Schwangerschaft verschwiegen bei Mietvertrag

  • Guten Tag zusammen.

    Ich bin im 6. Monat schwanger und suche schon seit 3 Jahren eine vernünftige Wohnung. Nun habe ich letzte Woche ganz spontan am spaeten Abend einen Anruf bekommen und eine 3 Zimmerwohnung Zusage erhalten. Ich habe eine 18 Monate alte Tochter und bin verheiratet. Als wir zur Besichtigung waren habe ich nichts über meine Ss gesagt, garnicht absichtlich aber ich hab garnicht damit gerechnet. Bei der Mietauskunft (einziehende Personen) habe ich nur meine Tochter und Ehemann erwaehnt. Beim Unterschreiben des Mietvertrags wurde ich gefragt ob ich nach der Elternzeit arbeiten werde, was ich mit ja beantwortet habe, was auch stimmt jedoch in Teilzeit. Der Vermieter hat meinen Bauch klar gesehen aber nichts gesagt ausser Anspielungen dass es in dem Mehrfamilienhaus Viele Kinder und schwangere Damen gibt. Jetzt meine Frage, bin ich verpflichtet über meine Schwangerschaft zu berichten oder die Geburt? Nebenkosten werden nicht nach Personen abgerechnet sondern qm. Die Schlüsselübergabe ist nach 2 Wochen und der Einzug in 4 Wochen. Nach 2 Monaten schon die Geburt. Ein Kinderzimmer gibt es ja und die ersten 2 Jahre schläft das Baby bei mir im Schlafzimmer und spaeter teilen die kleinen sich ihr Kinderzimmer. Wie würdet ihr handeln? Muss ich das bei der Schlüsselübergabe sagen?

    Schönen Abend

  • Jetzt meine Frage, bin ich verpflichtet über meine Schwangerschaft zu berichten oder die Geburt?

    Über deiner Schwangerschaft muss du nichts berichten, auch dahingehende Klauseln im Mietvertrag wären alle unwirksam. Wahrscheinlich darf man wie beim Arbeitsverhältnis auf die konkrete Nachfrage einer Schwangerschaft lügen.

    Es kann Sinn machen den Vermieter nach der Geburt zu informieren, wenn pro Kopf abgerechnet wird, was bei euch nicht der Fall ist.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    ich würde die Situation in diesem Fall auch mit einem Bewerbungsgespräch beim Arbeitgeber gleichsetzen. Daher sollte auch bei der Wohnungsbesichtigung gelten: Fragen über Schwangerschaft müssen nicht beantworten werden.

  • Jetzt meine Frage, bin ich verpflichtet über meine Schwangerschaft zu berichten oder die Geburt?

    Nein! Wäre ja noch schöner.

    In einem Vermieterforum bemängelte doch ein Vermieter ernsthaft die Frechheit seiner Mieter, ohne ihn zu verständigen ein Kind gezeugt zu haben.

    Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.

  • Hallo!

    Ergänzend zu bisherigen Informationen:

    Die Grenzen bei der Mieterselbstauskunft setzt der Datenschutz hingegen schnell bei Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Betroffenen. Unzulässig sind dabei regelmäßig Fragen zu folgenden Daten:

    • Familienstand
    • Schwangerschaft
    • Religionszugehörigkeit
    • ethnische Herkunft
    • Staatsangehörigkeit (Fragen nur im Einzelfall zulässig)
    • Sexualität
    • politische Orientierung
    • Gesundheitsdaten
    • Vorstrafen
    • Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei oder einem Mieterverein
    • Hobbies (z. B.Spielen von Musikinstrumenten)
    • Raucher (ja/nein?)

    Rot markiert von mir!

    Gruß



  • Danke für diese Auflistung. Auch wenn es jetzt Offtopic ist:

    Der Punkt "Musikinstrumente" überrascht mich jetzt. Soweit ich mich erinnere, haben meine letzten beiden Vermieter danach gefragt. Hatte mir allerdings nicht dabei gedacht und wahrheitsgemäß mit "nein" geantwortet.