Eigenbedarfskündigung unwirksam und Fragen zu Schadensersatzforderung

  • Guten Abend zusammen,

    ich erhielt von meiner Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung mit der Begründung Eigenbedarf und meine Söhne möchten einziehen. Paragraphen 574 werden alle in der Kündigung
    aufgeführt . Die Kündigungsfrist ist i.O.

    Nach meiner Recherche im Internet reicht das alleine nicht aus , weil mangelhaft begründet , daher glaube ich, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.
    Auf eine Räumungsklage würde ich es sehr ungern hinauslaufen lassen, denn wer weiss , wie so ein Richter entscheidet und evtl. die Begründung für ausreichend hält.

    Eure Meinung hierzu würde mich sehr interessieren .

    Weiterhin bin ich zu 100 % sicher das die Wohnung nicht von den Söhnen die gerade mal 18 Jahre alt sind , bezogen wird, sondern die VM dies nur vorschiebt um Ihren Lebenspartner
    unterzubringen. Dieser ist nämlich extra nach Bayern gezogen. Oder sie will von den explosionsartigen Mietsteigerungen partizipieren. Streitigkeiten zur Miete gingen der Eigenbedarfskündigung zeitnah voraus.

    Soviel ich , dass was ich gelesen habe , richtig verstanden habe , müsste ich gar nichts tun . Unwirksam ist ja unwirksam. Aber ich bin sicher das sie vorher egal wie versuchen würde heraus-

    zu bekommen, ob ich wirklich ausziehe. Um die Zeit für mich so lange wie möglich auszunutzen dürfte ich ihr ja nichts sagen, dass sie unwirksam gekündigt hat, oder ?

    Mich gar nicht zu der Kündigung zu äußern erscheint mir auch etwas schwierig. Daher habe ich mich schon mal auf die Suche gemacht und will dann Sie wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
    schadensersatzpflichtig machen, wenn ich eine neue Wohnung finde.

    Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann. Sollte ich in meine Kündigung einfügen, dass ich ausschließlich wegen dem gewünschten Eigenbedarf kündige, diesen jedoch bezweifle und annehme das ihr Lebenspartner einziehen will bzw. Sie einen neuen besser zahlenden Mieter

    sicherlich finden , suchen wird....so oder so ähnlich.

    Für denn Fall das genau das von mir angenommene eintrifft , wäre ich damit dann abgesicherter ? Beweistechnisch meine ich ?


    Wenn ich vor Ablauf meiner Kündigungsfrist kündige kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas
    bzw. ist es überhaupt erfolgsversprechend hier zu klagen? Sie hat sich in den letzten Jahren ständig grenzüberschreitend verhalten. Hat Aussagen bestritten, falsche Nebenkostenabrechnungen
    erstellt, den neuen und anderen Mietparteien Dinge zugestanden, die sie mir vorenthalten hat und zudem nun nachdem sie nicht bekommen hat was sie wollte , diese Geschichte mit der Eigenbedarfskündigung.

    Danke für Eure Meinung schon mal im Voraus und einen schönen Abend noch .


    VG
    Roland

  • Nach meiner Recherche im Internet reicht das alleine nicht aus , weil mangelhaft begründet , daher glaube ich, ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.

    Na ja, eine Eigenbedarfskündigung wegen den Kindern ist eigentlich doch der Klassiker. Natürlich kann formal was an der Kündigung falsch sein, aber eine Kündigung kann man auch ändern.

    Um die Zeit für mich so lange wie möglich auszunutzen dürfte ich ihr ja nichts sagen, dass sie unwirksam gekündigt hat, oder ?

    Generell muß man die Gegenseite natürlich nicht auf Fehler hinweisen.

    Daher habe ich mich schon mal auf die Suche gemacht und will dann Sie wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
    schadensersatzpflichtig machen, wenn ich eine neue Wohnung finde.

    Wenn du da nachweisen kannst. Dann musst du aber eine ganze Menge Zeit und detektive Fähgkeiten mitbingen. Und ob sich das wenigstens finanziell lohnt ist auch noch sehr die Frage.

    Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann.

    Wie jetzt? Ich dachte du willst nicht ausziehen? Warum willst du dann kündigen?

    Wenn ich vor Ablauf meiner Kündigungsfrist kündige kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas

    Was wilst du beweisen? Wenn du kündigst, dann kündigst du eben. So etwas wie Kündigung unter Vorbehalt wegen einer evtl. drohnden Eigenbedarfsklage gibt es nicht, soweit ich weiß.

