Schadenersatz nach Eigenbedarfskündigung

  • Guten Tag,

    wir sind momentan verzweifelt, wäre echt super wenn ihr mir helfen könntet...

    Und zwar vor ca. 2 Monaten mussten wir ausziehen, weil der Vermieter das Mietverhältnis aus Eigenbedarf gekündigt hat. Als wir in die neue Wohnung eingezogen sind, mussten wir ein paar Tausend für die neue Küche und neue Möbel ausgeben. (Die alte Küche haben wir beim Auszug an den Vermieter zu einem guten Preis verkauft). Nun haben festgestellt, dass der Vermieter seine Wohnung wieder vermietet.

    Können wir nun Schadenersatz vom damaligen Vermieter verlangen, und zwar in Höhe des Kaufpreises der neuen Küche / Möbel? (Umzugskosten... muss er schon übernehmen)

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus

    VG

  • Das einzige, dass in solch einer Situation hilft, ist die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht. Nur der kann schon nach dem Erstgespräch erkennen, welche Forderungen nach der "getürkten" Eigenbedarfskündigung möglich sind.

  • Ja, allgemein gesagt könnten unter Umständen auch Möbel als Schadenersatz geltend gemacht werden. Aber das ist nicht zwingend so, es kommt auf den genauen Sachverhalt an.

    Aber warum fragst du hier als Mieter, obwohl du vermutlich der Vermieter bist? Zumindest ergibt sich das aus einer anderen Stelle im Internet. Als Vermieter möchte man die Schadenersatzforderungen abwehren, das ist ja eine völlig andere Lage.

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