Mieterhöhung + Kappunsgrenze

  • Hallo,

    ich habe ein Anliegen und bisher auch noch keine richtige Antwort dazu gefunden.

    Ich wohne seit 01.11.2012 in meiner Wohnung in Leipzig.

    Die Kaltmiete belief sich am Anfang auf 380€.

    Zum 01.01.2018 wurde diese um 38€ auf 418€ erhöht.

    Letztes Jahr im Sommer wechselt dann der Eigentümer des Gebäudes und ich habe letzte Woche ein Schreiben von Ihm bekommen, das die Kaltmiete zum 01.09.2019 um 20,90€ auf 438,90€ erhöht werden soll.

    Allerdings wurde die Kappungsgrenze im Februar 2018 in Leipzig auf 15% gesenkt.

    Dies würde ja bedeuten, das seine Erhöhung um 1,90€ zu hoch ist?

    Da bis zum 01.01.2021 ja maximal nur 57€ möglich wären?

    Die Miete liegt allerdings, laut qualifiziertem Mietspiegel, noch unter der Vergleichsmiete.

    und mir wurde in einer E-Mail von Ihm mitgeteilt, das sie die Miete ja auch noch bis zur oberen Spannweite angehoben werden darf.

    Was für mich halt Fragen aufwirft, ist das zum Zeitpunkt der ersten Mieterhöhung die Kappungsgrenze noch bei 20% lag.

    Und diese ja dann erst einen Monat später gesenkt wurde.

    Ich weis das es keine großer Betrag ist, allerdings geht es mir dabei um das Prinzip.

    Wenn er jedesmal den Wert überschreitet, kommt ja irgendwann auch ein bisschen was zusammen.

    Ich hoffe das ich es einigermaßen verständlich erklären konnte.

    MfG

  • allerdings geht es mir dabei um das Prinzip.

    Aus Prinzip geht man nicht vor Gericht, man geht vor Gericht wenn es sich lohnt.

    Was für mich halt Fragen aufwirft, ist das zum Zeitpunkt der ersten Mieterhöhung die Kappungsgrenze noch bei 20% lag.

    Und diese ja dann erst einen Monat später gesenkt wurde.

    Welche Frage?

  • Es geht im Prinzip auch um das Verständnis und vielleicht ein Bestätigung ob meine dargelegte Situation so stimmt.

    Vielleicht lieg ich ja auch mit irgendeiner Meinung daneben.

    Man möchte sich auch ein wenig absichern, bevor man seinem Vermieter etwas mitteilt.

  • Man möchte sich auch ein wenig absichern

    Das ist in einem Forum nicht möglich. Rechtssicherheit kann nur ein Anwalt geben. Wir diskutieren nur die allgemeinen Grundsätze.

    Dies würde ja bedeuten, das seine Erhöhung um 1,90€ zu hoch ist?

    Rein rechnerisch ist das richtig. Es darf innerhalb von 3 Jahren nur bis zur Höhe der aktuell gültigen Kappungsgrenze die Miete erhöhen.

    Die Miete liegt allerdings, laut qualifiziertem Mietspiegel, noch unter der Vergleichsmiete.

    Ein Vermieter muss sich an den qualifizierten Mietspiegel halten, wenn er die Mieterhöhung damit begründen will. Er kann nicht höher gehen, als der Mietspiegel die ortsübliche Höhe sein soll.

    das sie die Miete ja auch noch bis zur oberen Spannweite angehoben werden darf.

    Prinzipiell richtig. Nur muss der Vermieter dann sachliche Gründe anführen können, warum die Wohnung mehr Wert sein soll als der Mittelwert der Spanne ausmacht. Einfach so pauschal höher ansetzen ohne Grund geht nicht.

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