Rückzahlung zu viel gezahlter Nebenkosten

  • Hallo zusammen,

    mein Fall ist etwas speziell und ich habe hier noch nichts vergleichbares gefunden.

    Bislang zahlte ich 200€ Nebenkosten inkl. Strom. Nun hat das Haus, in dem ich eine Wohnung habe, Mitte Dezember 2018 den Besitzer gewechselt. Mitte Februar diesen Jahres kam ein Schreiben des neuen Vermieters, dass ich rückwirkend ab 1.1.19 Strom selbst zahlen solle (was beim Stromversorger auch kein Problem war) und die Nebenkosten daher um 50€ auf 150€ monatlich reduziert werden. Nun habe ich ja aber für Januar und Februar aber schon zu viel Nebenkosten bezahlt. Darf ich diese zurückfordern oder hat der Vermieter, so wie er das vor hat, das Recht, dieses zu viel gezahlten Geld in der nächsten Nebenkostenabrechnung zu verrechnen?

    Für eure Antworten danke ich euch im Voraus.

  • Ich bezweifel zunächst, das man einseitig, von einer Pauschale auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung wechseln kann ohne dass das im Mietvertrag vorbehalten worden ist, müsste man mal prüfen.

    Darf ich diese zurückfordern oder hat der Vermieter, so wie er das vor hat, das Recht, dieses zu viel gezahlten Geld in der nächsten Nebenkostenabrechnung zu verrechnen?

    Typisch wäre ein Anspruchs aus dem Bereicherungsrecht, weil der Vermieter etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat. Der Rechtsgrund war hier der Vertrag, der rückwirkend geändert worden ist und weggefallen ist. Daher kannst du grundsätzlich das Geld sofort verlangen. So würde ich es sehen.

    Aber ob sich hier ein Streit lohnt ist eher die Frage. Das Geld wird ja dann verrechnet, vllt sollte man auf den ganzen Ärger verzichten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Darf ich diese zurückfordern

    Ja, wenn man dem Vermieter die Überweisungen an den Stromlieferanten vorlegt, muss er die zuviel gezahlten 100.- Euro zurück überweisen.

    Neugierige Frage, sind bei den jetzt zu zahlenden 150.- Euro auch die Heizkosten enthalten?

  • Guten Morgen.

    Erst mal vielen Dank für die Antworten.

    Dann lag ich mit meiner Vermutung anscheinend gar nicht so falsch. Da der neue Vermieter bislang keinen besonders vertrauenerweckenden Eindruck macht, spiele ich schon mit dem Gedanken, das Geld zurück zu fordern.

    Neugierige Frage, sind bei den jetzt zu zahlenden 150.- Euro auch die Heizkosten enthalten?

    Ja, die Heizkosten sind enthalten. Ist aber auch nur ne kleine Wohnung ;)

  • Ja, die Heizkosten sind enthalten. Ist aber auch nur ne kleine Wohnung ;)

    Egal ob große oder kleine Wohnung, die Heizkosten dürfen nicht pauschal , sondern müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Das düfte dann der nächste Streitpunkt werden.

  • Hallo!

    Als Ergänzung noch folgende Information:

    Sonderregelung bei nur 2 Wohnungen

    Es gilt eine Sonderregelung für Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt. Bei diesen Gebäuden gehen die rechtsgeschäftlichen Bestimmungen über die Kostenverteilung der HeizkostenV vor.

    Da im Eingangs-Thema nicht erkennbar, ob Mehrfamilienhaus.

    Gruß



  • Egal ob große oder kleine Wohnung, die Heizkosten dürfen nicht pauschal , sondern müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Das düfte dann der nächste Streitpunkt werden.

    Bei den 150€ handelt es sich um eine Vorauszahlung, nicht um eine Pauschale, die Heizkosten werden mit den anderen Nebenkosten am Ende des Jahres abgerechnet.