Wohnung wurde unrenoviert übergeben - im Vertrag steht aber renoviert und Fragen Kündigungsfrist

  • Im Mietvertrag, der bereits von Vermieter und Mieter unterschrieben worden ist, steht: "Die Wohnung wird total renoviert und gestrichen übergeben."

    Nun ist die Wohnung aber nicht gestrichen worden. Es gibt ein bißchen Schimmel in der Ecke (nichts weltbewegendes). Eine Endreinigung hat auch nicht stattgefunden.

    Welche Möglichkeiten gibt es nun? Welche Pflichten hat der Vermieter und der Mieter?

    Es gibt kein Übergabeprotokoll od. Ähnliches.

    Der Vermieter macht einen vernünfitgen Eindruck. Es soll keinen Stress geben. Am liebsten wäre mir, dass ich selber streiche und die Malerkosten, die dadurch entfallen, werden mit meiner Miete verrechnet - geht sowas ?

    Vor 6 Monaten wurde der Mietvertrag gekündigt. Kündigungsfrist: 3 Monate. Der Vermieter hat den Mieter weiter in der Wohnung wohnen lassen.

    Jetzt hat man mündlich vereinbart, dass zum 30. April ausgezogen wird. Der Mieter hat aber noch bis 5. Mai renoviert.

    Kann der Vermieter, unter der Berücksichtigung, dass die Kündigungsfrist seit Monaten verstrichen ist, nun Miete verlangen für Mai?

    Und noch weiter anders gefragt:

    Kann der Mieter vielleicht sogar die Hälfte der Miete für April entfallen lassen? Denn da hat er bereits seit 15. April nicht mehr in der Wohnung gewohnt.

    Kurzum: Welche Auswirkung hat eine verstrichene Kündigungsfrist auf die Pflichten der Zahlung beim Mieter. Muss er, solange er Eigentum in der Wohnung hat, Miete zahlen?

    Danke.

    PS hinzugefügt, keine zwei Themen notwendig

    Grace

  • Dein Problem ist, dass Du durch das fehlende Protokoll nicht nachweisen kannst, dass die Wohnung tatsächlich renoviert übergeben worden ist.

    Vertraglich muss man dann davon ausgehen, dass die Wohnung renoviert ist und du ggfs. Schönheitsreparaturen schuldest.

    Der Vermieter macht einen vernünfitgen Eindruck.

    Dann würde ich vorab erst einmal das Gespräch mit ihm suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es gibt kein Übergabeprotokoll od. Ähnliches.

    Das ist eine Fehler. Den Zustand bei Einzug sollte man schon recht genau schriftlich festhalten. Wenn du in einigen Jahren mal wieder ausziehst, gilt meistens der schriftlich MV. und nicht was irgendwann mal vieleicht besprochen wurde.

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