Mieterselbstauskunft und Datenschutzgrundverordnung -
Welche Fragen muss man beantworten
Alles anzeigenDer Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Wohnungssuchende sind bereit, nahezu alles
von sich bekannt zu geben. Seitenlange Selbstauskünfte sind keine Seltenheit. Aber
muss man überhaupt alles angeben oder darf man gar lügen?
Rechtsgrundlage für Vermieterfragen nach DSGVO
Dass Vermieter vor der Vermietung ihres Wohnraums bei den Mietinteressenten
persönliche Angaben erfragen, ist gang und gäbe und bis zu einem gewissen Grad
nachvollziehbar. Oft schießen Fragebögen aber über das zulässige Maß hinaus.
Grundsätzlich muss ein Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beantwortung
der Fragen haben. Es dürfen also nur solche Daten erhoben werden, die auch
tatsächlich erforderlich sind.
In einem zweiten Schritt sind die Interessen des Vermieters an der Beantwortung der
Fragen mit dem Recht der Mitinteressenten auf informationelle Selbstbestimmung
abzuwägen. Neben Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (dem berechtigten Interesse) kommt
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht, jedenfalls spätestens nach
der Erklärung der Mietinteressentinnen, eine konkrete Wohnung anmieten zu wollen.
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