Abrechnung 2017

  • Hallo Zusammen!

    Innerhalb meiner Familie hat jemand ein Problem mit seiner Abrechnung 2017.

    Seit 2013 wohnen die in der besagten Wohnung. Die Abrechnung hat das Datum vom 29.12.2018. Die Abrechnung wurde persönlich in den Briefkasten geworfen. Es gibt keinen Poststempel.

    Laut deren Aussage, haben die erst Anfang 2019 die Abrechnung im Briefkasten gehabt.

    Es kann daher nicht genau gesagt werden, ob die Abrechnung nun im Dezember da war oder doch erst im Januar.

    In der Abrechnung wird eine Rechnung (Heizöl) aus Dezember 2016 mit abgerechnet. Es ist die erste Abrechnung seit dem Einzug Mai 2013.

    Wie verhält es sich mit der Verjährung? Mit dem Datum der Abrechnung ist alles korrekt, aber sie sagen, der Brief lag erst im Januar im Briefkasten. Somit dürfte keine Rechnung aus 2016 mehr abgerechnet werden.

    Viele Grüße

    Butterbirne

    (Die Nachzahlung ist so hoch, dass die Beiden es nicht schaffen werden, diese zu bezahlen.) Ich persönlich, würde die Abrechnung voll anerkennen. Schließlich wurde das Heizöl auch verbraucht.

  • Aus 2016 hätte doch nur bis zum 31.12.2017 abgerechnet werden dürfen, daher ist es belanglos, ob der Einwurf nun 2018 oder 2019 stattgefunden hat.

    Mit dem Datum der Abrechnung ist alles korrekt, aber sie sagen, der Brief lag erst im Januar im Briefkasten.

    Der Vermieter ist beweispflichtig für den Zugang der Abrechnung. Wenn die Rechtzeitig also bestritten wird, muss der Vermieter den Nachweis führen. Aber wie gesagt, es geht hier um die Abrechnung aus dem Jahr 2017, nicht 2016, denn diese ist bereits verfristet.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Die Geschichte stinkt von Vorne bis Hinten.

    Für die Jahre 2013, 2014, 2015 und 2016 wurde keine Abrechnung erstellt und plötzlich kommt eine Abrechnung für 2017 zum Einen verspätet mit figniertem Datum (ausgehend davon es war so) und zum Anderen mit einer dicken Nachzahlung auf Basis einer Rechnung aus 2016?

    Mein persönlicher Vorschlag wäre:

    Wenn ihr eine Rechtsschutz Versicherung habt geht sofort zum Fachanwalt für Mietrecht, da versucht euch jemand übers Ohr zu hauen. Falls nicht, lasst euch zumindest beim lokalen Mieterschutzverein beraten.