Recht auf langfristige Lösungen durch Handwerker

  • Hallo zusammen,

    bei allen Problemen in der Wohnung möchte mein Vermieter lieber selbst Hand anlegen statt Handwerker und Profis zu kontaktieren. Er möchte sparen, glaube ich. Er ist kein gelernter Handwerker und ist bei vielen Problemen eher ratlos. So wollte er unseren Abfluss selbst reparieren und sich letzten Sommer selbst um ein Wespennest kümmern, statt professionelle Hilfe zu suchen.

    Ich habe das Gefühl, dass die Probleme nur oberflächlich oder gar nicht behoben werden. Was kann ich tun, damit mein Vermieter endlich richtige Handwerker einstellt? Kann ich mich dagegen wehren, dass er die laienhaften Reparaturen ausführt?:rolleyes:

  • Der Mieter hat allerdings das Recht die Reparaturen/Arbeiten fachgerecht behoben zu sehen. Wer sagt, dass der Vermieter das nicht kann.

    Nur, sollte der Vermieter nicht auch der Eigentümer der Wohnung sein, hätte er evtl. Probleme mit dem Eigentümer, sofern die Arbeiten nicht fachmännisch erbracht worden wären. So meine Kenntnis.

  • Habe mal aufgeräumt ;)

    Der Mieter hat allerdings das Recht die Reparaturen/Arbeiten fachgerecht behoben zu sehen.

    Strenggenommen hat der Mieter nur das Recht auf eine Wohnung ohne Mängel. Wenn ein ein Mangel nicht fachgerecht behoben ist, dann liegt ja noch immer ein Mangel unter Umständen vor. Wenn eine Lampe erst nicht ging und nach der Reparatur immer flackert, ist der Mangel ja noch vorhanden.

    Jedoch hat der Mieter keinen Anspruch darauf, das eine bestimmte Firma die Mangelbehebung durchführt.

    Natürlich gibt es Umstände, wo gerade in sensiblen Bereichen hohe Anforderungen sind, wo man bereits von einen Mangel (Gefährdung dann etwa) ausgehen kann, wenn bestimmte Arbeiten von Laien durchgeführt werden. Etwa elektrische Leitungen von keinem Elektriker, besonderes aggressiver Schimmel, von keinen Profi etc. Aber das ist wie so oft immer vom Einzelfall abhängig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Jedoch hat der Mieter keinen Anspruch darauf, das eine bestimmte Firma die Mangelbehebung durchführt.

    Das ist richtig...

    Natürlich gibt es Umstände, wo gerade in sensiblen Bereichen hohe Anforderungen sind, wo man bereits von einen Mangel (Gefährdung dann etwa) ausgehen kann, wenn bestimmte Arbeiten von Laien durchgeführt werden. Etwa elektrische Leitungen von keinem Elektriker, besonderes aggressiver Schimmel, von keinen Profi etc.

    ..und das von mir gemeint. Erst kürzlich habe ich einen Beitrag dazu gelesen und war selbst erstaunt, dass ein Mieter auf korrekte Schadens- bzw. Reparaturausführung ein Recht hat.

    Sollte ich diese Quelle auffinden werde ich das hier nochmals posten.