Reinigungspauschale bei möbilierter Wohnung

  • Liebes Forum,

    Ich bewohne derzeit eine 40qm möbilierte Wohnung, die von einer Agentur vermietet wird. Eigentümer ist nicht die Agentur.

    Da ich nach drei Monaten jetzt ausziehen werde, stellt sich mir folgende Frage bzw. Problem:

    Im Vertrag gibt es eine Reinigungsklausel. Laut dieser soll ich die Wohnung besenrein übergeben und 125€ (zzgl Mwst) für eine Reinigungsfirma berappen. Es werden pauschal 5 Stunden Reinigungsaufwand veranschlagt.

    Ich finde das sehr heftig und stelle diese Klausel in Frage. Ist dies rechtens? Ich finde diese Klausel, gelinde gesagt, Wucher.


    Danke und liebe Grüße.

  • Nach meiner Kenntnis hat ein Mieter das Recht bei Auszug die Wohnung selbst so gründlich zu reinigen, dass eine Reinigungsfirma nicht notwendig ist.

  • Auch ich habe starke Zweifel an der Wirksamkeit dieser Klausel.


    Klauseln die vorsehen Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen ohne die Möglichkeit der Selbstvornahme sind unwirksam. Das sollte hier nicht wirklich zu einer anderen Wertung kommen. Auch wenn es möglich sein sollte jemand zu verpflichten, die Wohnung in einen sauberen Zustand (also mehr als nur besenrein) zu verlassen, so muss man doch die Möglichkeit geben, das selbst vorzunehmen.


    Weiterhin fehlt hier auch eine Bedarfsklausel, selbst wenn man nur 3 Tage da gewohnt hat, würden die Kosten anfallen, obwohl der Aufwand dann viel geringer wäre.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Die Agentur hat mir unterbreitet, dass die Reinigungskosten von der Mietkaution abgezogen werden. Kann ich dem widersprechen?

  • Die Agentur hat mir unterbreitet, dass die Reinigungskosten von der Mietkaution abgezogen werden. Kann ich dem widersprechen?

    Widerspruch hat für Dich in diesem Fall keinen Nachteil, kann evtl. für Dich von Vorteil sein.

    Gleichzeitig würde ich die Putzarbeiten-Selbstvornahme anbieten.

  • Ich habe dem Abzug von der Kaution per Email widersprochen.


    Die Agentur lässt sich jedoch nicht auf eine selbstvorgenommene Reinigung ein, dies hatte ich schon vor Einzug thematisiert. Gibt es zu dieser Thematik eine Rechtslage oder Rechtsprechungen?

  • Ich habe dem Abzug von der Kaution per Email widersprochen.

    Das war ja zu erwarten. Für die Agentur ist es natürlich sehr viel einfacher, das Geld von der Kaution abzuziehen, weil dann müsstest du rechtliche Schritte wie das Mahnverfahren oder gleich ein gerichtliches Verfahren einleiten.

    Gibt es zu dieser Thematik eine Rechtslage oder Rechtsprechungen?

    Das meiste bezieht sich nur auf Schönheitsreparaturen, wie Streichen und renovieren. Sollte aber auch hier anwendbar sein.

    Unwirksamkeit einer Fachhandwerksklausel


    Vorsorglich noch der Hinweis, dass das nur gilt. wenn es sich auch um eine AGB handelt, davon bin ich ausgegangen, weil du selbst von Klausel gesprochen hast.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Das war ja zu erwarten. Für die Agentur ist es natürlich sehr viel einfacher, das Geld von der Kaution abzuziehen, weil dann müsstest du rechtliche Schritte wie das Mahnverfahren oder gleich ein gerichtliches Verfahren einleiten.

    Das meiste bezieht sich nur auf Schönheitsreparaturen, wie Streichen und renovieren. Sollte aber auch hier anwendbar sein.

    Unwirksamkeit einer Fachhandwerksklausel


    Vorsorglich noch der Hinweis, dass das nur gilt. wenn es sich auch um eine AGB handelt, davon bin ich ausgegangen, weil du selbst von Klausel gesprochen hast.

    Dieser Punkt steht im Mietvertrag unter "§12: Rückgabe der Mietsache".

  • Die Klausel ist ein Verstoß gegen §307 BGB und damit rechtsunwirksam, sofern der Mieter unangemessen benachteiligt wird, indem er nicht die Möglichkeit hat, die Arbeit selbst duchzuführen oder eine günstigere Firma auszuwählen.

  • Nicht der Klausel wiedersprechen, sondern dem Abzug von der Kaution widersprechen mit der Begründung, dass die Klausel unwirksam ist. So herum.


    Allerdings ist zu erwarten, dass das die Gegenseite nicht ohne Weiteres akzeptieren wird und es zu weiterer Diskussion kommt. Doch man muss erst mal abwarten was als Antwort kommt und dann entsprechend darauf reagieren.

