Ausständige Reparatur bei Rückgabe der Wohnung

  • hallo

    wir sind am 15.04. ausgezogen und haben zu diesem stichtag noch eine reparatur in der wohnung nicht fertiggestellt. bei der übergabe der wohnung am 15.04, haben wir die kaution zwar erhalten, aber ein teil wurde vom vermieter einbehalten. wir haben vereinbart, dass dieser teil vom vermieter an uns ausgezahlt wird, sobald die reparatur abgeschlossen ist, jedoch spätestens am 31.04. (schriftliche vereinbarung)

    die reparatur hat allerdings länger geduaert, die firma welche beauftragt wurde hat länger gebraucht als erwartet. somit konnten wir erst heute den vermieter informieren dass der schaden behoben ist.

    steht uns nun nach wie vor der einbehaltene betrag zu, oder darf der vermieter diesen einbehalten (da die deadline überschritten war) bzw obwohl die reparatur nun durchgeführt wurde?

    anzumerken ist, dass direkt nach der wohnungsübergabe ein neuer mieter eingezogen ist (am 16.04)

    danke für eure hilfe/auskunft!

  • Der Vermieter könnte hier nur einen Schadenersatzanspruch aufgrund der Verzögerungen geltend machen, allerdings muss er nachweisen, dass ihm tatsächlich auch ein Schaden entstanden ist.

    Ansonsten ist die restliche Kaution auszuzahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.