Abrechnung Heizkosten

  • Hallo,

    hatte heute Schlüsselübergabe für meine gekündigte Wohnung.

    Ich habe vom 1.11.2018 bis 30.06.2019 dort gewohnt. Meine Vermieterin meinte dann heute bei der Übergabe das Sie die Abrechnung für die Heizkosten schon vor 3 Wochen an die Firma mitgeteilt hätte.

    Zur Kaution meinte Sie ich würde nicht mehr viel zurückbekommen, da der Abbrechnungszeitraum vom 01.05 - 30.04 gehen würde und da ich erst zum 1.11 eingezogen wäre müsste das dann bis zum 01.05 hochgerechnet werden.

    Sie meinte ich hätte dann zwei Abbrechnungen...die eine vom letzten Jahr und die von diesem Jahr.

    Ich habe für eine 50 qm Wohnung 50,00 Euro Heizkosten monatlich gezahlt, warmes Wasser läuft über einen Durchlauferhitzer. Habe in der Zeit auch so gut wie keine Heizung benutzt tagsüber wenn ich auf der Arbeit war sie aus und beim schlafen habe ich generell die Heizung aus.

    Verstehe das nicht ganz warum soll ich für Heizkosten zahlen obwohl ich vom 01.05.2018 - 31.10.2018 noch gar nicht da gewohnt habe, habe ihr das auch gesagt aber sie meinte immer wieder doch, doch das muss ja hochgerechnet werden weil der Zeitrmaum vom 01.05 - 30.04 wäre...

    Das war meine erste Wohnung und deshalb kenne ich mich da nicht so aus, es wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

  • Man muss zwischen dem Abrechnungszeitraum und dem Nutzungszeitraum unterscheiden. Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate umfassen. Dein persönlicher Nutzungszeitraum kann kürzer als die 12 Monate sein. Das ist ja immer im Jahr des Einzugs und des Auszugs der Fall.

    Also nehmen wir ein Beispiel. Der Abrechnungszeitraum ist der 1.05.2018 bis 30.04.2019. Und wenn du zum 1.11.2018 eingezogen bist, dann ist dein Nutzungszeitraum der 1.11.2018 bis 30.04.2019 als Anteil aus diesem Abrechnungszeitraum. Du siehst, es wird also nichts hochgerechnet. Sondern die Kosten eines Jahres werden auf den kürzeren Nutzungszeitraum zurück gerechnet.

    Du solltest jetzt abwarten, bis du die Abrechnung bekommen hast und dir dann anschauen, welcher Zeitraum da drauf steht. Spekulationen bringen jetzt nichts, weil vielleicht hast du die Vermieterin mißverstanden.