  • Dem Abzug von der Kaution habe ich widersprochen. Als Antwort kam die Mail seitens der Agentur an den Eigentümer der Wohnung mit der Aufforderung mir die Kaution erst nach beglichener Reinigungsrechnung zu erstatten. Also erst wenn ich die Reinigung erstattet habe, würde mir die Kaution überwiesen werden.

  • Also erst wenn ich die Reinigung erstattet habe, würde mir die Kaution überwiesen werden.

    Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Du hast doch sicher mehr als € 125,00 an Kaution hinterlegt. Wenn der Vermieter sich im Recht wiegt, kann er doch die Putzkosten von der Kaution abziehen und den Rest an Dich überweisen.

    Ich habe das ungute Gefühl, dass Du mit der Überweisung dieser Kosten auch Dein Einverständnis für diese Putzkosten geben sollst und damit wäre die Sache für den Vermieter/Agentur erledigt.

    Ich hoffe, ich irre mich.

  • Für den TS macht es leider keinen Unterschied. Ob er die Kosten nun zahlt oder von der Kaution abgezogen wird, er müsste gegen die Agentur klagen, wenn er Geld sehen möchte. Die Agentur versucht nur noch mehr Druck aufzubauen, indem die die gesamte Kaution zurückhalten, was wiederum ebenfalls rechtswidrig ist. Ausgenommen es gibt andere Ansprüche oder es ist eine Rückzahlung bei den Nebenkostenabrechnung zu erwarten.


    Sobald du ausgezogen bist musst du eine Frist setzen zur Rückzahlung der Kaution, in der kannst du nochmal auf die Unwirksamkeit dieser Reinigungsklausel hinweisen. Sollte die Frist verstreichen einen Anwalt beauftragen. Bei 470€ Prozesskosten bei 125€ zzgl Mehrwertsteuer ein doch nicht unbeachtliches Prozessrisiko, falls du doch unterliegen solltest.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Die Agentur hat nun den Ball weitergegeben an den Vermieter.

    Dieser sieht von der Reinigungspauschale ab und möchte nachdem ich ausgezogen bin eine Reinigungsfirma beauftragen und mir die Kosten in Rechnung stellen. Bei erfolgter Zahlung erhalte ich dann meine Kaution zurück. Gut finde ich das nicht.

    Eigentlich möchte ich mich um die Reinigung selbst kümmern und auch meine Kaution nach der Wohnungsübergabe erhalten und nicht erst nach erbrachter Reinigungskostenübernahme meinerseits.

  • eine Reinigungsfirma beauftragen und mir die Kosten in Rechnung stellen

    Du hast bereits mehrere Antworten bekommen, die einheitlich bestätigen, dass die Klausel unwirksam ist, du dich weigern kannst diese zu zahlen. Schlimmstenfalls musst du gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um den Teil des Geldes zu bekommen, der von der Kaution abgezogen wurde.


    Bitte frag hier nach, wenn du noch etwas nicht verstanden hast. Wir erklären es gern nochmal. Aber die die Erläuterungen eigentlich klar waren, weiß ich jetzt nicht, wo ich ansetzen soll.

  • Die Agentur besteht nicht mehr auf die Reinigungspauschale, sondern lediglich noch auf eine professionelle Reinigung. Kann darauf bestanden werden, dass die Wohnung blitzeblank übergeben wird?

    Natürlich würde eine Reinigungsfirma auf einem höheren Niveau putzen als ich (z.B. Fenster) Muss ich also folglich die Reinigungskosten übernehmen?

  • Die Agentur besteht nicht mehr auf die Reinigungspauschale, sondern lediglich noch auf eine professionelle Reinigung. Kann darauf bestanden werden, dass die Wohnung blitzeblank übergeben wird?

    Es gibt keine geltungserhaltende Reduktion von unwirksamen AGB. Wenn die Klausel unwirksam ist, dann kann man nicht einfach sagen, dann entschärfen wir die.


    In meinen Augen muss man die Wohnung nur besenrein übergeben.


    Aber wir sind hier keine Rechtsberatung und keine Anwälte. Jeder Einzelfall ist anders, so dass man sich nur durch eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt wirklich sicher sein kann. Wir geben nur unsere Meinung wieder, die nicht korrekt sein muss.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Kann darauf bestanden werden, dass die Wohnung blitzeblank übergeben wird?

    Das hätte unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden können, wenn es so im Vertrag stehen würde. Das steht aber faktisch nicht im Vertrag. Sondern es steht drin, dass man in jedem Fall Geld von dir will. Das ist der eigentliche Fehler. Es geht überhaupt nicht um Abrechnung mit Pauschale oder auf Rechnung, sondern der wesentliche Punkt ist, dass die Klausel dir nicht die Möglichkeit gibt, die Arbeit auch selbst durchzuführen.

  • Wortlaut des Vertrages: "Am Ende der Mietzeit ist die Wohnung besenrein zu übergeben. Es werden dem Mieter 125 € zzgl. der gesetzlichen Mwst (für 5 Stunden Reinigungszeit) seitens des Reinigungsunternehmens in Rechnung gestellt.