Guten Tag,
In die Unterschiede zwischen europäische Länder, habe ich etwas herausgefunden. Zuerst meine Erfahrung, dann die generelle Frage.
Ich habe der Makler meiner Wohnung nach einem 3n Schlüssel gefragt, denn es auch so in Frankreich funktioniert.
Ausserdem, ein 3ter Schlüssel zu haben, ist mehr als normal, denn wir Schlösser mit 5 Schlüssel im Baumärkte kaufen können, und dass man meistens mehr als 2 braucht.
3 Wochen später, bekomme ich den Schlüssel, aber auch eine Rechnung in der Höhe von 60€! Und der Schlüssel ist nicht wirklich speziell...
Der Makler hat danach geschrieben, dass ich schon 3 Schlüssel hatte und deshalb musste ich der Schlüssel bezahlen.
Gibt es kein Gesetz oder Rechtsprechung (Jurisprudenz), der der Makler nötigt um zu warnen ist, dass man schon eine angegebene Menge von Schlüssel hat?
Dann die generelle Frage:
Gibt es kein Gesetz oder Rechtsprechung (Jurisprudenz), der der Makler nötigt ist, über kosten zu informieren? Nicht nur zu sagen: "Dieser Antrag ist kostenpflichtig", aber auch der Betrag zu nennen ?
In Frankreich ist es verpflichtend zu informieren, wenn kosten relevant sind (auf dem Spiel?).
Danke sehr.