Kündigung - Umzug - 3 Monatsfrist umgehen

  • Guten Tag zusammen,

    Ich stecken in einer blöden Situation und möchte euch um Rat bitten. Ich wohne mit Kleinkind und Ehemann in einer 3 Zimmerwohnung der Baugenossenschaft. Seit Jahren suche ich eine neue Wohnung da wir Nachwuchs erwarte und die Wohnung keine Heizung im Kinderzimmer und Schlafzimmer hat (nur Gasöfen im Flur und Wohnzimmer). Jetzt habe ich spontan eine Wohnung bekommen und kann nach 1 Monat einziehen. Die zustaendige Dame hat mir eine Kündigungsbestaetigung nach den 3 Monaten zugeschickt. İm dieser steht auch dass ich vorzeitig ausziehen darf wenn ich Nachmieter finde. Diese habe ich weitergeleitet. Nun waren die Leute von der Genossenschaft da und meinten dass eine Renovierung stattfindet (Heizung, Fenster, Badezimmer) also die Wohnung wird zu einer 2 Zimmerwohnung umrenoviert. Davon wusste ich nichts und die Nachmieter haben sich für eine 3 Zimmerwohnung gemeldet. Es würde problemlos Verlauf en, da sie mit den Renovierungen anfangen möchten also fragte ich ob sie mir denn nicht entgegen kommen können und mich eher aus der Wohnung lassen da ich mir Doppelmieten nicht leisten kann und dazu die Mietkaution. Zu einem Verlust wird der Vermieter ja nicht kommen und Nachmieter wurden gestellt. Jetzt hiess es ich sollte die 3 Monate weiterzahlen obwohl ich schon in der anderen Wohnung angemeldet werde. Und die Sanierungen beginnen sie nach meinem Einzug. Es gibt mehrere Wohnungen die saniert werden müssen deswegen verstehe ich nicht warum es unmöglich ist dass man mich einfach raus laesst vorallem ich im 7. Monat schwanger bin und der Umzug sehr schwierig wird da es zum ET andockt. Meint ihr ich sollte mal beim Vorstand/Geschaeftsführer anrufen und die Situation schildern? Mir ist klar dass ich mich an die Frist halen musste aber ich habe der Vermieterin die Sache erklaert und sie war mit Nachmietern ein verstanden. Jetzt ist das einzige Argument dass sie Viele Kosten haben werden wegen der Renovierung aber das ist ja nicht meine Schuld.

    Danke für Antworten

  • Du hast keinen Anspruch auf einen Nachmieter, mündliche Absprachen sind leider auch nicht verlässlich. Zwar kann man dann darüber streiten, ob es eine feste Zusage war und die nicht Annahme dann einen Schadensersatzanspruch auslöst, aber das ist alles andere als sicher und würde nur zusätzlichen Stress bedeuten.

    Wenn du aber früher ausziehst und die dann sofort mit den Renovierungen in der Wohnung anfangen, kannst du ein Teil bzw. die ganze Miete einbehalten, da der Vermieter die Wohnung selbst nutzt und damit einen Vorteil hat im Sinne von § 537 I S.1 BGB.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!