    Hat Aussagen bestritten

    Ganz simple Lösung, Aussagen einfach schrifltich geben lassen.

    falsche Nebenkostenabrechnungen
    erstellt

    was laut Aussagen des Mieterbundes wohl eher die Regel als die Ausnahme ist. Ob das aber an grundsätzlich verbrecherischen Vermietern liegt, wage ich mal zu bezweifelen.

    den neuen und anderen Mietparteien Dinge zugestanden, die sie mir vorenthalten hat

    Andere Mietparteien, anderer Mietvertrag. Keiner ist verpflichtet alle Mietparteien gleich zu behandeln, was faktisch übrigens auch kaum funktionieren dürfte.

    diese Geschichte mit der Eigenbedarfskündigung.

    Nun ja, das ist meiner Meinung keine Grenzüberschreitung, sondern anwendung der Rechtslage.

  • Die Begründung dürften unzureichend sein in meinen Augen, aber wie du schon sagtest, ein Richter könnte es auch mal anders sehen. Aber allgemein werden daran ja Recht hohe Anforderungen gestellt, zumindest müsste man mitteilen, warum die Söhne jetzt die Wohnung bräuchten. Jedoch reicht da auch schon die Begründung aus, dass diese ein eigenständigen Leben führen wollen.

    Eine Täuschung über den Eigenbedarf ist von dir voll nachzuweisen, das gelingt in der Regel nicht vor dem Auszug. Man müsste vorher bereits darlegen, dass diese nicht einziehen wollten, dass zu beweisen ohne Zeugen oder ähnliches ist zum scheitern verurteilt. Deine Vermutung mit dem Lebensgefährten ist genau das, eine bloße Vermutung.

    Ein Schadensersatzanspruch bei bloßer unzureichender Begründung kommt nicht in Betracht. Bei einer arglistigen Täuschung dann ja, hier könnte man auch fristlos kündigen. Das muss aber zeitnah passieren, sonst kann man an der Kausalität des Auszuges und der Täuschung zweifeln. Aber auch da trägst du wieder die volle Beweislast.

    Wenn ich vor Ablauf meiner Kündigungsfrist kündige kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter.

    Das wäre etwas besser für dich. Ein Wegfall des Eigenbedarfes muss vom Vermieter ausführlich begründet werden, hier werden sehr hohe Anforderungen gestellt.

    Zusammenfassend würde ich behaupten, einen Schadensersatzanspruch vor deinem Abzug wird nicht geltend gemacht werden können. Wenn du dann irgendwann später kündigst nachdem die Eigenbedarfskündigung bereits fristgemäß abgelaufen ist, wird es auch sehr schwierig, wegen fehlender Kausalität und der Vermieter kann dann auch sagen "Der Mieter ist nicht ausgezogen, aufgrund unsere fehlerhaften Begründung haben wir eine andere Lösung gesucht." Nur wenn du aufgrund der Kündigung ausziehst und dann die Söhne nicht einziehen bestehen Chancen auf Schadensersatz.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo zusammen,

    Danke zunächst für Eure Statements. War ein paar Tage weg, weshalb ich erst jetzt antworten kann.


    AJ1900

    ich habe sehr oft gelesen, dass der Eigenbedarf erklärt werden muss und Eigenbedarf weil die Söhne einziehen wollen , ist für mein Verständnis nicht ausreichend. Das Sie eine neue Kündigung schicken kann, weil Sie diesen Fehler bemerkt , weiss ich . Aber ab da zählt ja auch die Kündigungszeit neu. Oder irre ich !

    AJ1900
    Ja ich will ausziehen und wenn ich was finde , bin ich natürlich weg. Aber was ist wenn nicht ? Ich würde mich zumindest gerne ein wenig in sicheren
    Hafen bewegen , wenn ich ansatzweise wüßte ob eine Unwirksamkeit der Kündigung gegeben wäre. Denn dann wüßte ich , dass ich noch ein wenig Zeit habe
    und evtl. wegen Unwirksamkeit noch mehr Zeit dazu käme. Du verstehst ?

    Was wilst du beweisen? Wenn du kündigst, dann kündigst du eben. So etwas wie Kündigung unter Vorbehalt wegen einer evtl. drohnden Eigenbedarfsklage gibt es nicht, soweit ich weiß.

    Ich habe im Netz gelesen, dass man , wenn man selber kündigt im Kündigungsschreiben erwähnen soll, dass man ausschließlich wegen der Eigenbedarfskündigung kündigt. Denn wohl nur in diesem Fall , wäre ein späterer nachgewiesener vorgetäuschter Eigenbedarf , angehbar.

