Nebenkostenerhöhung nach einem Monat

  • Hallo zusammen, da ich neu im Forum bin bitte ich eventuelle Fehler zu verzeihen :)


    Zuerst möchte ich meine aktuelle Situation beschreiben. Ich bin zum 15.5 in eine neue Wohung eingezogen. Die Wohung ist die erste von zehn Wohungen, welche frisch renoviert wurde. Der Vermieter sagte mir, dass die anderen 9 im laufe der nächsten zwei Jahre auch renoviert werden sollen.


    Jetzt habe ich gestern, nach nichtmal einem Monat einen Brief bekommen, welcher an alle Parteien des Hauses ging. Darin wird in einem wirklich unhöflichen und unseriösen Ton geschrieben, dass im Keller ein paar Sachen in den Gängen rumstehen und diese bis ende Juni beseitigt werden sollen, anderenfalls wird eine Firma beautragt, welche die Sachen kostenpflichtig entfernt. Die Kosten sollen dann anteilig auf die Pateien aufgeteilt werden. Nun meine Frage: Die Sachen standen schon alle bei der ersten Besichtigung im Keller. Zudem habe ich überhaupt nichts im Keller stehen. Kann der Vermieter trotzdem Geld von mir für die Beseitigung der Sachen verlangen?


    Das zweite, was im Brief stand war, dass die schwarzen Tonnen (im Moment hat jede Partei eine eigene) durch zwei große Container ersetzt werden solle, weil die Tonnen angeblich immer überlaufen (habe Fotos gemacht, da dies de facto nciht der Fall ist). Die Container sollen dann Mehrkosten von ca. 8000€ im Jahr verursachen, welche auf alle Mieter aufgeteilst werden sollen. Das wären ca. 80€ monatlich. Bei aktuellen Nebenkosten von 120€ würde das einer Erhöhung von 40% entsprechen. Kann der Vermieter einfach solch eine enorme Erhöhung nach nichtmal einem Monat vornehmen? Da dem Vermieter das ja schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein müsste hätte er mich darauf nicht aufmerksam machen müssen?


    Zuguterletzt steht im letzten Satz des Briefs, dass man sich eine neue Wohnung suchen soll, wenn man nicht mit der Erhöhung einverstanden ist. Jeden dürfte klar sein, dass der Vermieter mit der Erhöhung versucht die anderen Mieter, welche in den unrenovierten Wohungen wohnen aus den Wohungungen zu bekommun, um diese renovieren zu können. Kann man sich irgenwie dagegen wehren? Ich bin gerade wirklich sehr am verzweifeln.


    Danke schonmal im Vorraus für die Hilfe

  • Zudem habe ich überhaupt nichts im Keller stehen. Kann der Vermieter trotzdem Geld von mir für die Beseitigung der Sachen verlangen?

    Ja, das kann er. Und zwar nach dem Satz: Mitgefangen gleich mitgehangen. Du kannst aber doch widersprechen und schreiben, dass die Dinge schon vor dem Einzug in den Kellergängen standen. Und zusätzlich sollten alle Mieter daran interessiert sein, freie Gänge zu haben. Das erreicht man mit einer kostenlosen Sperrmüllabfuhr, die man im Rathaus bestellen kann.

    (habe Fotos gemacht, da dies de facto nciht der Fall ist)

    Und was hat der Vermieter dazu gesagt?

    Da dem Vermieter das ja schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein müsste hätte er mich darauf nicht aufmerksam machen müssen?

    Nö! Die Probleme, die du aufführst sind doch alle von Mietern gemacht und können auch von diesen Mietern geklärt werden. Also solltest du alle Mieter des Hauses ansprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen.

  • Die Container sollen dann Mehrkosten von ca. 8000€ im Jahr verursachen, welche auf alle Mieter aufgeteilst werden sollen.

    Das würde ich in das Reich der Fabeln verweisen. Bei uns kostet die Jahresgebühr für eine 1.100l Tonne ca. 800 €. Die kleine 240l Tonne kostet jährlich 180 €.


    Wenn ich die Kosten der kleinen Tonnen bei Euch ansetze, wäre ich bei insgesamt 1.800 € im Jahr (10x180€).

    Ersetz der Vermieter die kleinen Tonnen nun durch 2 große, dann würden die Kosten hiernach vielleicht 1.600 € betragen, d.h. weniger, als die 10 kleinen Tonnen.


    Genau aus diesem Grund setze ich lieber auf die großen Tonnen, als auf die kleinen.


    Wenn ich so einen Brief bekommen würde, dann würde ich beim örtlichen Entsorger anrufen und die Preise abrufen.


    Sperrmüll kann nur dann umgelegt werden, wenn die Entsorgung mehrmalig durchgeführt werden muss.


    Ich würde hier die Betriebskostenabrechnung abwarten. Wie heißt es so schön: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.