Mitwirkungspflicht nach Wohnungsendabnahme - Besichtigungen

  • Liebe Community,

    Durch einen kurzfristigen berufsbedingten Wohnungswechsel kündigte ich meine Wohnung in Stadt A. Leider besteht der Mietvertrag noch bis 31.05. (3 Monate Kündigungsfrist), falls kein früherer Nachmieter gefunden wird.

    Seit 01.04. (Dienstbeginn) wohne ich nun in Stadt B.

    Ich führte im März bereits Besichtigungstermine durch. Es gab viele Interessenten, auch mit Mietbeginn 01.04., was für mich natürlich ideal gewesen wäre.

    Die Wohnungsendabnahme in Stadt A führte ich Ende März durch und übergab die Wohnung samt Schlüssel an die Hausverwaltung, zog danach um.

    Leider kam kein Mietvertrag eines Nachmieters zum 01.04. zustande. Augenscheinlich lehnte die Besitzerin Interessenten ab.

    Bis hierhin sehe ich ein, dass ich halt Pech habe und doppelt Miete zahlen muss. Ich bin ja die Person, die vor der Kündigungsfrist bereits weg musste.

    Nun schreibt mir aber die Hausverwaltung, dass es Interessenten gebe und ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen müsse. Meine Alternativen seien also: 1. ich fahre in Stadt A, hole die Schlüssel bei der Hausverwaltung wieder ab und führe Besichtigungen durch (1.500km Strecke); 2. ich beauftrage einen Bekannten, der die Schlüssel abholt und Besichtigungen durchführt (habe ich nicht); 3. ich beauftrage die Hausverwaltung, kostenpflichtig (3 Termine für 155,- EUR).

    Ich frage mich, ob dies so korrekt sein kann? Muss ich bis Mietende immer wieder Besichtigungen durchführen bzw. viel Geld dafür bezahlen, damit dies andere machen?

    Immerhin hat die Hausverwaltung die Schlüssel und meine explizite Erlaubnis, Besichtigungen durchzuführen. Ich selbst führte bereits Besichtigungen durch. Niemand garantiert mir, dass ich, nachdem ich viel Zeit und/oder Geld in die Reise investiere bzw. die Hausverwaltung teuer kostenpflichtig beauftrage, es dann wirklich zu einem Mietvertrag kommt, und sich das Spiel nicht vielleicht wiederholt.

    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe! Bei der Suchfunktion war ich leider nicht erfolgreich, entschuldigt bitte, falls so ein Fall bereits diskutiert wurde!

  • Die Mitwirkungspflicht besteht lediglich darin, dass du Besichtigungen ermöglichen musst, nicht darin, dass du sie durchführen musst. Die Besichtigungen durchzuführen ist die Verwaltungsaufgabe der Hausverwaltung oder des Vermieters.

    Mit anderen Worten, wenn du noch in der Wohnung wohnen würdest, könntest du nicht sagen, du lässt keinen rein, sondern du musst dafür Termine ermöglichen. Und bei diesen Terminen ist es nicht deine Pflicht, die Wohnung zu zeigen, das wäre trotzdem Aufgabe der Hausverwaltung, auch wenn du vor Ort wärst. So kannst du es auch der Hausverwaltung erklären.

    Es gibt noch ein weiteres Argument, das du der Hausverwaltung entgegen halten kannst. Und zwar hast du ja die Verantwortung über die Wohnung, wenn du die Schlüssel bekommen würdest. Das bedeutet, wenn neue Beschädigungen auftreten würden, wärst du dafür haftbar. Aus diesem Grund würdest du nach jeder Besichtigung eine neue Übergabe mit der Verwaltung machen wollen. Dann müßte die Verwaltung doch wieder raus kommen.