Hallo:)
Ich hätte zwei Fragen bezüglich einer Mieterhöhung anhand des qualifizierten Mietspiegels.
Wir haben in unserer WG Einzelmietverträge. Angenommen mein Anteil an der Wohnung sind 25 qm, richtet sich der Preis der Miete pro Quadratmeter dann nach dieser Quadratmeterzahl oder nach den 100 qm der ganzen Wohnung?
Zudem wohnen wir an einer großen Straße. Lärmbelästigung ist ja im qualifizierten Mietspiegel keine Kategorie. Kann es dafür trotzdem nochmal einen Abzug geben?
Mit freundlichen Grüßen
Hanna