Guten Tag,
ich wohne zur untermiete in einer möblierten WG zusammen mit meinem Vermieter (2er WG).
Ich habe ihm ende Mai via Whatsapp mitgeteilt, dass ich ausziehen werde, er hat es gelesen jedoch nicht reagiert. Daraufhin habe ich 3 Tage später eine schriftliche Kündigung per Einschreiben geschickt (KEIN einwurf einschreiben). ER hat mich am folgenden Tag per Whatsapp gefragt, ob das einschreiben von mir sei, dies bejahte ich.
Jedoch hat er das Einschreiben bei der Post nicht abgeholt und hat mir mitgeteilt, dass die Kündigung angeblich erst am 17.06 eingegangen wäre, also zu spät für einen Auszug am 30.06. (Die Kündigung wurde zurückgeschickt an die Absendeadresse, dies ist meine sowie seine Adresse.)
Jetzt verlangt er, dass ich erst am 30.07 ausziehen darf.
Kann er das machen, bewusst ein Kündigungseinschreiben nicht abholen oder handelt er treuwidrig?
Gruß