Sohn des Vermieter betrat unerlaubt meine Wohnung und Fragen Mietrecht

  • Hallo,

    folgenes, ich wohne in einer Dachgeschosswohnung, in der Mitte wohnt der Sohn des Vermieters mit seiner Freundin und unten wohnt der Vermieter mit seiner Frau. Die Vermieter haben eine Katze die schon öfters durch das offene auf kipp stehende Fenster geklettert ist. Hatte mit dem Sohn schon gesprochen das das nicht geht und ich die Wohnung auch gern lüften möchte wenn ich nicht zuhause bin. Als Antwort hab ich nur bekommen das ich doch das Fenster zu machen soll wenn ich nicht zuhause bin und ein Fliegengitter vor das Fenster machen soll. Was ja schon dran war, was die Katze aber zerrissen hat....

    So nun zu folgenen Problem. War jetzt über das Osterwochenende bei meinen Eltern. Bin mir zu 100% sicher das ich die Fenster zu gemacht hatte und auch die Vorhänge vors Fenster gemacht hatte.

    Bekomme heute Mittag vom Sohn meines Vermieter ne Nachricht:" Hey die Katze ist schon wieder in deiner Wohnung, wann ich den nach Hause komme". Das war gegen 15Uhr. Hatte ihm geschrieben das ich gegen Sieben Uhr zuhause bin. Soweit so gut. Fahre also nach Hause und sehe von draussen das mein Fenster auf kipp steht, Dachte ich mir nur das ich es wohl doch vergessen habe zuzumachen. Gehe also in die Wohnung rein, die Treppe hoch und sehe schon das der Vorhang den ich von innen vor die Glastür gemacht habe, das niemand reingucken kann, über der Türklinke hängt was er sonst nicht macht, Aufgeschlossen, will den Schlüssel rausziehen, geht es nicht. Kann den Schlüssel nur noch rausziehen wenn ich die Tür abschließe. Das nächste, Gehe in das Zimmer wo das Fenster auf kipp steht und der Vorhang ist aufgezogen. Ist das Zimmer meiner Tochter. Achja sollte noch erwähnen das mir der Sohn noch geschrieben hat das die Katze wieder da ist. Wär wohl draussen auf Wanderschaft gewesen. Hab überall nachgeschaut ob die Katze vielleicht irgendwo hingemacht hat. Naja sie hat es sich wohl auf dem Bett von meine Tochter gemütlich gemacht. Auf der Bettdecke waren Katzenhaare, Dreck und ne kleine Feder. Also war sie auf alle Fälle in der Wohnung .

    Bin direkt zur Polizei gefahren um Anzeige zu erstatten. Die sind dann auch direkt mitgefahren um es sich anzugucken. Aber wollten mir anscheinend nicht glauben, haben mich blöd angemacht, das es nicht sein kann das die Katze durch ein auf Kipp stehenes Fenster klettern kann, dabei ich sie schon mehrmals rausgeschmissen hab. Das so nen Schloss auch einfach mal so kaputt gehen kann. Die Katzenhaare wollten sie sich gar nicht angucken die auf der decke waren.

    Sind dann auch runter zum Sohn und der hat natürlich alles abgestritten. Anzeige wurde nicht gemacht, weil die Polizei mir dazu geraten hat. Nicht das ich dann noch wegen na Gegenanzeige wegen Verleumnung Ärger bekomme. Und es Aussage gegen Aussage steht.

    Fühle mich grad irgendwie recht Hilflos und fühle mich absolut nicht mehr wohl hier. Allein der Gedanke, ich bin morgen auf der Arbeit und die können in meine Wohnung spazieren ohne etwas befürchten zu müssen. Will morgen erstmal zum Mieterbund gehen und gucken was die dazu sagen. Und eventuell nen Anwalt aufsuchen. Mir geht es vor allem darum das sie merken das sie damit nicht durchkommen. Das ich deswegen eventuell die Miete kürzen kann. Weil es grad echt bei mir auf die Psyche geht.

    Vielleicht habt ihr nen Lösungsweg parat.

  • Hallo!

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    Allein der Gedanke, ich bin morgen auf der Arbeit und die können in meine Wohnung spazieren ohne etwas befürchten zu müssen.

    Das Problem lässt sich ganz einfach lösen. Morgen neues Schloss

    in die Wohnungstür. Bekommst du in jedem gut sortierten

    Handwerkermarkt und schon kann Niemand mehr in die Wohnung. Altes

    Schloss aufbewahren, falls du irgendwann ausziehst.

    Hier kleine Hilfe für den Austausch: Türschloss wechseln – Schritt für Schritt

    Gruß



  • Das sowieso. Aber bei dem jetzigen Schloss müssen die auch mit irgendwas rumgefummelt haben. Es ist ja kaputt. Und man sieht halt auch das diese Zähne im Schloss nach innen gedrückt sind.

  • Möglich ist auch eine Videoüberwachung innerhalb der Wohnung. So kann man, wenn man das Haus verlässt ja eine Kamera einschalten, die im Zweifel auch Beweise liefert. Da dass eindringen in die Wohnung eine Straftat darstellt oder das eindringen der Katze im Zweifel eine Besitzstörung ist das kein Problem und die Beweise werden zulässig sein in meinen Augen.

    Natürlich darf man die Aufnahme dann nicht ins Internet stellen oder sonst wie verbreiten und man sollte zumindest mit den anderen Familienmitglieder einmal darüber reden. Falls Besuch kommt, kann die Kamera ja fix abgebaut werden.

    Denn ohne Beweise wird es sehr schwierig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für den Begriff mit der Besitzstörung. Kannte ich vorher noch nicht. Laut Google gibt es da wohl sogar ein Gerichtsbeschluss wegen eindringenen Katzen in die Wohnung. 10% Mietminderung. Darauf hingewiesen hab ich Ihn ja schon vor nem Monat das die Katze durch das angekippte Fenster kommt.

    An Videoüberwachung hab ich auch schon gedacht. Muss da noch gucken was ich da Budgetmäßig mache.

  • Solche Kameras gibt es schon für 30€ oder so, muss ja keine Anlage sein oder High End, man muss nur eine Katze darauf erkennen können.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo!

    Ergänzung zum Begriff Besitzstörung und § 862 BGB - Anspruch wegen Besitzstörung

    Besitzstörung liegt im deutschen Sachenrecht vor, wenn jemand den Besitzer einer Sache ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis (verbotene Eigenmacht) in seinen Besitzrechten beeinträchtigt. Besitzstörung ist ein Verhalten, das den Besitzer daran hindert, mit der Sache nach Belieben zu verfahren.

    Ein Abwehranspruch in Form eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs kann aber bereits dann geltend gemacht werden, wenn eine Einwirkung auf die Sache mit Sicherheit zu erwarten ist. Das gilt nicht nur bei Wiederholungsgefahr, wie der Gesetzeswortlaut vermuten lässt („Sind weitere Störungen zu besorgen“), sondern auch dann, wenn eine erstmalige Störung konkret droht. Die drohende Einwirkung kann sich auch durch glaubhafte wörtliche oder schriftliche Erklärung ergeben.

    Solltest du eine Mietminderung angedacht haben, wonach sich das hier liest:

    Laut Google gibt es da wohl sogar ein Gerichtsbeschluss wegen eindringenen Katzen in die Wohnung. 10% Mietminderung.

    Dringender Rat, bitte Mietminderungen nur nach Rechtsberatung

    durch Anwalt, oder Mieterverein durchführen

    Gruß



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