Erstbezug einer Wohnung

  • Guten Tag,

    ich kann eine Wohnung beziehen die sich derzeit noch im Bau befindet. Der Vermieter möchte die Wohnung ohne Bodenbeläge vermieten - d.h. ich müsste zunächst Fliesen in BAd und Küche verlegen und Boden (Laminat) in allen anderen Räumen. An den Kosten möchte sich der Vermieter nicht beteiligen; auch eine Kompensation über geringere Miete für eine definierte Zeit leht er ab.

    Mir ist klar, dass ich natürlich nicht auf das Angebot eingehen muss; aber wie verhält es sich rechtlich? Gibt es einen "Mindestzustand" einer zu vermietenden Wohnung ?

    Vielen Dank für Antworten

  • Mir ist klar, dass ich natürlich nicht auf das Angebot eingehen muss; aber wie verhält es sich rechtlich? Gibt es einen "Mindestzustand" einer zu vermietenden Wohnung ?

    I.d.R. heißt es doch:" Die Wohnung nach Auszug in vertragsmäßigen Zustand zu übergeben," was heißen würde, ohne Bodenbeläge. Es sei denn, der VM würde Dir die Bodenbeläge kostenpflichtig abnehmen. Frage den VM doch, wie er sich diese Sache nach Auszug vorstellt.

    Nebenbei; zu dieser Bedingung würde ich als Mieter die Wohnung nicht nehmen.

  • Frage den VM doch, wie er sich diese Sache nach Auszug vorstellt.

    Nebenbei; zu dieser Bedingung würde ich als Mieter die Wohnung nicht nehmen.

    Nun, das werde ich auch tun; was bleibt auch übrig...

    Die Wohnung nicht zu nehmen ist natütlich eine denkbare Alternative. Allerdings sieht es hier in meiner kleinen ostwestfälischen Stadt sehr sehr schlecht mit Wohnraum aus. Ich habe glücklicherweise einen Job mit einem ausreichendem Gehalt - aber auch mit den Voruassetzungen ist es fast schon pures Glück eine einigermaßen annehmbare Wohnung zu finden.

    Danke für die Hinweise, ich versuche mal den Vermieter zu irgend einer Form der Kompensation zu bewegen.

  • Gibt es einen "Mindestzustand" einer zu vermietenden Wohnung ?

    Ja, aber dazu gehören weder Bodenbeläge noch Fliesen.

    In Anbetracht der Tatsache, dass dich diese Maßnahme ganz schnell mal > 5.000 EUR kosten kann, würde ich davon Abstand nehmen.

    Ich habe letztens beruflich ein 5m² Bad fliesen lassen. Der Spaß hat mich über 3.000 EUR gekostet.

    I.d.R. heißt es doch:" Die Wohnung nach Auszug in vertragsmäßigen Zustand zu übergeben," was heißen würde, ohne Bodenbeläge. Es sei denn, der VM würde Dir die Bodenbeläge kostenpflichtig abnehmen.

    Bei letzterem gebe ich Dir recht, bei ersterem nicht zwingend.

    im Sinne des § 94 BGB werden Fliesen und Bodenbelag (sofern verklebt) zu einem wesentlichen Bestandteil des Gebäudes.

    Nach § 539 BGB wäre bei einem Auszug nur ein Ersatz der Aufwendungen denkbar. Da wird dann aber vermutlich nur von einem Zeitwert sprechen, dürfte das die Anschaffungskosten nicht mal ansatzweise decken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!