Guten Abend zusammen,
ich erhielt von meiner Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung mit der Begründung Eigenbedarf und meine Söhne möchten einziehen. Paragraphen 574 werden alle in der Kündigung
aufgeführt . Die Kündigungsfrist ist i.O.
Nach meiner Recherche im Internet reicht das alleine nicht aus , weil mangelhaft begründet , daher glaube ich, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.
Auf eine Räumungsklage würde ich es sehr ungern hinauslaufen lassen, denn wer weiss , wie so ein Richter entscheidet und evtl. die Begründung für ausreichend hält.
Eure Meinung hierzu würde mich sehr interessieren .
Weiterhin bin ich zu 100 % sicher das die Wohnung nicht von den Söhnen die gerade mal 18 Jahre alt sind , bezogen wird, sondern die VM dies nur vorschiebt um Ihren Lebenspartner
unterzubringen. Dieser ist nämlich extra nach Bayern gezogen. Oder sie will von den explosionsartigen Mietsteigerungen partizipieren. Streitigkeiten zur Miete gingen der Eigenbedarfskündigung zeitnah voraus.
Soviel ich , dass was ich gelesen habe , richtig verstanden habe , müsste ich gar nichts tun . Unwirksam ist ja unwirksam. Aber ich bin sicher das sie vorher egal wie versuchen würde heraus-
zu bekommen, ob ich wirklich ausziehe. Um die Zeit für mich so lange wie möglich auszunutzen dürfte ich ihr ja nichts sagen, dass sie unwirksam gekündigt hat, oder ?
Mich gar nicht zu der Kündigung zu äußern erscheint mir auch etwas schwierig. Daher habe ich mich schon mal auf die Suche gemacht und will dann Sie wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
schadensersatzpflichtig machen, wenn ich eine neue Wohnung finde.
Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann. Sollte ich in meine Kündigung einfügen, dass ich ausschließlich wegen dem gewünschten Eigenbedarf kündige, diesen jedoch bezweifle und annehme das ihr Lebenspartner einziehen will bzw. Sie einen neuen besser zahlenden Mieter
sicherlich finden , suchen wird....so oder so ähnlich.
Für denn Fall das genau das von mir angenommene eintrifft , wäre ich damit dann abgesicherter ? Beweistechnisch meine ich ?
Wenn ich vor Ablauf meiner Kündigungsfrist kündige kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas
bzw. ist es überhaupt erfolgsversprechend hier zu klagen? Sie hat sich in den letzten Jahren ständig grenzüberschreitend verhalten. Hat Aussagen bestritten, falsche Nebenkostenabrechnungen
erstellt, den neuen und anderen Mietparteien Dinge zugestanden, die sie mir vorenthalten hat und zudem nun nachdem sie nicht bekommen hat was sie wollte , diese Geschichte mit der Eigenbedarfskündigung.
Danke für Eure Meinung schon mal im Voraus und einen schönen Abend noch .
VG
Roland