Öl-Nachzahlung nicht rechtmäßig?

  • Hallo zusammen,


    wir haben unsere Wohnung zum 31.07. gekündigt. Nun fordert unser Vermieter eine Öl-Nachzahlung. In den 4 Jahren in denen wir dort wohnen wurde nie eine Nebenkostenabechnung erstellt, da keine Zähler vorhanden sind. Darf er eine Nachzahlung ohne Abrechnung einfordern?


    Zusätzlich haben wir folgenden Sachverhalt:

    Seit 2,5 Jahren wohnt der Sohn der Lebensgefährtin vom Vermieter in einem Zimmer am Dachboden. Der Strom vom Dachboden läuft auf unseren Zähler. Wir haben seitdem ca. 30 € Mehrkosten an Strom pro Monat. Dies kann mit den Stromabrechnungen belegt werden, dass sich seit Einzug von dem Jungen der Verbrauch extrem erhöht hat. Diese Kosten müsste eigentlich der Vermieter tragen. Sehe ich das richtig?


    Da unser Vermieter eine Öl Nachzahlung fordert, würden wir ihm gerne eine Gegenrechnung unserer Mehrkosten die nicht eingefordert wurden vorlegen. Ist das sinnvoll?


    Mit freundlichen Grüßen

    Karin Kuhles

  • Darf er eine Nachzahlung ohne Abrechnung einfordern?

    Eine Abrechnung muss vorgelegt werden. Und es ist vom Gesetz her so, dass der Vermieter 12 Monate ab Ende eines Abrechnungszeitraums (muss über 1 Jahr gehen) Zeit hat, die Abrechnung zu übergeben. Also nehmen wir als Beispiel, bei euch wäre der Abrechnungszeitraum gleich dem Kalenderjahr, dann ist für den Zeitraum 1.1.17 bis 31.12.17 die Abrechnung bis spätestens 31.12.2018 euch vorzulegen, usw für andere Jahre. Danach ist die Nachzahlung verwirkt, der Vermieter kann es nicht mehr einfordern. 4 Jahre rückwirkend fordern geht also nicht, und ohne ordnungsgemäßer Abrechnung sowieso nicht.

    Diese Kosten müsste eigentlich der Vermieter tragen. Sehe ich das richtig?

    Ja, durch den Stromverbrauch zu euren Lasten ist euch ein Schaden entstanden, den ihr zurück verlangen könnt. In welcher Höhe kann ich nicht abschätzen, da müsst ihr selber überlegen, oder am besten einigt man sich mit dem Vermieter oder dem Bewohner. Mangels Zähler ist ja nur ene Schätzung möglich.