Mieterhöhung nach Austausch der Heizung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich hatte in meiner Wohnung eine sehr alte Heizung, welche im Laufe des vergangen Jahres immer wieder ausfiel.

    Ich habe den Vermieter darüber informiert, kurz darauf wurde beschlossen, die Heizthermen (nicht nur in meiner Wohnung) zu tauschen. Ich wurde auch darüber informiert. Allerdings wurde eine Mieterhöhung nie erwähnt.

    Diese Forderung kam gestern per Post, Mieterhöhung ab dem 01.06. (normal muss doch mind. 2 Monate vorher informiert werden?!)

    Ich sehe ein, dass auf Grund der wirklich guten Heizung, eine Erhöhung gerecht ist, allerdings hat die alte Heizung auch nicht mehr funktioniert. Handelt es sich jetzt um eine Modernisierung oder Instandhaltung.

    Auf Antworten freue ich mich und wünsche einen schönen Tag.

    Dokumente bitte als PDF über Dateianhänge

    des Forum einstellen.

    Grace

  • Diese Mieterhöhung solltest du anwaltlich prüfen lassen. Es gab nämlich Reformen in diesem Bereich. Wobei ich nicht weiß, ob diese auch greifen, wenn die Modernisierung vor der Reform stattgefunden haben und die Mieterhöhung erst danach.

    Aber auch sonst bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtsmäßigkeit. Keine Ankündigung, keine Frist eingehalten etc. Ob die Umlage der Kosten somit dauerhaft ausgeschlossen sind kann ich nicht beantworten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke schonmal für die schnelle Antwort.

    Bei meiner Online Rechtsberatung kam quasi das gleiche raus, natürlich habe ich jeden Rechtsschutz, außer Mietrecht.....

    Hab ich wohl gepennt. Naja ich werde trotzdem einen Anwalt kontaktieren vermutlich.

    :(

  • Ich vermute, dass die 11% nicht zu beanstanden sind, da die Maßnahme bereits in 2018 durchgeführt wurde.

    Was man bestanden kann, ist der Zeitpunkt der Mieterhöhung. Kündigt der Vermieter die Maßnahme samt zu erwartender Mieterhöhung nicht ordnungsgemäß an, verlängert sich die Frist der Mieterhöhung um 3 Monate.

    Hier hat der Vermieter zwar alles vergessen, von der Ankündigung, über die Beschreibung der Maßnahme, bis zur erwartenden Mieterhöhung, allerdings handelt es sich wohl tatsächlich um eine Modernisierung, da eine Brennwerttherme einfach effizienter arbeitet, als eine Kombi-Therme.

    Wenn der Vermieter ordnungsgemäß angekündigt hätte, wäre die neue Miete zum 01.08.19 fällig. Durch die unzureichende Ankündigung ist die neue Miete erst zum 01.11.2019 zu zahlen.

    Hier der Verweis auf § 559b BGB.

    Damit würde ich den Vermieter erst einmal konfrontieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich vermute, dass die 11% nicht zu beanstanden sind, da die Maßnahme bereits in 2018 durchgeführt wurde.

    Jetzt habe ich das mal nachgelesen. Das richtet sich nach Art. 229 § 49 I EGBGB. Danach ist entscheidend, wann die Ankündigung erfolgte. Ist keine Ankündigung erfolgt oder nicht ordnungsgemäß, so ist entscheidend wann das Mieterhöhungsverlangen gestellt worden ist.

    Damit ist entscheidend ob die Ankündigung ordnungsgemäß erfolgt ist. Hier wird es dann zu schwierig und es kann nur auf einen Anwalt verwiesen werden. Denn ordnungsgemäß bedeutet für mich, dass die Inhalte aus § 559 I S.2 BGB beinhaltet waren, aber Art. 229 spricht nur von § 559 I S.1. Daher keine Ahnung, wie das entschieden werden würde.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Allerdings wurde eine Mieterhöhung nie erwähnt.

    Offenbar gab es keine ordnungsgemäße Ankündigung, wie sie gemäß §555c BGB vorgeschrieben wäre. Somit kann der Vermieter nur nach dem aktuell neuen Recht die 8% der Kosten als Mieterhöhung ansetzen. Siehe Art. 2 des Mietrechtsanpassungsgesetzes.

    Handeltes sich jetzt um eine Modernisierung oder Instandhaltung.

    Beides. Ein Kostenanteil für die Instandsetzung ist hierbei heraus zu rechnen. Der Vermieter hat dies berücksichtigt. Ob die 2000€, die er dafür angesetzt hat, ausreichend sind, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht findest du auf der Anlage mit den Berechnungsdetails weitere Einzelheiten, um das abschätzen zu können. Ggf. musst du beim Vermieter nachfragen und um eine Erläuterung bitten.

    Die Erhöhung gilt nicht ab dem 3. Monat ab Zugang der Mieterhöhung, sondern ab dem 9 Monat. Aber das hat Leipziger schon erklärt, weshalb ich darauf nicht tiefer eingehe.

    Ferner hast du ein Sonderkündigungsrecht, das du bis zum Ende des 2. Monats nach dem Zuzahgang der Mieterhöhung aussprechen kannst.

  • Danke für die vielen Antworten.

    Ich werde nächste Woche noch mit jmd Rücksprache halten bzw. mit den Nachbarn reden und danach einen Schrieb aufsetzen.

  • Mit einer Modernisierungsankündigung hat das überhaupt nichts zu tun. Ob hier überhaupt eine Modernisierungsumlage erfolgen kann, ist zu bezweifeln.

    Das würde ich im Zweifel mit einem Fachanwalt besprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da stimme ich zu, das ist keine ordnungsgemäße Ankündigung für eine Modernierierung.

    Somit bleibt es dabei, was oben bereits erläutert wurde. Es dürfen nur 8% angesetzt werden, nicht 11. Und die Mieterhöhung gilt aufgrund der fehlenden (ordnungsgemäßen) Mitteilung erst 9 Monate nach der Zustellung der Mieterhöhung. Ob der angesetzte Wert für die Instandhaltung angemessen ist oder höher sein müsste, sollte noch überprüft werden.

  • Hallo zusammen,

    habe meinen Mieter vor 1.5 Wochen per Einschreiben kontaktiert, keine Reaktion.

    Ich werden am Montag ein 2. Schreiben aufsetzen und Ihn darüber informieren, dass meine Punkte anscheinend zur Kenntnis genommen wurden und da keine Antwort erfolgte auch akzeptiert sind.

    Anwalt behalte ich mir vor.

    Danke für die Hilfe

  • zur Kenntnis genommen wurden und da keine Antworterfolgte auch akzeptiert sind

    Keine Antwort bedeutet nicht automatisch die Akzeptanz deiner Einwände. Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist allenfalls eine Vermutung, dass der Vermieter deine Begründung vielleicht so annimmt und nichts weiter unternimmt. Er ist nicht zu einer Antwort verpflichtet.

    Ich würde daher nun nicht mehr schreiben, bevor der Vermieter nicht Stellung auf deinen Brief bezieht oder sonst wie reagiert. Es würde sich daran nichts ändern.

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