Wohnung gekündigt - Umzug - Renovierung vor Kernsanierung

  • Hallo ihr Lieben!

    Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage:

    Uns wurde vor einem Monat durch unseren Vermieter mitgeteilt, dass wir innerhalb von 3 Monaten unsere Wohnung (die wir schon seit 33 Jahren bewohnen) verlassen müssen, weil die Wohnungen (8 Mietparteien) kernsaniert werden. Der Vermieter hat uns daraufhin einen Tag später eine andere - angeblich gleichwertige - Wohnung gezeigt, welche uns aber nicht zusagte (weil eben nicht gleichwertig, weil kleiner). Dazu muss noch gesagt werden, dass der Vermieter im Falle dessen, wenn wir eine seiner Wohnungen mieten würden, auf 3 Kaltmieten und die Kaution verzichtet hätte.

    Wir schauten uns dann im Internet nach anderen Wohnungsangeboten des Vermieters um und teilten diese auch dem Vermieter mit - worauf er dann bei allen Wohnungen (es waren ca. 8-10) sagte, die würden schon vermietet sein - komischerweise sind aber alle Wohnungen nach wie vor gelistet.

    Soviel zur Vorgeschichte. Wir haben nun aber eine Wohnung bei einem anderen Anbieter gefunden und die alte Wohnung fristgerecht gekündigt. Nun kam ein Schreiben vom Noch-Vermieter, in dem er uns mitteilt, dass wir die Wohnung, aus der wir quasi rausgeworfen werden wegen einer Kernsanierung, vor unserem Auszug renovieren sollen.

    Ich weiß ja nicht, ob ich vielleicht einfach dämlich bin, aber wozu soll eine Wohnung renoviert werden, die nach unserem erzwungenen Auszug saniert werden wird. Der ganze Grundriss der Wohnung wird verändert, demnach würden Wände, die wir tapezieren würden, kurze Zeit nach unserem Auszug eingerissen. Türen, die wir noch streichen sollen, werden entfernt etc.! So eine Renovierung vor dem Auszug soll die Wohnung ja für den Nachmieter "ready" machen - aber in unserem Fall gibt es definitiv erst einen neuen Mieter, wenn die Wohnung saniert ist.

    Kann das wirklich rechtens sein?

  • Kurz und knapp: Wenn Ihr schon 33 Jahre in der Wohnung lebt, halte ich es für extrem unwahrscheinlich, dass Ihr vertraglich überhaupt irgendwelche Schönheitsreparaturen schuldet.

    Selbst wenn im Mietvertrag irgend etwas dazu geschrieben steht, dürfte dir Rechtsprechung der letzten Jahre bewirkt haben, dass Ihr gar nichts machen müsst.

    Was steht denn im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen geschrieben?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort!

    Im Mietvertrag stehen nur Fristen, wie oft welche Zimmer, Heizkörper, Türen etc. zu streichen sind. Davon, wie die Wohnung im Falle eines Auszugs zu hinterlassen ist, steht weit und breit nichts im Mietvertrag. Das Einzige, was dieser Thematik noch am nähesten kommt, ist ein kleiner Absatz, dass der Mieter vor dem EINZUG eventuelle Mängel nur geltend machen kann, wenn deren Beseitigung in der Übergabeverhandlung vereinbart worden sind.

    Zudem steht in diesem Absatz noch folgendes:

    Soweit das Wohnungsunternehmen oder der Mieter Ausgleichsbeträge für unterlassene Schönheitsreparaturen vom Vermieter erhalten, sind diese zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung zu verwenden bzw. bei Ausführung durch den Mieter an diesen auszuzahlen.

  • Im Mietvertrag stehen nur Fristen, wie oft welche Zimmer, Heizkörper, Türen etc. zu streichen sind.

    Wahrscheinlich starre Fristen und damit unwirksam, wie bereits Leipziger schrieb.

    Sollte man von einer wirksamen Klausel ausgehen, so wird man von der Verpflichtung zur Renovierung nicht dadurch frei, dass eine Kernsanierung ansteht. Jedoch wandelt sich das dann eher in einen Anspruch in Geld um, als die tatsächliche Pflicht zur Renovierung noch erfüllen zu müssen.

    Das der Vermieter trotzdem an einer Renovierung festhält ist eine ziemlich ungewöhnliche Situation und wirkt fast so, dass der Vermieter euch damit nur schikanieren möchte. Wahrscheinlich weiß er gar nicht, dass in solchem Falle eine Entschädigung in Geld verlangt werden kann.

    Man sollte also unbedingt die Klausel auf ihre Wirksamkeit prüfen und dann weiter schauen. Bitte tippe doch mal den Wortlaut 1:1 ab oder lade den Teil des Mietvertrages anonymiesiert als PDF hier im Forum hoch.

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