Mieterhöhung anhand des qualifizierten Mietspiegels WG

  • Hallo:)
    Ich hätte zwei Fragen bezüglich einer Mieterhöhung anhand des qualifizierten Mietspiegels.

    Wir haben in unserer WG Einzelmietverträge. Angenommen mein Anteil an der Wohnung sind 25 qm, richtet sich der Preis der Miete pro Quadratmeter dann nach dieser Quadratmeterzahl oder nach den 100 qm der ganzen Wohnung?
    Zudem wohnen wir an einer großen Straße. Lärmbelästigung ist ja im qualifizierten Mietspiegel keine Kategorie. Kann es dafür trotzdem nochmal einen Abzug geben?
    Mit freundlichen Grüßen

    Hanna

  • Hallo,

    eine Mieterhöhung wird immer anhand des Preises/m² ermittelt, so dass in deinem Fall nur die 25m² angesetzt werden können.

    Lärmbelästigung ist ja im qualifizierten Mietspiegel keine Kategorie.

    Jein,

    im Mietspiegel gibt es ja auch die Kriterien der Wohnlage, dort sind auch solche Dinge, wie große Straßen schon berücksichtigt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank schon einmal!:)
    Meine Frage bezüglich der Quadratmeter bezieht sich darauf, dass die für 100qm ja ein geringerer Betrag rauskommt, als bei 25qm. Ich hatte vermutet, dass man im Mietspiegel Rechner mit den 100 Quadratmeter rechnen muss und den qm-Preis dann auf meine 25qm Anteil an der Wohnung verrechnen muss. Weil die Kategorie der 25qm müsste ja eigentlich dann gelten, wenn die ganze Wohnung 25qm groß ist. Ist das so?

  • Nein, die Mieterhöhung bezieht sich immer konkret auf deinen Mietvertrag, bzw. dein Zimmer. Hier werden dann tatsächlich nur die 25 m² angesetzt.

    Theoretisch wäre es ja auch möglich, dass nicht alle WG Mitglieder eine Mieterhöhung bekommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.