Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Reparatur und Wartung der Klimaanlage in unserer Wohnung.
Klimaanlage war bereits in Wohnung bei unserem Einzug 2015 installiert. Im Mietvertrag steht "zusätzlich zu den in der Betriebskostenverordnung bezeichneten Betriebskosten wird ausdrücklich die Übernahme folgender Betriebskosten vereinbart: sämtliche Kosten für den Betrieb der Klimaanlage und die wartung der Klimaanlage aller 2 Jahre."
Frage: die Betriebskosten der Wartung sind also umlagefähig? Wartung ist aber nie gemacht worden. Wäre die wartung unser Part als Mieter gewesen? Ist doch Vermieter Sache, schließlich gehört die Klimaanlage zur Mietsache. Oder nicht?
Jetzt ist die Anlage defekt. Wer ist da zuständig für die Reparatur und wer trägt die Kosten? Vielleicht kann jemand von euch Auskunft geben. Danke