Neue Heizung - Vermieter bestimmt Gaslieferanten und Fragen

  • Vermieter baut neue Heizung ein und bindet die Mieter an bestimmten Gaslieferanten

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und weiss nicht genau, ob dieses Thema hier richtig ist. Falls nicht, einfach ins richtige Forum schieben bitte.


    Folgendes Problem: Ich wohne mit meiner Familie in einem 7-Parteien Haus. vor ca. 4 Jahren haben wir eine neue Heizungsanlage bekommen, da die Hauptgaszuleitung leckgeschlagen ist. Es wurde auf dem Dachboden eine neue Anlage installiert, wobei jede Wohnung einen eigenen Brenner mit eigener Uhr hat (vorher hatte jede Wohnung eine eigene Therme in der Wohnung direkt installiert). Vor der Installation der neuen Heizung konnten wir auch unseren Gaslieferanten frei wählen, was wir auch taten, um Kosten zu sparen. Nach dem Einbau der neuen Heizung wurde eine externe Firma mit dem ablesen der Uhren beauftragt. Diese kümmerte sich auch um den neuen Gaslieferanten, wo es auch keine grossen Probleme gab. Vor ca. eineinviertel Jahren bekamen wir auf einmal Post von unserer Vermieterin mit einem von Ihr unterschriebenen Vertrag , wo wir aufgefordert wurden, unsere Unterschrift drunter zu setzen. Dieser Vertrag war mit der xxxxxxxxxxx, welches in unserer Region der teuerste Lieferant ist. Ich habe daraufhin mit der Vermieterin gesprochen, das wir diesen Anbieter nicht wollen und lieber unseren eigenen Lieferaten wählen wollen. Als Antwort bekamen wir, das dieses technisch nicht möglich sei und der Vertrag ein recht günstiger sei und wir nun unser Gas von besagter xxxxxxxxxxx abnehmen müssen. Gutgläubig wie wir waren, haben wir unsere Unterschrift unter den Vertrag gesetzt, im guten Glauben, dass das schon in Ordnung wäre. xxxxxxxxxxx Nun haben wir unsere erste Abrechnung von dem Lieferanten bekommen und sollen 550€ nachbezahlen (Abschlag war vorher 100€ für 115qm und nun sollen wir 150€ bezahlen!!!). Die anderen Parteien im Haus müssen zwischen 70€ und 1000€!!!!! nachbezahlen !!! Wir kommen uns durch unsere Vermieterin betrogen vor, da halt alle Parteien nachbezahlen müssen. Ich habe den Anschein, das sich unsere Vermieterin die neue Heizung über die xxxxxxxxxxx hat bezahlen lassen unter der Auflage, das alle Mietparteien nun ihre Gaslieferung über die xxxxxxxxxxx beziehen müssen (sollen).


    Ich wollte mal nachfragen, ob jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und ob so ein Verhalten überhaupt rechtlich zulässig ist, da man uns unseres Rechtes belogen hat, unseren Gasanbieter frei zu wählen. Wir haben alle den Anschein, das der Leiferant sich die Kosten für die neue Heizung sich über überteuerte Gaspreise zurückholen will. !!!


    Kann jemand über ähnliches berichten ???


    Viele Grüsse, Christian !!!!


    Bitte keine Firmennamen, gelöscht. Wir konzentrieren

    uns auf die Rechtslage, tägliche Übung.

    Grace

  • Das Problem ist, dass ihr den Vertrag unterschrieben habt. Hier müsste man prüfen, inwieweit noch eine Anfechtung in Betracht kommt, damit ihr nicht weiter gebunden seid.


    Vielmehr kann hier auch nicht gesagt, denn grundsätzlich habt ihr dem alle zugestimmt und was "günstig" ist, ist auch eher Auslegungssache.


    Hier ist ein Gang zur Rechtsberatung notwendig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Es kommt auf die Heizungsanlage an. Grundsätzlich kannst Du nur deinen eigenen Anbieter wählen, wenn Du eine separate Therme in der Wohnung hast.


