Wasserschaden - Eigenverschulden und Fragen

  • Hallo,

    wir haben durch unsere Vermieter mitgeteilt bekommen, das wir einen Wasserschaden, in der Wand unseres Bades haben. Die Folge davon wäre, das die Dusche, von der nach Ihrer Meinung der Schaden ausgeht, ab sofort nicht mehr genutzt werden soll. Weiterhin sollten wir uns Gedanken zu einer Ausweichwohnung, Hotel etc., für bis zu 3 Monaten machen, da nicht absehbar ist, wie lange die Instandsetzung dauern würde. Wir haben daraufhin unsere Hausratversicherung kontaktiert, welche ein Gutachten verlangt, dieses haben wir bis jetzt nicht bekommen, obwohl 2 Gutachter, den Schaden besichtigt hatten. Hausratversicherung, weil unsere Silikonfuge, nicht mehr so gut aus sieht und dadurch Wasser ins Innere eingedrungen sein kann. Allerdings sind wir der Meinung das der Schaden (auch) von der Außenwand ausgeht, da andere Wände ebenfalls, von Nässe betroffen sind. Die Gebäudeversicherung hat laut Aussage unserer Vermieter zugesagt den Schaden zu beheben und will am besten gestern loslegen, da sie nicht für weitere Folgeschäden haftet. Der Schaden ist schon länger vorhanden, dies war durch gerissene Fliesen, eine immer unebenwerdende Duschwand und der Defekt der Mischbatterieabdeckung zu erkennen. Wir haben dies, den jetzigen Vermietern und den Vorbesitzern immer wieder, mündlich mitgeteilt, allerdings wurde nichts unternommen. Wir sind jetzt ziemlich unsicher, wie wir uns verhalten sollen, bzw. ob es eventuell unser Verschulden ist? Meine Frage ist nun, ob jemand aus seiner Erfahrung, irgendwelche Tips hat. Wir leben seit 12 Jahren in der Wohnung und haben auch keine größeren Probleme mit unseren Vermietern und zahlen immer pünktlich die Miete. Wie sollen wir uns im Bezug, auf die Ausweichwohnungssuche, Miete mindern oder aussetzen, da die Wohnung nicht bewohnbar ist verhalten. Wir haben außerdem einen Freigangkater, der auch untergebracht werden muss für die Zeit?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Grundsätzlich muss euch der Vermieter nachweisen, dass Ihr Schuld an dem Schaden seid. Bei einer undichten Duschtasse oder Silikonfugen kann euch keine Schuld treffen.

    Wie sollen wir uns im Bezug, auf die Ausweichwohnungssuche, Miete mindern oder aussetzen, da die Wohnung nicht bewohnbar ist verhalten.

    Einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen. Allein werdet ihr hier vermutlich nicht weiterkommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank, heute war nochmal jemand da, der die Wasserleitungen auf Dichtigkeit geprüft hat, aber ohne Ergebnis. Mal sehen wie es weitergeht, wir fühlen uns nicht schuldig, da wir ja auf den Schaden der über Jahre schlimmer geworden ist, hingewiesen haben. Die Fugen sind aber noch nicht solange schadhaft, deswegen gehen wir auch von einem anderen Problem aus, was sich aber erst nach dem abreißen der Kabine und der Fliesen zeigen wird.

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