    Hab ich das ggf. falsch verstanden , oder weiss jemand von Euch mehr ?


    darkshadow

    ja , ich sehe es auch als unzureichend an, aber weiss ich wie ein Richter es sieht? Für mich war die Aussage, dass es ausführlich begründet werden muss,

    damit sich der Mieter in die Sachlage versetzen kann, ein klarer Hinweis auf einen formalen Fehler der Kündigung.

    Wird in einer evtl. Gerichtsverhandlung nicht die gesamte Sachlage angeschaut? Falsche NBK und Mieterhöhung danach Eigenbedarfskündigung. Ist nicht schon die zeitliche Abfolge ein Indiz dafür das man sich eines zwischenzeitlich unliebsam gewordenen Mieters entledigen möchte ?


    Wie ist es überhaupt bei Unwirksamkeit? Ich lehne mich zurück, Sie denkt ich ziehe aus, was ich nicht tue, dann schickt Sie eine neue wirksame Kündigung kann Sie gleich eine Räumungsklage erheben?

    Was ist hier überhaupt an Zeit üblich....reden wir von 1 Monat ....oder Monaten. Wenn Räumungsklage scheitert muss ich eine neue Kündigung erhalten ?

    Wenn sie nicht scheitert welche Zeiträume werden eingeräumt , bis ich dann raus müsste . Von welcher Kostenhöhe ist denn hier überhaupt auszugehen ?


    Das wäre etwas besser für dich. Ein Wegfall des Eigenbedarfes muss vom Vermieter ausführlich begründet werden, hier werden sehr hohe Anforderungen gestellt.

    Und ich bin mir bewusst das ich die Beweislast habe. Aber was meinst Du mit ausführlich begründet werden?

    Wenn Sie behauptet , der eine Sohn hat jemand kennengelernt und will zu der Freundin ziehen und für den anderen ist es einfach zu groß , reicht es doch ,

    oder ?


    Danke an Euch für Eure Meinung

    VG

    Roland007

  • Wird in einer evtl. Gerichtsverhandlung nicht die gesamte Sachlage angeschaut? Falsche NBK und Mieterhöhung danach Eigenbedarfskündigung. Ist nicht schon die zeitliche Abfolge ein Indiz dafür das man sich eines zwischenzeitlich unliebsam gewordenen Mieters entledigen möchte ?

    Es ist bloß ein Indiz, kein Beweis.

    Wie ist es überhaupt bei Unwirksamkeit? Ich lehne mich zurück, Sie denkt ich ziehe aus, was ich nicht tue, dann schickt Sie eine neue wirksame Kündigung kann Sie gleich eine Räumungsklage erheben?

    Sie muss zunächst wirksam kündigen oder es wird bei der Klage ein Vergleich geschlossen, sonst sollte die Klage abgewiesen werden ohne wirksame Kündigung,

    Von welcher Kostenhöhe ist denn hier überhaupt auszugehen ?

    Es gibt eine Vielzahl von Prozesskostenrechner.

    Wenn Sie behauptet , der eine Sohn hat jemand kennengelernt und will zu der Freundin ziehen und für den anderen ist es einfach zu groß , reicht es doch ,

    oder ?

    Beweisfragen können nicht einfach in einem Forum beantwortet werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • ich habe sehr oft gelesen, dass der Eigenbedarf erklärt werden muss und Eigenbedarf weil die Söhne einziehen wollen , ist für mein Verständnis nicht ausreichend. Das Sie eine neue Kündigung schicken kann, weil Sie diesen Fehler bemerkt , weiss ich . Aber ab da zählt ja auch die Kündigungszeit neu. Oder irre ich !

    Im Prinzip ja, nur wenn es zu einer ernsthaften juritischen Auseinandersetzung kommt, wird das eh ein Rechtsanwalt erledigen, der natürlich sicher erst mal wirksam kündigen wird. Das die Söhne einen eigenen Hausstand bilden wollen dürft da schon ausreichen.

    Ja ich will ausziehen und wenn ich was finde , bin ich natürlich weg. Aber was ist wenn nicht ? Ich würde mich zumindest gerne ein wenig in sicheren
    Hafen bewegen , wenn ich ansatzweise wüßte ob eine Unwirksamkeit der Kündigung gegeben wäre. Denn dann wüßte ich , dass ich noch ein wenig Zeit habe
    und evtl. wegen Unwirksamkeit noch mehr Zeit dazu käme. Du verstehst ?

    Diese Frage beantwortet dir sicher gerne ein Fachanwalt. Übrigens ebenso ohne Gewährleistung, aber sicher mit Rechnung.