    Gibt es nun einen zentralen Kessel im Haus, kann es technisch gesehen tatsächlich nur einen Anbieter geben.

    Es kann ja nicht funktionieren, dass X-Anbieter einen einzelnen Kessel befeuern.


    Ansonsten kann man vermuten, dass hier ein Contracting-Vertrag geschlossen wurde, d.h. der Versorger hat die Heizungsanlage gebaut und verkauft hierüber nun sein Gas. Das ist rechtlich auch unbedenklich und wird mittlerweile öfter so praktiziert.

    In dem Fall ist das Gas natürlich etwas teurer, als auf den freien Markt. Der Contractor will das Geld für die Anlage ja irgendwie wieder reinholen.


    Es stellt sich weiterhin die Frage, ob Eure Unterschrift auf den Vertrag überhaupt notwendig gewesen wäre. Ist im Mietvertrag nicht vereinbart, dass Ihr Euren Anbieter frei wählen könnt, wäre ein bloßes Ankündigungsschreiben des Vermieters, wonach sich der Anbieter ändert, völlig ausreichend gewesen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!


    Ergänzend zum Beitrag von Leipziger82


    Contracting-Vertrag geschlossen wurde, d.h. der Versorger hat die Heizungsanlage gebaut und verkauft hierüber nun sein Gas


    folgende Informationen zu


    Energie-Contracting ist insbesondere für größere, von Mietwohnungsgesellschaften oder Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) betriebene Wohnanlagen und für Hausbesitzer von Bedeutung. Einzelne Mieter hingegen können keinen Contracting-Vertrag abschließen. Für sie ergeben sich hauptsächlich mietrechtliche Fragen. Stellt zum Beispiel der Vermieter das herkömmliche Heizsystem auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen (zu den genauen Voraussetzungen vergleiche § 556c BGB). Nur im ersten Jahr nach der Umstellung dürfen die Betriebskosten nicht erhöht werden. Einzelheiten regelt die Wärmelieferverordnung.


    Nachlesen auf der Seite empfohlen, um die Zusammenhänge besser zu verstehen.

    Wie Leipziger82 schon erwähnte, besteht hier die Möglichkeit eines

    Contracting - Vertrags, liest sich auch für mich so.


    Gruß

  • Hallo zusammen,


    erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich war längere Zeit nicht zu Hause, so das ich erst jetzt Antworten kann.


    Ob die Vermieterin einen Contracting Vertrag abgeschlossen hat, kann ich zur Zeit noch nicht sagen. Ich versuche sie morgen an die Strippe zu kriegen, um zu klären, was sie da genau gemacht hat.


    Falls sie eine Contracting Vertrag geschlossen hat, ist dann möglich, dort wieder heraus zu kommen ??? Auch als Vermieterin ??? Ich habe überschlägig gerechnet, das ich durch den neuen Vertrag eine Preissteigerung von ca 40% habe. Bei den anderen Mietparteien bin ich gerade dabei, die Abrechungen zu erhalten und gegenzurechnen.


    Gruß Christian

  • Falls sie eine Contracting Vertrag geschlossen hat, ist dann möglich, dort wieder heraus zu kommen ??? Auch als Vermieterin ???

    Nein, das funktioniert nicht, da solche Verträge meist über > 5 Jahre abgeschlossen werden. Sinn des Contracting ist es, dass der Energielieferant die Heizungsanlage finanziert/einbaut und hiernach die (Gas)Lieferung übernimmt.


    Ich habe überschlägig gerechnet, das ich durch den neuen Vertrag eine Preissteigerung von ca 40% habe.

    Das ist eine Milchmädchenrechnung. Bei einer neuen (modernen) Anlage kannst Du fast davon ausgehen, dass diese effizienter arbeitet und die Kosten hiernach reduziert werden.

    Da kannst Du erst einmal nur abwarten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.