Hallo Zusammen!
Innerhalb meiner Familie hat jemand ein Problem mit seiner Abrechnung 2017.
Seit 2013 wohnen die in der besagten Wohnung. Die Abrechnung hat das Datum vom 29.12.2018. Die Abrechnung wurde persönlich in den Briefkasten geworfen. Es gibt keinen Poststempel.
Laut deren Aussage, haben die erst Anfang 2019 die Abrechnung im Briefkasten gehabt.
Es kann daher nicht genau gesagt werden, ob die Abrechnung nun im Dezember da war oder doch erst im Januar.
In der Abrechnung wird eine Rechnung (Heizöl) aus Dezember 2016 mit abgerechnet. Es ist die erste Abrechnung seit dem Einzug Mai 2013.
Wie verhält es sich mit der Verjährung? Mit dem Datum der Abrechnung ist alles korrekt, aber sie sagen, der Brief lag erst im Januar im Briefkasten. Somit dürfte keine Rechnung aus 2016 mehr abgerechnet werden.
Viele Grüße
Butterbirne
(Die Nachzahlung ist so hoch, dass die Beiden es nicht schaffen werden, diese zu bezahlen.) Ich persönlich, würde die Abrechnung voll anerkennen. Schließlich wurde das Heizöl auch verbraucht.