Reparatur und Wartung Klimaanlage

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Reparatur und Wartung der Klimaanlage in unserer Wohnung.

    Klimaanlage war bereits in Wohnung bei unserem Einzug 2015 installiert. Im Mietvertrag steht "zusätzlich zu den in der Betriebskostenverordnung bezeichneten Betriebskosten wird ausdrücklich die Übernahme folgender Betriebskosten vereinbart: sämtliche Kosten für den Betrieb der Klimaanlage und die wartung der Klimaanlage aller 2 Jahre."

    Frage: die Betriebskosten der Wartung sind also umlagefähig? Wartung ist aber nie gemacht worden. Wäre die wartung unser Part als Mieter gewesen? Ist doch Vermieter Sache, schließlich gehört die Klimaanlage zur Mietsache. Oder nicht?

    Jetzt ist die Anlage defekt. Wer ist da zuständig für die Reparatur und wer trägt die Kosten? Vielleicht kann jemand von euch Auskunft geben. Danke

  • Wenn eine Wartung (egal, ob Lüftungsanlage, Klimaanlage, Therme, etc.) als Betriebskostenart vereinbart ist, heißt das nie, dass der Mieter diese Wartung durchführen muss.

    Dies muss dann separat vertraglich geregelt sein. In dem Fall zahlt der Mieter dann ja aber selbst an die Wartungsfirma und muss das nicht nochmal über die Betriebskosten zahlen.

    Ansonsten obliegt die Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB immer dem Vermieter, d.h. er muss den vertragsgemäßen Zustand gewähren.

    Es gibt zwar sogenannte Kleinstreparaturklauseln, wonach der Mieter kleiner Reparaturen an Installationsgegenständen (die seinem unmittelbaren Zugriff unterliegen) bis zu einer gewissen Summe selbst zahlen muss, allerdings fallen dann Defekte an Geräten, wie Lüftungen, Klima- oder Heizungsanlagen nicht darunter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.