Vermieter verlangt nach Schlüsselübergabe noch Miete

  • Moin :D

    Ich habe meine Wohnung am 05.01.2019 zum 01.04.2019 schriftlich per Brief gekündigt.

    Nach dem der Brief bei meinem VM angekommen ist, hatten wir ein telefonat in dem er mich auf den verzug von 2 Tagen aufmerksam gemacht hat, aber gesagt hat, dass das kein Problem ist.

    Ich bin am 23.03.2019 ausgezogen und habe am 27.03.2019 die schlüssel an meinen VM in der besenreinen Wohnung übergeben. Zu beginn der Miete wurde die Wohnung unrenoviert übernommen und musste daher beim Auszug auch nicht renoviert werden.

    Ich weiß, dass den ganzen April über schon Renovierungsarbeiten von dem VM in der Wohnung ausgeführt wurden.
    Nun habe ich heute einen Brief von meinem VM erhalten in dem er um die noch ausstehende Miete vom April bittet und mir dann erst meine Kaution zurück gibt.
    Das für den April noch Miete aufkommt wurde mit aber nicht mitgeteilt, da ich sonst schließlich einen Monat länger in der Wohnung geblieben wäre.

    Ich habe mich jetzt schon ein wenig im Netz erkundigt und ab dem Punkt der Schlüsselrückgabe UND dem beginn von Renovierungsarbeiten seitens des VM ist keine Miete mehr fällig. Denn der VM nutzt die Mitsache wieder in eigenem Ermessen.

    Sehe ich das richtig oder ist das falsch? Wie gehe ich nun am besten weiter vor?

    Schonmal vielen Dank im vorraus :D

  • Das für den April noch Miete aufkommt wurde mit aber nicht mitgeteilt, da ich sonst schließlich einen Monat länger in der Wohnung geblieben wäre.

    Das Telefonat kannst du leider nicht beweisen, darum sollte man davon ausgehen, dass das eventuell nicht berücksichtigt wird. Dann ist nämlich deine Kündigung erst zum 01.05 wirksam geworden. Du bist freiwillig früher ausgezogen, darum ist es deine Verantwortung. Dass du dabei einem Irrtum unterlagst ist ohne Belang. Auch würde ich hier eine Aufklärungspflicht des Vermieters verneinen, denn die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Gesetz. Aber das kann man auch anders sehen und argumentieren.

    Ich habe mich jetzt schon ein wenig im Netz erkundigt und ab dem Punkt der Schlüsselrückgabe UND dem beginn von Renovierungsarbeiten seitens des VM ist keine Miete mehr fällig.

    Das kann zur Minderung führen, weil es als Eigennutzung und damit als Vorteil im Sinne von § 537 BGB gelten kann. Die Frage ist, ob das zum Beispiel die gesamte Höhe der Miete erfasst. Das kann nicht beurteilt werden und liegt dann im Ermessen des Gerichtes.

    Du solltest nochmal mit dem Vermieter sprechen und darauf hinweisen, dass er die Wohnung ja bereits genutzt hat und damit in diesem Sinne kein Mietausfall hat, weil er die Wohnung entsprechend schneller und wahrscheinlich teurer vermieten kann. Dabei solltest du auch versuchen beweisbar das Telefonat nochmal zur Sprache zu bringen, weil das verbessert deine Lage deutlich.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich habe meine Wohnung am 05.01.2019 zum 01.04.2019 schriftlich per Brief gekündigt.

    Deine Kündigung ging dem VM nicht korrekter Weise am 4.1.19 zu, was die Kündigung praktsche für einen weiteren Monat verschiebt, so dass Dein Mietverhältnis am 30.4.19 endet.

    Nachdem der Vermieter aber die Wohnung seit Schlüsselübergabe benutzt, Du praktisch keinen Zugang zur Wohnung mehr hast,-was von Dir zu beweisen wäre- bist Du auch für April keine Miete schuldig.

    Wenn der Vermieter nach Schlüsselübergabe mit umfangreichen Renovierungsarbeiten in der Wohnung beginnt ist die Wohnung nicht mehr für den Mieter zu gebrauchen und die Miete auf Null gemindert. (§ 536 Abs.1 Satz 1 BGB)