Ich bin am 20. Juli 2018 in einen Neubau gezogen mit 24 Parteien. Fertigstellung des Bauträgers müsste wohl so Anfang / Mitte Juni 2018 gewesen sein, dann hat mein Vermieter eine Wohnung hier übernommen und an mich Ende Juli weitervermietet.
Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung erhalten und zeitgleich eine deftige Nachzahlung von 500€. Ich habe dann Einsicht in die Akten beantragt und konnte vieles feststellen, das mich echt stutzig macht und hoffe auf eure kompetente Meinung dazu:
- In den Kaltwasserkosten ist eine Rechnung vom 8.6. enthalten über knapp 400€ Legionellenprüfung, heißt in der NK Abrechnung dann: 300€ umlegbarer Kaltwasserverbrauch d. Hauses zzgl. 400€ Abwasserkosten zzgl. 400€ Legionellenprüfung. Diese 1100€ werden dann auf den cbm Verbrauch des Hauses und anschließend auf den Verbrauch pro Mieter (1100€ / GESAMT CBM KALTWASSER * Mietverbrauch CBM KALTWASSER) umgelegt.
-> Frage: Ist dies bei einem Neubau überhaupt nötig?
-> Frage: Laut Rechnung wird dies automatisch alle 3 Jahre erneut geprüft, sollte dann diese 400€ Legionellenprüfung nicht auch auf 3 Jahre auf die Parteien umgelegt werden? So zahle ich als Erstmieter im Entstehungsjahr quasi die Gesamtkosten?
-> Frage: Ist dies überhaupt in den Kaltwasserkosten umlegbar? Ich denke nicht...
- Hausversicherungen i.H.V. 2000€ laut Police Vertragsbeginn und Abrechnung vom 1.6 bis 31.12. Muss ich als Mieter Juni mitzahlen?
- Der Hausmeister stand in der Hitzeperiode 1.7. - 19.7. 3x beim Hecken gießen laut Rechnung da, kosten: 400€ (Lohn) Danach noch 3x bis Anfang August, insgesamt Lohnkosten dafür 1000€. Ich finde das steht in keinem Verhältnis. Kann man sowas wirklich einfach umlegen, und wenn ja, interessiert mich als Mieter das Gießen vor dem 20.7. ?
- Wasserzähler, Rauchmelder usw. sind Mitte Mai in Betrieb genommen worden (Mietversion?!) Jedenfalls entstehen dafür monatliche Kosten, die einfach am Jahresende auf alle Parteien umgelegt wurden. Ist das so in Ordnung?
- Direkt bei Einzug im Neubau (!!!) fand Mitte Juli gleich mal direkt die Wartung der Heizung (laut Wartungsvertrag JÄHRLICHE-Kosten) statt. Die Kosten hierfür i.H.v. 1320€ ging direkt auf die Nebenkostenabrechnung und insofern mit Verteilungsschlüssel komplett auf die Mieter von 2018 über. Müsste hier nicht auch (nach Abrechnungsperiode Juli - Dez) 50% der Wartungskosten auf die Mietnebenkosten umgelegt werden oder kann man wirklich sofort in voller Höhe umlegen?