Zählermiete für Nachtstrom trotz Nichtnutzung und Fragen

  • Hallo,

    wir sind vor 4 Jahren zur Miete in ein Haus eingezogen, welches 2 separate Zähler für Haushaltsstrom und Nachtstrom besitzt.

    Nachtstrom wurde aber nie von uns genutzt. Der Vermieter wollte den Zähler aber nicht abklemmen lassen.

    Müssen wir in dem Fall trotzdem für die anfallende Zählermiete aufkommen ? :/

  • Müssen wir in dem Fall trotzdem für die anfallende Zählermiete aufkommen ?

    Wenn ihr den Nachstrom nicht genutzt habt, dann sollte ja auch keiner verbraucht worden sein?

  • Es gibt auch keinen Verbrauch. Jedoch fallen monatlich Leihgebühren für den Zähler an. Diese betragen zwar nur ca. 4 €, aber hochgerechnet

    auf 4 Jahre summiert sich das … denn der Vermieter hat das nie gezahlt und nun bekommen wir die Rechnung von fast 200 € ! Und die monatlichen

    Abschlagszahlungen hat der Grundversorger bei der letzten Abrechnung einfach zwischen Haushalts- und Nachtstrom aufgesplittet !

  • Hallo!

    Zum besseren Verständnis erneut @darkshadow

    Wenn ihr den Nachstrom nicht genutzt habt, dann sollte ja auch keiner verbraucht worden sein?

    Frage 1: Wie beheizt ihr eure Wohnung?

    Wie bereitet ihr warmes Wasser?

    wir sind vor 4 Jahren zur Miete in ein Haus eingezogen, welches 2 separate Zähler für Haushaltsstrom und Nachtstrom besitzt.

    Frage 2: Wie haben bisher die jährlichen Betriebskosten und Heizkosten-Abrechnungen

    ausgesehen, was wurde abgerechnet?

    Was steht im Mietvertrag dazu und wurde vereinbart?

    Dies kann lt. Aussage des Grundversorgers jedoch nur der Eigentümer.

    Sicher, kann das nur der Eigentümer, wenn der Eigentümer mit dem Grundversorger

    einen Vertrag und ihr nicht. Es bleibt die Frage, wie ihr eure Wohnung in den 4 Jahren

    beheizt habt.

    Gruß



  • Was ihr nutzt, ist erst einmal völlig egal. Was zählt ist, was Ihr theoretisch nutzen könntet.

    Oder anders: Man kann Euch auch laufenden Kosten für Kabelanschluss oder Aufzug über die Betriebskostenabrechnung in Rechnung stellen, auch wenn Ihr beides nie benutzt.

    Solange Ihr also in der Theorie Nachtstrom beziehen könntet, dann müsst Ihr auch die Zählergebühren bezahlen.

    Die Demontage, bzw. die Wiedermontage dieser Zähler bei einem Auszug ist im übrigen nicht ganz billig. Bevor dort ein neuen Zähler montiert wird, muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung der elektrischen Anlagen vorgenommen werden.

    Zusammen mit der eigentlichen Montage kann sowas mal schnell zwischen 200-300 EUR kosten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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