    Ich habe im Netz gelesen, dass man , wenn man selber kündigt im Kündigungsschreiben erwähnen soll, dass man ausschließlich wegen der Eigenbedarfskündigung kündigt. Denn wohl nur in diesem Fall , wäre ein späterer nachgewiesener vorgetäuschter Eigenbedarf , angehbar.


    Hab ich das ggf. falsch verstanden , oder weiss jemand von Euch mehr ?

    Sorry, aber das halte ich für mumpitz. Wenn ein Eigenbedarf vorgetäuscht ist, dann ist er eben vorgetäuscht. Und wenn du kündigst kündigst du eben. Es gibt für dich auch gar keinen Grund zur Kündigung, nur weil irgendwann mal Eigenbedarf im raum stehen sollte.

    Entweder ist die Kündigung rechtens, dann gibt es ja Kündigungsfristen, oder nicht, dann musst du eben auch nicht ausziehen.

    Auf Verdacht im vorhinein selber kündigen erscheint mir jedenfalls irgendwie kaum zielführend.

    Von welcher Kostenhöhe ist denn hier überhaupt auszugehen ?

    Schwer zu sagen. Hängt ja auch immer vom Ergebniss einer evtl. Gerichtsverahndlung ab. Im besten Falle nichts oder einige hundert im schlechtesten Fall einige tausend Euro, würde ich schätzen.

  • mit der Begründung Eigenbedarf und meine Söhne möchten einziehen

    Du hast recht, dass die Umstände näher begründet werden müssen. Aber die Anforderung dafür ist nicht allzu hoch. Einen eigenen Hausstand gründen zu wollen ist nachvollziehbar. Ungewöhnlich dafür aber durchaus, dass die Söhne gemeinsam in eine Wohnung ziehen wollen. Was hierfür deren Vorteil ist, sollte erklärt werden. Es kommt nicht allein drauf an, was in der Kündigung steht. Es kann auch mit einbezogen werden, was du über die Familie bereits weißt. Ich kann daher nicht beantworten, ob die Kündigung wirksam ist.

    das die Wohnung nicht von den Söhnen die gerade mal 18 Jahre alt sind , bezogen wird, sondern die VM dies nur vorschiebt um Ihren Lebenspartner unterzubringen

    Dein "Gefühl" hierfür reicht nicht aus. Du musst schon ein paar objektive Fakten liefern können, um die Behauptung zu belegen.

    Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann. Sollte ich in meine Kündigung einfügen, dass ich ausschließlich wegen dem gewünschten Eigenbedarf kündige,

    Da hast du etwas falsch verstanden. Ein Vermieter hat je nach Mietdauer längere Kündigungsfristen, nehmen wir an 6 Monate. Nun hat der Mieter aber schnell was Neues gefunden, dann will er nicht die 6 Monate warten, sondern nur 3. In dem Fall kündigt er, um den Vertrag früher zu beenden. Oder man beendet den Vertrag einvernehmlich.

    Wenn deine Vermieterin als mit 3 Monaten gekündigt hat, dann macht deine eigene Kündigung zusätzlich keinen Sinn. Die Kündigigungsfrist deiner Kündigung würde ja erst nach Vertragsende liegen.

    kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas

    Indem du später nach deinem Auszug nochmal zu der Wohnung gehst und aufgrund des Namens nachschaust, ob tatsächlich die Söhne eingezogen sind.

    Es kann möglich sein, dass der Kündigungsgrund während der Kündigungsfrist entfällt. Aber das muss die Vermieterin dann mitteilen. Versäumt sie das, wird die Künidgung nachträchlich rechtsmißbräuchlich.

    Ja ich will ausziehen und wenn ich was finde , bin ich natürlich weg

    Ja dann mach das doch einfach, wo ist das Problem. Um darzulegen, dass die Kündigung rechtsmißbräuchlich war, musst du wie oben schon gesagt Fakten vorlegen. Und die zu haben ist nicht immer so einfach. Versteife dich nicht auf dein Gefühl, dass es so ist, das reicht nicht.

    Wird in einer evtl. Gerichtsverhandlung nicht die gesamte Sachlage angeschaut? Falsche NBK und Mieterhöhung danach Eigenbedarfskündigung

    Nein, das alles interessiert nicht. Das Gericht schaut einzig und allein darauf, ob die Kündigung formell rechtswirksam ist. Trotz anderer Probleme mit dem Mietverhältnis kann der Grund der Kündigung der Wahrheit entsprechen. Es kann tatsächlich die Absicht gegeben haben zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses, dass die Söhne einziehen sollen. Wenn du dann Gegenteiliges behauptest, müsstest du das glaubhaft belegen.