Hauptmieter verbietet Untermiete Wohngemeinschaft

  • Hallo allemal!

    Ich wohne in einer dreier WG mit dem Hauptmieter und einem anderen Maedchen. Ich moechte nun naechsten Monat in eine neue Wohnung umziehen. Mit der ordentlichen Kuendigung wird mein Vertrag bis Ende August gueltig sein. Obwohl ich selber Untermieterin bin, wollte ich natuerlich mein Zimmer bis dahin untermieten oder direkt jemanden finden, der einen neuen unbefristeten Vertrag mit dem Hauptmieter schliesst.

    In meinem Mietvertrag heisst es jedoch: "der Untermieter ist es ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet, die Mietraeume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte zu Wohnzwecken oder zu einem anderenGebrauch zu ueberlassen. Im uebrigen gelten die Regelungen des Par. 549 BGB."

    Der Hauptmieter hat mir gesagt er stimmt der Untermiete nicht zu, weil es fuer ihn eine Zeitverschwendung sein wuerde, nach einem neuen Mitbewohener zu suchen (selbst wenn ich mich darum kuemmern wuerde). Ausserdem moechte er nicht "wie in einem Hotel" wohnen, wo Leute nur kurz bleiben. Er moechte naemlich bis August abwarten, wenn ein anderer Untermieter und Freund von ihm zurueck kommen wird, der sein Zimmer an das andere Maedchen in der WG untermietet hat. Er moechte dann mit ihm jemanden finden der mein Zimmer uebernimmt.

    Meine Fragen sind:


    -darf er mir wirklich ohne guten Grund die Untermiete verbieten?

    -darf er mir untersagen nach einem neuen Mieter zu suchen, nur weil er auf seinen Freund warten moechte?

    - kann es etwas bringen, wenn ich mich an den Besitzer wende?

    -muss ich bis Ende August die Miete samt Nebenkosten zahlen, auch wenn ich ev. schon Mitte Juni ausziehe?

    Ich finde es echt problematisch so viel Geld verlieren zu muessen und bin ueber das ganze erstaunt.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • -darf er mir wirklich ohne guten Grund die Untermiete verbieten?

    Das darf der Vermieter machen, bei einer vollständigen Gebrauchsüberlassung an Dritten. Nur, wenn eine teilweise Gebrauchsüberlassung vorliegen würde, wäre dass was anderes, aber du willst ja vollständig ausziehen. Daher stellt sich auch nicht mehr die Frage, ob ein Untermieter überhaupt das Recht zur Untervermietung hat.

    -darf er mir untersagen nach einem neuen Mieter zu suchen, nur weil er auf seinen Freund warten moechte?

    Es besteht allgemein kein Anspruch darauf, das ein Nachmieter gestellt werden darf, außer in gewissen Konstellationen, etwa wenn es im Vertrag geregelt ist oder die Kündigungsfrist länger als 3 Monate bringt.

    - kann es etwas bringen, wenn ich mich an den Besitzer wende?

    Nein.

    -muss ich bis Ende August die Miete samt Nebenkosten zahlen, auch wenn ich ev. schon Mitte Juni ausziehe?

    Das musst du wohl leider. Die Zahlungspflicht der Miete ist unabhängig davon, ob die Wohnung bewohnt wird. Nur wenn der Vermieter die Wohnung zum eigenen Vorteil nutzt oder entsprechend andere früher einziehen lässt, wird dieser Grundsatz durchbrochen.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Insgesamt ist deine Situation wohl eher schlecht einzuordnen.

    Man könnte nur prüfen, ob noch eine Kündigungsfrist nach § 573c III BGB in Betracht kommen könnte. Wenn du etwa ein möbiliertes Zimmer übernommen hast. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!