Kellerraum als WG Zimmer angemietet und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich habe aus einer Notsituation heraus ein WG Zimmer gesucht und bin trotz schwieriger Marktlage fündig geworden.

    Rhein Main Gebiet : Ein ca 24qm Kellerzimmer,kleines Oberlicht ( 80x30cm)...Rohzustand , keine Isolation,nur Kinderauslegeware !!!

    Vollgestellt bei der Besichtigung...Das darüberliegende edel eingerichtete Erdgeschoss mit offenem Wohn/Essbereich und "Terrasse"...dürfen frei genutzt werden...so wurde es besprochen und per Handschlag besiegelt...( Warmmiete all inc. 380 €......

    Ich habe am 01.04.2019...also letzte Woche, ...Kellerzimmer mit ausgeräumt, mit Sohnemann die Wände gestrichen,Laminat und Teppich gelegt, hübsch eingerichtet...

    Dabei bemerkt : ...Das "Fenster ist so ein unisoliertes "Metallgitterding", in der Zimmertür befindet sich kein Schloß,die Heizung ist bis zum Winter gedrosselt...und das Erdgeschoß darf am besten nicht betreten werden , Die Vermieterin ist dort " Herrin" und alles muss exakt nach ihren Wünschen laufen...etc...

    Die Vermieterin selbst ist nur Mieterin,oder Untermieterin....!??

    Ein Mietvertrag existiert nicht...Vermieterin und Tochter leben neben zwei "Neubürgern"( die ich noch nie gesehen habe) oben im Haus...

    alle gehen arbeiten/studieren...

    Mutter oder Tochter scheinen zudem Hilfe vom Staat zu bekommen....

    Nun droht mir die Vermieterin mit Rauswurf wenn ich mich nicht "unterordne"...

    Ich arbeite noch nur in Teilzeit...mehr als 380 € kann ich mir vor nächstem Jahr nicht leisten...

    ...was kann/sollte ich tun ?

    Bitte um Ratschläge

  • Es ist aus deinen Schilderungen leider nicht erkennbar, was die Vermieterin von dir erwartet bzw. in welchen Punkten du dich nicht unterordnen würdest?

  • Rhein Main Gebiet : Ein ca 24qm Kellerzimmer,kleines Oberlicht ( 80x30cm)...Rohzustand , keine Isolation,nur Kinderauslegeware !!!

    Wer mietet einen Kellerraum im Rohtzstand als Wohnung an?

    Oder ist das alles nicht ganz so gemeint, und es wäre die darüberliegende

    Wohnung angemietet?

    Vollgestellt bei der Besichtigung...Das darüberliegende edel eingerichtete Erdgeschoss mit offenem Wohn/Essbereich und "Terrasse"...dürfen frei genutzt werden...so wurde es besprochen und per Handschlag besiegelt...( Warmmiete all inc. 380 €......

    Nicht ganz nachvollziehbar.

    Ich habe am 01.04.2019...also letzte Woche, ...Kellerzimmer mit ausgeräumt, mit Sohnemann die Wände gestrichen,Laminat und Teppich gelegt, hübsch eingerichtet...

    :/

  • Puh...was soll man hierzu großartig sagen...

    Grundsätzlich gibt es ja einen Mietvertrag, allerdings wohl nur einen mündlichen. Da wird es schwer etwas nachzuweisen.

    du kannst nur schauen, dass Du dich irgendwie mit dem Untervermieter einigen kannst. Ansonsten solltest Du nach einer neuen Bleibe Ausschau halten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.