Eigentümerwechsel - mündlich "angedrohte" Mieterhöhung mit Bezug auf erhöhtes Hausgeld

  • Hallo,

    die Wohnung, in der ich seit August 2012 lebe, wurde zum Jahreswechsel 2018/2019 an einen neuen Besitzer verkauft.

    Der hat mir heute telefonisch eröffnet, dass er sich mit mir treffen möchte, um über eine Mieterhöhung zu sprechen.

    Die letzte Mieterhöhung durch den vorherigen Besitzer war April 2015.

    Ich zahle 530 EUR kalt für 75qm Wohnfläche = 7,06 EUR / qm

    Der örtliche Mietspiegel aus 2017 weist für eine 2000 erbaute Wohnung 6,62 - 7,32 EUR / qm aus.

    Der aktuelle Mietspiegel aus 2019 weist 6,82 - 7,54 EUR / qm aus.

    Die Mieterhöhung wurde mir u.a. mit seit neuestem verdoppeltem Hausgeld "begründet".

    Ich habe gelesen, dass in dem Hausgeld u.a. die auf mich umlegbaren Betriebskosten enthalten sind.

    Die können sich nur unwesentlich ändern, weil ich jedes Jahr bisher eine Betriebskostenrückzahlung erhalten habe.

    Gibt es sonstige Posten im Hausgeld, die auf meine Miete durchschlagen könnten?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Meine Antworten zeigen lediglich meine persönliche Meinung, wie ich eine Sache auf Basis der gegebenen Informationen einschätzen würde. Sie stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Die kann Ihnen nur ein Anwalt geben.

  • Gibt es sonstige Posten im Hausgeld, die auf meine Miete durchschlagen könnten?

    Es bleibt auch für den neuen Eigentümer dabei, dass er sich an die Bestimmungen der Betriebskostenverordnung halten muss. eventuell könnte dein Vertrag Einschränkungen enthalten, wonach vielleicht nicht alle Kostenarten vereinbart sind, die man vom Gesetz her umlegen kann. Weitere Nebenkostenarten kann der Vermieter nicht umlegen.

    Ich spekuliere jetzt mal ins Blaue und sage, dass der Vermieter vielleicht versuchen wird, einige nicht umlagefähigen Kostenarten abzuwälzen. Und das muss vielleicht gar keine Absicht sein, es kann auch Unkenntnis sein.

    Die Mieterhöhung wurde mir u.a. mit seit neuestem verdoppeltem Hausgeld "begründet"

    Die Vorauszahlung der Nebenkosten darf nicht während des laufenden Jahres verändert werden. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass eine Veränderung immer nur nach einer erfolgten Nebenkostenabrechnung auf Basis des darin enthaltenen Betrags erfolgen kann. Man darf den Vermieter auf die nächste Abrechnung vertrösten.

    Der hat mir heute telefonisch eröffnet, dass er sich mit mir treffen möchte, um über eine Mieterhöhung zu sprechen.

    Es steht dir natürlich frei, dich mit dem neuen Vermieter zu treffen. Es ist immer gut, wenn man sich kennenlernen kann um das eine oder andere zu besprechen. Aber wenn es um eine Mieterhöhung geht, würde ich etwas vorsichtig sein. Möglicherweise wird versucht, dich zu irgend was zu überreden, was du gar nicht musst. Ein Mieterhöhungsverlangen solltest du schriftlich bekommen, um die Begründung in Ruhe prüfen zu können.

    Aber sammle ruhig Informationen vom Vermieter. Frag ihn genauer, aus welchem Grund sich die Nebenkosten erhöhen sollen und welche Positionen das im Einzelnen betreffen sollen. Mit den Informationen bist du dann schon besser darauf vorbereitet, um eine schriftliche Erhöhung besser prüfen zu können.

  • Die Mieterhöhung wurde mir u.a. mit seit neuestem verdoppeltem Hausgeld "begründet".

    Das ist natürlich keine zulässige Begründung. Mieterhöhungen kann es nur für die Netto/Kaltmiete geben. Vom sogannten Hausgeld kann und darf der Vermieter nur die vereinbarten Betriebskosten incl. Grundsteuer weiterberechnen. Mit den übrigen Kosten (Rücklage, Kosten der Verwaltung) hat ein Mieter nichts zu tun.