Heizkosten Verteilung und Messgenauigkeit

  • Hallo Forum,

    dies ist meine erste eigene Wohnung. Ich habe zwei Fragen:

    1. Eine Wohnungsbaugesellschaft die das gesamte Haus verwaltet legt die Heizkosten folgendermaßen um: 70% nach Verbrauch und 30% zum Verhältnis der Wohnfläche. Hier kommt ein Posten von 64 Eur zusammen. Darf man rechtlich 30% der Heizkosten einfach über die Wohnfläche umrechnen?

    2. An den Heizkörpern sind diese Rörchen mit der sich verdunstenden Flüssigkeit. Sie wurden jedes Jahr durch eine Firma abgelesen. Hier wird mir ein Verbrauch von 174 Eur angerechnet, obwohl ich die Heizung noch nie in Betrieb hatte und seit 2014 in der Wohnung wohne. Ist das ein normaler Wert im Rahmen der Messungenauigkeit?

    Nebenbemerkung: Die Wohnung ist gut isoliert, ich habe hier einen Server stehen der Warmluft abgibt, es ist niemals kalt in der Wohnung.


    Viele Grüsse

    Peter

  • Darf man rechtlich 30% der Heizkosten einfach über die Wohnfläche umrechnen?

    Ja. Das muss man sogar so machen, da es in der Heizkostenverordnung so vorgeschrieben ist. Hintergrund dessen ist folgendes Problem. Die Wohnungen an der kalten Außenwand des Gebäude müssen viel heizen, während andere Wohnungen im Gebäude davon profitieren, dass sie Wärme von anderen Wohnungen durch die Wände abbekommen. Es wäre ungerecht, wenn jemand weniger zahlen muss, aber es trotzdem warm hat durch andere. Die Aufteilung 70/30 schafft einen gerechten Ausgleich.

    wird mir ein Verbrauch von 174 Eur angerechnet, obwohl ich die Heizung noch nie in Betrieb hatte

    Ja, auch das ist normal. Diese Röhrchen verdunsten immer etwas, selbst bei normaler Zimmertemperatur. Deshalb sind neue Röhrchen auch immer etwas überfüllt. Und wenn durch irgend welche anderen Faktoren noch mehr Wärme entsteht, dann verdunstet in den Röhrchen auch mehr. Also wenn du beispielsweise deinen Server nahe an der Heizung stehen hast, dann sorgt dieser ungewollt für einen extra Verbrauch. Außerdem sollte man bei den Verdunsterröhrchen darauf achten, dass man keine Handtücher oder ähnliches direkt drüber hängen hat, da sich dort dann die Wärme staut und mehr verdunstet.

  • Naja, jede Wohnung hat eine Wand zur Außenfläche hin. Einzig die Zimmer an der Hausecke haben zwei Aussenwände, dafür dann auch zwei Wände mit Fenstern. So gleichen sich Vor- und Nachteile dann auch wieder aus. Bei großen Bürotürmen kommt es vielleicht vor das es Räume ohne Kontakt zur Hauswand gibt, aber doch nicht bei Wohnhäusern. Aber wenn die Verordnung so ist... :(

    Und wenn ich jetzt mal nachrechne: Wenn die 64 Eur 30% entsprechen, dann muesste ich 64/30*100=213 Eur zahlen wenn 100% der HK auf die Wohnfläche umgelegt werden würden. Aktuell zahle ich 174+64=238 Eur mit ausgeschalteter Heizung. Dann muesste es ja Wohnungen geben mit negativem Verbrauch? Das ich mit ausgeschalteter Heizung mehr verbrauche als der Durchschnitt will mir nicht in den Kopf.

    Hier die HK Abechnung:

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (10. Juni 2019 um 08:05) aus folgendem Grund: Bildverlinkung entfernt. Verlinkungen zu einem Uploadservice aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

  • Aber wenn die Verordnung so ist...

    Ja. Mach dir keine Sorgen über die Regelung der Verordnung. Die darin aufgestellten Prinzipien wurden von einer Gruppe von Fachleuten aufgestellt, die sehr darauf achten, dass die Sache gerecht für alle ist.

    Dann muesste es ja Wohnungen geben mit negativem Verbrauch?

    Das passt jetzt mathematisch nicht was du rechnest. Du kannst nicht die Grundkosten auf 100% hochrechnen und dann mit dem Betrag laut Verbrauch vergleichen. Du kannst nicht Äpfel und Birnen vergleichen.

    Es kommt kein negativer Verbrauch raus. Jede Wohnung hat ihre Verbrauchseinheiten. Und so werden die 70% der Gesamtkosten durch die Gesamtstriche des ganzen Hauses dividiert, und das dann mit dem Ablesewert deiner Wohnung mulitipliziert. So wird das per Dreisatz ins Verhältnis gesetzt, um deinen Anteil der Kosten zu ermitteln.

    Bleibt nur die Frage übrig, ob dein Ablesewert korrekt ist. Und dafür solltest du beim Besuch des Ableseservice einen Beleg bekommen haben, um später die Zahl in der Abrechnung zu überprüfen.

  • Du solltest das mit deinem Vermieter klären, wenn dir ein persönlicher Gebrauch abgerechnet wird, obwohl du definitiv die Heizung nicht eingeschaltet hattest über das ganze Jahr (was im ersten Moment aber auch nicht plausibel klingt).

    Auf der NK muss dir ja ein Verbrauch angezeigt werden, sonst könnte man nichts umlegen. Daher muss ja aufgrund deines Servers eine so große Fehlermessung vorliegen, dass du deutlich mehr zahlen musst.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!