Hallo zusammen,
wir haben unsere Wohnung zum 31.07. gekündigt. Nun fordert unser Vermieter eine Öl-Nachzahlung. In den 4 Jahren in denen wir dort wohnen wurde nie eine Nebenkostenabechnung erstellt, da keine Zähler vorhanden sind. Darf er eine Nachzahlung ohne Abrechnung einfordern?
Zusätzlich haben wir folgenden Sachverhalt:
Seit 2,5 Jahren wohnt der Sohn der Lebensgefährtin vom Vermieter in einem Zimmer am Dachboden. Der Strom vom Dachboden läuft auf unseren Zähler. Wir haben seitdem ca. 30 € Mehrkosten an Strom pro Monat. Dies kann mit den Stromabrechnungen belegt werden, dass sich seit Einzug von dem Jungen der Verbrauch extrem erhöht hat. Diese Kosten müsste eigentlich der Vermieter tragen. Sehe ich das richtig?
Da unser Vermieter eine Öl Nachzahlung fordert, würden wir ihm gerne eine Gegenrechnung unserer Mehrkosten die nicht eingefordert wurden vorlegen. Ist das sinnvoll?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Kuhles