es gibt eine Brandschutzverordnung der Bundesländer. Hausflure sind

    Flucht- und Rettungswege. Die sind freizuhalten, um den Einsatz von

    Sanitäter/Arzt oder Feuerwehr nicht unnötig zu behindern. Jedes

    Treppenhaus ist anders und weist andere Besonderheiten auf. Grundsätzlich

    muss immer ein Fluchtweg von mindestens einen Meter Breite frei bleiben.

    Der Vermieter ist für den Brandschutz in seinem Mietshaus verantwortlich.

    Schuhschränke, Blumenkübel, Fahrräder sollten nicht im Treppenhaus

    abgestellt werden. Selbst wenn ein Meter Breite noch gewährleistet ist,

    können sie im Brandfall bei starker Rauchentwicklung zur Stolperfalle

    werden.

    Zumal einigen Mietern sogar vorgeschrieben wurde was sie auf ihrer Terrasse stehen haben dürfen.

    Leicht entflammbare Materialien, z.B. Müll/Sperrmüll haben aus Brandschutzgründen

    nichts auf der Terrasse/Balkon verloren. Dazu gibt es leider keine nähere Erläuterung,

    was da stand und jetzt untersagt wurde.

    Gruß



  • Das ist uns bewusst mit dem Brandschutz. Wenn dann aber nach der Entsorgung einzelne Schuhpaare nachträglich nochmals entsorgt werden hat das meiner Meinung nach nichts damit zutun. Das kostet auch alles Geld. Einzelne Schuhe einfach zu entsorgen, nachdem man die Schränke entsorgt hat, sieht arg nach Willkür aus.

    Es war ein Fußballtor aus Metal auf der Terrasse und einige Steine. Also nicht wirklich relevant.

    Es ist halt nur schwierig zu verstehen. Es war jahrelang egal und jetzt auf einmal so eine Aktion. Hat auch nichts mit Regelmäßigkeit zutun, da nie vorher passiert.

  • Auch der Brandschutz rechtfertigt nicht die Entsorgung! Hier habt ihr Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter durch seine illegale Entsorgung. Er hätte euch zunächst auffordern müssen und er hätte es einlagern müssen. Kommt natürlich ein wenig darauf an, wie die Räumung formuliert war.

    Ihr solltet gegen solches Verhalten vorgehen und es euch nicht gefallen lassen. Zwar ist der Brandschutz unbedingt einzuhalten und wichtig, trotzdem stellt der Brandschutz keinen Freibrief da, mit euren Sachen zu machen was er will. Es geht also nicht darum, ob er die Sachen wegschaffen durfte (ohne Ankündigung würde ich das auch bezweifeln), sondern dass er diese nicht entsorgen darf.

    Fordert vom Vermieter Schadensersatz für die Schuhe und die Schuhschränke. Eventuell waren da ja Laufschuhe für 300€ drin, denn bei einer illegalen Entsorgung muss der Vermieter das Gegenteil beweisen in dem er vorher eine Inventarliste aufstellt. So würde ich zumindest das Urteil vom BGH auslegen und auf solche Konstellation auch anwenden.

    Davor sollte trotzdem erst eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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